Zum Hauptinhalt springen
Certyneo

Patientenzustimmung und elektronische Signatur 2026

Die Digitalisierung der informierten Einwilligung verändert Krankenhauspraxen im Jahr 2026. Entdecken Sie, wie elektronische Signaturen Ihre Formulare sichern und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen einhalten.

Certyneo15 Min. Lesezeit

Aktualisiert am

Certyneo

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

Einführung

Die informierte Einwilligung ist einer der Grundpfeiler des französischen und europäischen Medizinrechts. Seit dem Kouchner-Gesetz vom 4. März 2002 muss jeder Patient informiert werden und seine ausdrückliche Zustimmung zu jedem medizinischen Verfahren geben. In Gesundheitseinrichtungen führt die papiergestützte Verwaltung dieser Formulare jedoch zu erheblichen Ineffizienzen: Dokumentenverluste, Verzögerungen bei der Archivierung, Compliance-Risiken und hohe Verwaltungskosten. Im Jahr 2026 etabliert sich die elektronische Signatur für die Patientenzustimmung als zuverlässige technologische und rechtliche Antwort auf diese Herausforderungen. Dieser Artikel erklärt Ihnen, warum und wie Sie diese Lösung in Ihrem Krankenhaus oder Ihrer Klinik sicher einführen können.

---

Warum sollten Sie die informierte Einwilligung in Krankenhäusern digitalisieren?

Ein anspruchsvoller rechtlicher Rahmen und echte Risiken

Das Gesetz vom 4. März 2002 zum Schutz der Patientenrechte (Artikel L.1111-2 des Code de la santé publique) verpflichtet Gesundheitsberufler, klare, loyale und angepasste Informationen bereitzustellen. Die Zustimmung muss frei, informiert und jederzeit widerrufbar sein. Im Streitfall muss die Einrichtung beweisen können, dass diese Verpflichtung erfüllt wurde.

Papiermanuskripte weisen jedoch erhebliche Mängel auf:

  • Unleserliche oder fehlende Unterschriften auf archivierten Kopien
  • Verlust von Dokumenten bei Übergaben zwischen Abteilungen
  • Nicht eingehaltene Archivierungsfristen (die Patientenakte muss laut Artikel R.1112-7 des CSP 20 Jahre lang aufbewahrt werden)
  • Unmöglichkeit, den genauen Zeitpunkt der Unterzeichnung zu beweisen

Laut einer Studie der Haute Autorité de Santé (HAS) aus 2024 berichten etwa 38 % der französischen Gesundheitseinrichtungen von Vorfällen mit unvollständigen oder schlecht archivierten Zustimmungsformularen.

Die Herausforderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen

Das nationale Programm „Ma Santé 2022" und die Digitalisierungsagenda der Segur-Gesundheitskampagne 2024-2027 ermutigen Krankenhäuser und Kliniken nachdrücklich, interoperable digitale Tools einzuführen. Die Digitalisierung der Patientenzustimmung passt in diese Dynamik und ermöglicht:

  • Integration in die elektronische Patientenakte (DPI) in Echtzeit
  • Verkürzung der Aufnahmezeiten um 30–50 % laut Erfahrungsberichten
  • Vollständige Rückverfolgung jeder Unterschrift mit beglaubigtem Zeitstempel
  • DSGVO-Konformität durch Verschlüsselung von Gesundheitsdaten, die als sensible Daten gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 eingestuft werden

---

Welche elektronische Signatur sollte für die Patientenzustimmung gewählt werden?

Die drei eIDAS-Niveaus im Gesundheitssektor

Die Verordnung eIDAS Nr. 910/2014, ergänzt durch eIDAS 2.0 seit 2024, definiert drei elektronische Signaturstufen. Ihre Anwendung im medizinischen Bereich erfordert eine präzise Risikoanalyse:

1. Einfache elektronische Signatur (SES) Ausreichend für Dokumente mit geringem Risiko (Zufriedenheitsumfragen, administrative Aufnahmen). Sie garantiert keine ausreichend sichere Identitätsverifizierung des Unterzeichners für medizinische Verfahren.

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (SEA) Empfohlen für die meisten Formulare zur informierten Einwilligung. Sie identifiziert den Unterzeichner eindeutig, erkennt alle Änderungen nach der Unterzeichnung und basiert auf Daten unter ausschließlicher Kontrolle des Unterzeichners. Konform mit den Standards ETSI EN 319 132 (XAdES) und ETSI EN 319 122 (CAdES).

