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Glossarbegriff · N

Nichtabstreitbarkeit

Definition

Die Nichtabstreitbarkeit ist die Eigenschaft einer elektronischen Signatur, die es dem Unterzeichner unmöglich macht, die Durchführung der Aktion (Unterzeichnen, Senden, Akzeptieren) zu leugnen. Sie wird durch die Kombination aus der kryptografischen Signatur (unwiderlegbare technische Verbindung), dem zeitgestempelten Auditprotokoll und der starken Authentifizierung sichergestellt. Eine qualifizierte Signatur (QES) bietet die stärkste vom europäischen Recht anerkannte Nichtabstreitbarkeit.

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