Online unterzeichnen eines behördlichen Energieaudits in 2 Minuten
Behördliches Energieaudit — Voraussetzung für den Verkauf eines Energiesparhauses (DPE F/G seit April 2023, DPE E ab 2025), Voraussetzung für den begleiteten Parcours MaPrimeRénov' oder Audit der Eigentümergemeinschaft Klimagesetz — elektronisch unterzeichnet durch den RGE-Auditor und den Eigentümer/Verwalter. Konform mit Artikel 158 des Klima- und Resilienzgesetzes, mit Verordnung Nr. 2022-510 vom 8. April 2022 und mit der eIDAS-Verordnung — empfohlene fortgeschrittene Signatur, 10 Jahre Archivierung.
- Rechtlicher Rahmen
- Klimagesetz Art. 158
- Signatur-Level
- Empfohlene AES eIDAS
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre + Relevanzdauer des Audits
Was ist ein behördliches Energieaudit?
Das behördliche Energieaudit ist eine obligatorische technische Diagnose in mehreren Fällen, die durch das Klima- und Resilienzgesetz vom 22. August 2021 (Art. 158) geschaffen wurden: (1) Verkauf eines Energiesparhauses mit Klassifizierung F oder G seit dem 1. April 2023, Klasse E ab 2025 und Klasse D ab 2034; (2) Antrag auf MaPrimeRénov' begleiteter Parcours (Großrenovierung mit Ziel ≥ 2 DPE-Klassen); (3) Audit der Eigentümergemeinschaft > 200 Einheiten für Eigentümergemeinschaften älter als 15 Jahre. Durchgeführt von einem Auditor mit der Qualifikation RGE Energieaudit (OPQIBI 1905, Qualibat 8731 oder gleichwertig), bietet er einen Überblick über den Energiestatus, zwei Szenarien mit Kostenschätzungen für Maßnahmen (Erreichung Klasse B und Klasse C) und die Kosten der verfügbaren Zuschüsse. Die Relevanzdauer ist normalerweise 5 Jahre.
Warum das Energieaudit elektronisch unterzeichnen?
Gleiche rechtliche Geltung
Artikel 1366 des französischen Zivilgesetzbuches erkennt dem elektronischen Schriftstück denselben Beweiskraft an wie dem Papierschriftstück. Keine Bestimmung des Klimagesetzes oder der Verordnung Nr. 2022-510 schreibt die handschriftliche Unterzeichnung vor — die fortgeschrittene eIDAS-Signatur wird seit 2022 von Notaren bei Verkäufen von Energiesparhäusern ausdrücklich akzeptiert.
Multi-Unterzeichner Auditor + Eigentümer
Das Audit muss vom RGE-Auditor (technische Verantwortung) und vom Eigentümer (Akzeptanz der Befunde) unterzeichnet werden. Bei Eigentümergemeinschaften unterzeichnen auch der Verwalter und der Beirat. Unser Multi-Unterzeichner-Workflow verwaltet diese Unterzeichner mit individuellen OTP-SMS.
Archivierung 10 Jahre + Wiederverwendung
Die Energieaudit ist 5 Jahre lang für Verkäufe (Klimagesetz) gültig und muss 10 Jahre lang im Falle einer späteren Anfechtung aufbewahrt werden. Certyneo archiviert das unterzeichnete Audit + sein eIDAS-Audit-Trail 10 Jahre lang, was es ermöglicht, es für einen Verkauf, einen MaPrimeRénov'-Antrag oder ein späteres Eco-PTZ-Darlehen wiederzuverwenden, ohne ein neues Audit durchführen zu müssen.
eIDAS-Audit-Trail mit Einsprechrecht
Identität des Auditors + Eigentümer, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, OTP-SMS, IP-Geolokalisierung. Mit Einsprechrecht im Falle einer Anfechtung durch den Käufer (Willensmangel, Fehler bei den Energiekosten) oder durch die ANAH (Ordnungsmäßigkeit des begleiteten Prozesses).
Ein Energieaudit in 4 Schritten unterzeichnen
Vom Vor-Ort-Besuch bis zur Übergabe des Berichts an den Eigentümer in weniger als 5 Minuten für die Unterzeichnung.
1. Das Audit vorbereiten
Der Audit-Bericht (PDF, ca. 30 Seiten) muss enthalten: DPE-Bestandsaufnahme, bezifferte Sanierungsszenarien (Klasse B + C), mobilisierbare Zuschüsse, Identität des RGE-Auditors (OPQIBI- oder Qualibat-8731-Nummer), Datum und Unterschrift.
2. Die Unterzeichner hinzufügen
RGE-Auditor (technische Verantwortung) + Eigentümer. Bei Eigentumswohnungen: Verwalter + Präsident des Verwaltungsrats. Bei Bruchteilseigentum: alle Miteigentümer. Jeder erhält einen personalisierten, sicheren Link.