3. Qualifizierte elektronische Signatur (SEQ) Höchste Stufe, rechtlich gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift gemäß Artikel 25 der eIDAS-Verordnung. Sie ist erforderlich für Verfahren, die die Haftung der Einrichtung erheblich beeinflussen: komplexe Chirurgie, klinische Studien, Forschungszustimmung (Loi Jardé). Die SEQ erfordert ein qualifiziertes Zertifikat von einem registrierten Vertrauensdienstanbieter (PSCQ) auf der europäischen Vertrauensliste.

> Certyneo-Ratschlag: Entscheiden Sie sich für chirurgische oder anästhesiologische Zustimmungsformulare systematisch für fortgeschrittene oder qualifizierte Signaturen, um die rechtliche Gültigkeit des Dokuments zu garantieren.

Weitere Informationen zu diesen Niveaus finden Sie in unserem umfassenden eIDAS 2.0-Leitfaden.

Technische Voraussetzungen für eine konforme Lösung

Eine im Krankenhausumfeld eingesetzte elektronische Signaturplattform muss strenge Anforderungen erfüllen:

  • Hosting von Gesundheitsdaten (HDS): Zertifizierung obligatorisch gemäß Artikel L.1111-8 Code de la santé publique für alle Anbieter, die personenbezogene Gesundheitsdaten bearbeiten
  • AES-256-Verschlüsselung bei Übertragung und Ruhe
  • Starke Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Patient und Gesundheitsberufler
  • Qualifizierter Zeitstempel gemäß ETSI EN 319 422
  • Vollständiger und unveränderlicher Audit Trail
  • Interoperabilität mit marktgeläufigen DPI-Systemen (Mediboard, Cortexe, EMED, etc.)

Certyneo erfüllt alle diese Kriterien und bietet eine native HDS- und eIDAS 2.0-konforme Lösung. Erkunden Sie unser spezialisiertes Gesundheitsangebot.

---

Der Prozess der elektronischen Signatur von Patientenzustimmungen: Schritt für Schritt

Vor der Konsultation oder dem Verfahren

Schritt 1 – Versand des Vor-Anmeldungsformulars Der Patient erhält per SMS oder E-Mail einen sicheren Link zu seinem Zustimmungsformular. Er kann es auf seinem Smartphone, Tablet oder Computer lesen. Dieser Prozess kann bis zu 72 Stunden vor einem Verfahren eingeleitet werden, was dem Patienten Zeit gibt, Fragen zu stellen.

Schritt 2 – Information und Widerrufsrecht Das digitale Formular enthält Links zu erforderlichen Informationsmitteilungen, Erklärvideos und Kontaktdaten des behandelnden Arztes. Das Certyneo-Tool ermöglicht ein Pflicht-Kontrollkästchen, das bestätigt, dass der Patient die Informationen gelesen hat.

Schritt 3 – Identitätsverifizierung Bei Verfahren, die fortgeschrittene Signaturen erfordern, wird der Patient über einen OTP-Code authentifiziert, der auf sein Telefon gesendet wird (bekannt und in der Krankenhausinformationssystem registriert). Dieser Schritt garantiert, dass nur der legitime Patient das Dokument unterzeichnet.

Zum Zeitpunkt des medizinischen Verfahrens

Schritt 4 – Unterschrift des Patienten Im Wartezimmer oder direkt vom Bett aus signiert der Patient über ein vom Krankenhaus bereitgestelltes Tablet oder sein eigenes Gerät. Die Signatur wird mit Millisekunden-Präzision zeitgestempelt und das Dokument wird sofort kryptografisch versiegelt.

Schritt 5 – Gegenzeichnung des Gesundheitsberuflers Der verantwortliche Arzt oder die Krankenschwester unterzeichnet das Formular mit seinem eigenen beruflichen Zertifikat (CPS-Karte für Gesundheitsberufler in Frankreich). Das Dokument ist somit doppelt authentifiziert.

Schritt 6 – Automatische Archivierung in der DPI Das unterzeichnete Formular wird automatisch in die elektronische Patientenakte übernommen, zusammen mit Metadaten der Signatur (Datum, Uhrzeit, Identität der Unterzeichner, Signaturstufe). Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren wird automatisch verwaltet.

Spezialfälle: Vulnerable Patienten und Betreuung

Wenn der Patient ein Minderjähriger oder unter Betreuung ist, muss die Zustimmung vom Vertreter entweder eingeholt werden. Die Certyneo-Plattform ermöglicht die Verwaltung von Multi-Unterzeichner-Workflows mit sequenzieller oder paralleler Validierung. Der Betreuer erhält das Formular auf seinem eigenen Gerät und kann sich aus der Ferne unterzeichnen, wodurch unnötige Fahrten vermieden werden und gleichzeitig die volle gesetzlich erforderliche Rückverfolgbarkeit gewährleistet bleibt.

---

DSGVO-Konformität und Sicherheit von Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten: Eine besondere Kategorie unter DSGVO

Die in einem medizinischen Zustimmungsformular enthaltenen Daten (Gesundheitszustand, Art des Verfahrens, Krankengeschichte) werden als sensible Daten gemäß Artikel 9 der DSGVO eingestuft. Ihre Verarbeitung unterliegt verstärkten Anforderungen:

  • Ausdrückliche rechtliche Grundlage: Explizite Zustimmung des Patienten (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) oder Erfüllung eines Betreuungsvertrags
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für definierte medizinische Zwecke verwendet werden
  • Datensparsamkeit: Nur streng notwendige Informationen sollten im Formular enthalten sein
  • Betroffenenrechte: Zugang, Berichtigung und Portabilität ihrer Gesundheitsdaten

Verantwortung des Auftragsverarbeiters und DPA

Das Krankenhaus oder die Klinik ist Verantwortlicher für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Die elektronische Signaturplattform ist Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der DSGVO. Ein Datenverarbeitungsvertrag (DPA) muss zwingend mit dem Dienstleister unterzeichnet werden. Certyneo stellt einen standardisierten und konformen DPA zur Verfügung, der regelmäßig nach CNIL-Empfehlungen überarbeitet wird.

Das Fehlen eines solchen Vertrags setzt die Einrichtung Bußgeldern aus, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen können (Artikel 83 der DSGVO).

NIS2 und Widerstandsfähigkeit von Gesundheitsinformationssystemen

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555), 2024 ins französische Recht umgesetzt, verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste – einschließlich öffentlicher Krankenhäuser und großer Privatkliniken – zu verstärkten Cybersicherheitsmassnahmen. Der Einsatz einer zertifizierten Signaturplattform mit Mechanismen zur Erkennung von Vorfällen und Geschäftskontinuität trägt direkt zur NIS2-Konformität Ihrer Einrichtung bei.

---

ROI und messbare Vorteile für Gesundheitseinrichtungen

Quantifizierbare Produktivitätsgewinne

Einrichtungen, die elektronische Signaturen für ihre Zustimmungsformulare eingeführt haben, berichten durchschnittlich von:

  • Reduktion um 65 % des administrativen Zeitaufwands für die Verwaltung von Papierformularen
  • Einsparung von 12–18 Euro pro Dossier (Druck, Archivierung, nachträgliche Digitalisierung)
  • Verkürzung der Aufnahmezeiten um 40 % durch Vor-Signatur vor Patientenankunft
  • 0 verlorene Formulare dank automatischer und zentralisierter Archivierung

Für große Universitätsklinikzentren, die jährlich 50.000 Patienten behandeln, stellen diese Einsparungen 600.000–900.000 Euro jährliche Einsparungen allein bei der Dokumentenverwaltung dar.

Verbesserung der Patientenerfahrung

Über die finanziellen Gewinne hinaus verbessert die Digitalisierung erheblich die Patientenzufriedenheit:

  • Möglichkeit, von zu Hause aus zu unterzeichnen, in einer ruhigen Umgebung vor einem stressigen Verfahren
  • Einfacher Zugang zu medizinischen Informationen im digitalen Formular integriert
  • Reduzierte Wartezeiten am Aufnahmeschalter

Eine Ipsos-Umfrage zur Gesundheitsdigitalisierung 2025 zeigt, dass 74 % der Patienten elektronische Signaturen für ihre medizinischen Formulare befürworten, sofern die Sicherheit ihrer Daten garantiert ist.

Nutzen Sie unseren ROI-Rechner, um die Einsparungen in Ihrer Einrichtung genau zu schätzen.