3. Die eIDAS-Stufe wählen
Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen: Identitätsprüfung per OTP-SMS, eindeutiges Zertifikat, qualifizierter Zeitstempel. Kompatibel mit notariellen Anforderungen für den Verkauf von Energiepasstreppen.
4. Unterzeichnen, beilegen, archivieren
Das unterzeichnete Audit wird dem Verkaufsdossier (Notar) beigefügt, dem MaPrimeRénov' Antrag mit begleitetem Prozess oder dem Protokoll der Eigentümerversammlung. Archivierung für 10 Jahre mit Nachweispdf.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Energieaudit elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkungen. Der Notariatssektor (Oberster Notarrat) akzeptiert explizit Energieaudits, die auf erweiterte Stufe (AES eIDAS) unterzeichnet sind, in Verkaufsdossiers von Energiepasstreppen seit 2022. Die ANAH akzeptiert sie auch für MaPrimeRénov' mit begleitetem Prozess seit 2024.
- Wann ist ein Energieaudit beim Verkauf obligatorisch?
- Klimagesetz-Zeitplan: (1) seit dem 1. April 2023 Verkauf von Wohnungen der Klassen F und G in Alleineigentum; (2) ab dem 1. Januar 2025 Verkauf von Wohnungen der Klasse E; (3) ab dem 1. Januar 2034 Verkauf von Wohnungen der Klasse D. Das Audit muss dem Diagnose-Dossier beigefügt werden, das dem Käufer bei der Absichtserklärung übergeben wird.
- Welche Qualifikation muss der Auditor haben?
- Für Verkäufe muss der Auditor die Qualifikation OPQIBI 1905 "Energieaudit in Einfamilienhäusern", Qualibat 8731 "Energieaudit Gebäude" oder die RGE-Energieaudit-Bezeichnung des ICPC besitzen. Für MaPrimeRénov' mit begleitetem Prozess reicht die RGE-Energieaudit-Qualifikation eines zugelassenen Organs aus.
- Wie lange ist ein Energieaudit gültig?
- 5 Jahre für Energieaudits, die einem Verkauf beigefügt sind (Art. R134-3 CCH). Für MaPrimeRénov' Parcours accompagné muss das Audit zum Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers weniger als 5 Jahre alt sein. Danach muss ein neues Audit in Auftrag gegeben werden. Diese Gültigkeitsdauer ermöglicht die Wiederverwendung des Audits für mehrere aufeinanderfolgende Verfahren.
- Was geschieht im Falle eines Fehlers oder einer falschen Angabe im Audit?
- Drei Sanktionsstufen: (1) Haftung des Auditors gegenüber dem Eigentümer (Schadensersatz); (2) Haftung gegenüber dem Käufer im Falle eines Verkaufs (Anfechtung des Kaufvertrags wegen Mängel der Zustimmung, Art. 1130+ BGB); (3) Disziplinarmaßnahmen durch die Zertifizierungsstelle (Suspendierung, Streichung).
- Ist der Eigentümer verpflichtet, die empfohlenen Arbeiten durchzuführen?
- Nein — das Energieaudit ist informativer, nicht vorschreibender Natur. Der Eigentümer kann sein Anwesen in der Klasse F/G verkaufen, muss den Käufer jedoch informieren; ab dem 1. Januar 2025 schränkt jedoch das schrittweise Vermietungsverbot für Energiefresserhäuser (Klimagesetz Art. 160+) die Nutzungsmöglichkeiten ein. Die Arbeiten können vor oder nach dem Verkauf vom Verkäufer oder vom Käufer durchgeführt werden.
- Werden die Kosten des Audits durch MaPrimeRénov' übernommen?
- Ja, für MaPrimeRénov' Parcours accompagné: Das vorgeschriebene Energieaudit (obligatorische Voraussetzung) wird zu 50 % durch MaPrimeRénov' bis zu 500 € für Haushalte mit "mittleren" und "höheren" Ressourcen und zu 100 % bis zu 800 € für "bescheidene" und "sehr bescheidene" Ressourcen finanziert. Außerhalb des Parcours accompagné trägt der Eigentümer die Kosten (üblicherweise 500 bis 1.200 €).
- Ist ein elektronisch signiertes Audit dem Notar und dem Käufer entgegensetzbar?
- Ja — die fortgeschrittene Signatur genießt die Vermutung der Zuverlässigkeit gemäß Artikel 1367 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Notar akzeptiert das Audit mit AES + seinen eIDAS-Audit Trail wie ein papiernes Audit; im Falle einer Anfechtung nach dem Verkauf durch den Käufer (Fehler bei den projizierten Energiekosten) ist die eIDAS-Nachweisdatei entgegensetzbar und anerkannt.
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