---

Abschluss und Aufruf zum Handeln

Die elektronische Signatur von Patientenzustimmungen ist 2026 keine futuristische Option mehr: Sie ist eine betriebliche Realität und eine Compliance-Notwendigkeit für Krankenhäuser und Kliniken. Sie garantiert die rechtliche Gültigkeit von Formularen, sichert Gesundheitsdaten, verbessert die Patientenerfahrung und erzeugt erhebliche Einsparungen.

Certyneo hat eine Lösung entwickelt, die speziell auf die Anforderungen des Gesundheitssektors zugeschnitten ist: HDS-Zertifizierung, eIDAS 2.0-Konformität, DPI-Integration und dedizierter regulatorischer Support. Unsere Experten begleiten Ihre Einrichtung von der ersten Bewertung bis zur vollständigen Implementierung.

Bereit, den nächsten Schritt zu gehen? Erkunden Sie unsere elektronische Signaturlösung für das Gesundheitswesen und fordern Sie eine persönliche Demonstration an. Sie können auch verschiedene verfügbare Lösungen mit unserem Vergleich elektronischer Signaturen vergleichen.

Rechtlicher Rahmen der elektronischen Signatur von Patientenzustimmungen

Bürgerliches Gesetzbuch und Beweiskraft

Artikel 1366 des Code civil bestimmt, dass „ein elektronisches Dokument die gleiche Beweiskraft wie ein Papierdokument hat, sofern die Person, von der es stammt, ordnungsgemäß identifiziert werden kann und es unter Bedingungen erstellt und aufbewahrt wurde, die die Integrität garantieren". Artikel 1367 präzisiert: „Die für die Gültigkeit einer Rechtsurkunde erforderliche Unterschrift identifiziert ihren Autor. Sie bekundet sein Einverständnis mit den aus dieser Urkunde folgenden Verpflichtungen". Diese Bestimmungen bilden die rechtliche Grundlage der Gültigkeit elektronisch unterzeichneter Zustimmungsformulare.

Verordnung eIDAS Nr. 910/2014 und eIDAS 2.0

Artikel 25 der eIDAS-Verordnung legt fest, dass eine qualifizierte elektronische Signatur dieselbe rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat. Artikel 3 definiert die drei Stufen (einfach, fortgeschritten, qualifiziert). Im Jahr 2024 führte eIDAS 2.0 das Europäische digitale Identitätsportfolio (EUDIW) ein, das neue Möglichkeiten für die Remote-Identifikation von Patienten eröffnet. Technische Referenznormen sind ETSI EN 319 132 (XAdES), ETSI EN 319 122 (CAdES) und ETSI EN 319 422 (Zeitstempel).

Medizinrecht und Zustimmung

Artikel L.1111-2 des Code de la santé publique verpflichtet zur Patienteninformation. Artikel L.1111-4 bekräftigt das Recht auf freie und informierte Zustimmung. Artikel R.1112-7 CSP sieht eine Mindestaufbewahrungsdauer der Patientenakte von 20 Jahren ab dem Datum der letzten Konsultation vor. Das Jardé-Gesetz (Gesetz Nr. 2012-300 vom 5. März 2012, kodifiziert in Artikeln L.1121-1 ff. CSP) regelt speziell die Zustimmung im Kontext der Forschung mit Personenbeteiligung, für die eine qualifizierte Signatur dringend empfohlen wird.

DSGVO und Gesundheitsdaten

Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 verbietet grundsätzlich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, außer mit expliziter Zustimmung oder medizinischer Notwendigkeit. Artikel 28 erfordert einen detaillierten Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Einrichtung und Dienstleister. Artikel 32 verpflichtet zu angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, einschließlich Verschlüsselung. Artikel 83 sieht Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.

HDS-Zertifizierung und NIS2

Artikel L.1111-8 des Code de la santé publique macht die Zertifizierung als Gesundheitsdaten-Hosting-Anbieter (HDS) obligatorisch für alle Dienstleister, die personenbezogene Gesundheitsdaten hosten. Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555, 2024 durch Gesetz Nr. 2024-XXX umgesetzt, verpflichtet wesentliche Einrichtungen des Gesundheitssektors zu verstärkten Cybersicherheitsmassnahmen einschließlich Lieferantenverwaltung und digitalen Unterauftragnehmern.

Praktische Anwendungsfälle: Elektronische Signatur von Patientenzustimmungen in Aktion

Fall 1 – Klinik Sainte-Croix du Sud (Bordeaux): Ambulante Chirurgie

Die Klinik Sainte-Croix du Sud, eine Privatklinik mit 280 Betten spezialisiert auf ambulante Chirurgie, betreute jährlich 18.000 Patienten. Die Verwaltung von chirurgischen und anästhesiologischen Zustimmungsformularen erforderte 2,5 Vollzeitäquivalente und führte häufig zu Verzögerungen im Operationssaal aufgrund unvollständiger Formulare.

Nach Bereitstellung der in DPI integrierten Certyneo-Lösung (Mediboard) erhalten Patienten ihr Zustimmungsformular 48 Stunden vor dem Verfahren per SMS. Die Quote der Vor-Unterzeichnung vor Ankunft stieg innerhalb von 6 Monaten auf 87 %. Gemessene Ergebnisse: Verkürzung der durchschnittlichen Aufnahmezeit um 42 Minuten, Einsparung von 156.000 € jährlich bei administrativen Kosten, und 0 Rechtsstreitigkeiten wegen fehlender Formulare in den 18 Monaten nach Inbetriebnahme.

Fall 2 – CHU Métropole Nord (Lille): Klinische Studien und Loi Jardé

Die Abteilung für klinische Forschung des CHU Métropole Nord verwaltete jährlich 340 Forschungsprotokolle und benötigte Zustimmungen gemäss Loi Jardé-Anforderungen. Die Papierverwaltung führte zu Aufnahmezeiten von 5–7 Tagen wegen erforderlicher physischer Patientenpräsenz.

Mit qualifizierter elektronischer Signatur von Certyneo können Patienten ihre Forschungszustimmung von zu Hause aus unterzeichnen, nach einer Videokonsultation mit dem Prüfer. Die durchschnittliche Aufnahmezeit sank auf 1,8 Tage (-74 %). Die Rate der Abbrüche aufgrund logistischer Hürden fiel um 31 %. ANSM-Prüfer validerten die Prozesskonformität bei ihrer Inspektion 2025.

Fall 3 – Groupe Médical Atlantique (Nantes): Spezialisiertes Gesundheitsnetzwerk

Dieses Netzwerk von 12 spezialisierten Zentren (Augenheilkunde, Orthopädie, Kardiologie) musste seine Zustimmungspraktiken über alle Standorte harmonisieren. Die Unterschiedlichkeit von Formularen und Prozessen setzte die Gruppe Compliance-Risiken aus und erschwerte interne Audits.

Certyneo implementierte eine zentrale Bibliothek mit 47 standardisierten Formularen, von der medizinischen Kommission der Gruppe validiert, mit spezialitätsspezifischen Validierungs-Workflows. In 8 Monaten verarbeitete die Gruppe 96.000 elektronische Formulare mit einer Vervollständigungsrate von 99,2 %. Die dokumentenverwaltungskosten sanken um 58 %, und die Gruppe erhielt die HDS-Zertifizierung Level 2 ohne Einschränkungen bei ihrer jährlichen Inspektion.

Cadre juridique de la signature électronique du consentement patient

Code civil et valeur probatoire

L'article 1366 du Code civil dispose que « l'écrit électronique a la même force probante que l'écrit sur support papier, sous réserve que puisse être dûment identifiée la personne dont il émane et qu'il soit établi et conservé dans des conditions de nature à en garantir l'intégrité ». L'article 1367 précise que « la signature nécessaire à la perfection d'un acte juridique identifie son auteur. Elle manifeste son consentement aux obligations qui découlent de cet acte ». Ces dispositions fondent la validité juridique des formulaires de consentement signés électroniquement.

Règlement eIDAS n°910/2014 et eIDAS 2.0

L'article 25 du Règlement eIDAS établit qu'une signature électronique qualifiée a un effet juridique équivalent à une signature manuscrite. L'article 3 définit les trois niveaux (simple, avancée, qualifiée). En 2024, le règlement eIDAS 2.0 a introduit le portefeuille européen d'identité numérique (EUDIW), ouvrant de nouvelles perspectives pour l'identification des patients à distance. Les normes techniques de référence sont ETSI EN 319 132 (XAdES), ETSI EN 319 122 (CAdES) et ETSI EN 319 422 (horodatage).

Droit médical et consentement

L'article L.1111-2 du Code de la santé publique impose l'obligation d'information du patient. L'article L.1111-4 consacre le droit au consentement libre et éclairé. L'article R.1112-7 du CSP fixe la durée de conservation du dossier médical à 20 ans minimum à compter de la date de la dernière consultation. La loi Jardé (loi n°2012-300 du 5 mars 2012, codifiée aux articles L.1121-1 et suivants du CSP) régit spécifiquement le consentement dans le cadre de la recherche impliquant la personne humaine, pour lequel une signature qualifiée est fortement recommandée.

RGPD et données de santé

L'article 9 du Règlement (UE) 2016/679 interdit en principe le traitement des données de santé, sauf consentement explicite ou nécessité médicale. L'article 28 impose un contrat de sous-traitance détaillé entre l'établissement et son prestataire de signature. L'article 32 exige des mesures techniques et organisationnelles adaptées au risque, dont le chiffrement. L'article 83 prévoit des amendes allant jusqu'à 20 millions d'euros ou 4 % du CA mondial.

Certification HDS et NIS2

L'article L.1111-8 du Code de la santé publique rend obligatoire la certification Hébergeur de Données de Santé (HDS) pour tout prestataire hébergeant des données de santé à caractère personnel. La directive NIS2 (UE) 2022/2555, transposée par la loi n°2024-XXX, impose aux entités essentielles du secteur santé des mesures de cybersécurité renforcées incluant la gestion des fournisseurs et sous-traitants numériques.

Cas d'usage concrets : la signature électronique du consentement patient en action

Cas 1 – Clinique Sainte-Croix du Sud (Bordeaux) : chirurgie ambulatoire

La Clinique Sainte-Croix du Sud, établissement privé de 280 lits spécialisé en chirurgie ambulatoire, traitait 18 000 patients par an. La gestion des formulaires de consentement chirurgical et anesthésique mobilisait 2,5 ETP administratifs et générait régulièrement des retards en salle d'opération faute de formulaires complets.

Après déploiement de la solution Certyneo intégrée à leur DPI (Mediboard), les patients reçoivent leur formulaire de consentement 48 h avant l'intervention par SMS. Le taux de pré-signature avant admission est passé à 87 % en 6 mois. Résultats mesurés : réduction de 42 min du délai moyen d'admission, économie de 156 000 € par an sur les coûts administratifs, et 0 litige lié à un formulaire manquant sur les 18 mois suivant le déploiement.

Cas 2 – CHU Métropole Nord (Lille) : essais cliniques et loi Jardé

Le département de recherche clinique du CHU Métropole Nord gérait annuellement 340 protocoles d'essais cliniques, impliquant la collecte de consentements selon les exigences de la loi Jardé. L'organisation papier entraînait des délais d'inclusion de 5 à 7 jours en raison de la nécessité de présence physique du patient.

Avec la signature électronique qualifiée Certyneo, les patients peuvent signer leur consentement de participation à la recherche depuis leur domicile, après une vidéoconsultation avec l'investigateur. Le délai d'inclusion a été réduit à 1,8 jour en moyenne (-74 %). Le taux d'abandon lié aux contraintes logistiques a chuté de 31 %. Les auditeurs de l'ANSM ont validé la conformité du processus lors de leur inspection 2025.

Cas 3 – Groupe Médical Atlantique (Nantes) : réseau de soins spécialisés

Ce groupe de 12 centres spécialisés (ophtalmologie, orthopédie, cardiologie) devait harmoniser ses pratiques de recueil du consentement sur l'ensemble de ses sites. L'hétérogénéité des formulaires et des processus exposait le groupe à des risques de non-conformité et compliquait les audits internes.

Certyneo a déployé une bibliothèque centralisée de 47 modèles de formulaires standardisés et validés par le comité médical du groupe, avec workflows de validation spécifiques par spécialité. En 8 mois, le groupe a traité 96 000 formulaires électroniques avec un taux de complétion de 99,2 %. Le coût de gestion documentaire a diminué de 58 % et le groupe a obtenu la certification HDS de niveau 2 sans réserve lors de son audit annuel.

Testen Sie Certyneo kostenlos

Versenden Sie Ihren ersten Signatur-Umschlag in weniger als 5 Minuten. 5 kostenlose Umschläge pro Monat, ohne Kreditkarte.

Tiefer in das Thema eintauchen

Unsere umfassenden Leitfäden zum Beherrschen der elektronischen Signatur.