Sanktionslisten und Vermögenssperrung: Überprüfen Sie Ihre Kunden und Ihre Transaktionen
Über die Identitätsprüfung hinaus muss jedes verpflichtete Unternehmen sicherstellen, dass seine Kunden, Führungskräfte und wirtschaftlich Berechtigten nicht auf einer Sanktionsliste stehen und nicht von einer Vermögenssperrmaßnahme betroffen sind. Dieser Leitfaden erklärt die Funktionsweise des Screening, die abzufrageenden Listen und die Verpflichtungen, die sich aus einer Übereinstimmung ergeben.
Rechtsrahmen für Sanktionen und Vermögenssperrung
Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) werden von der Europäischen Union, oft in Umsetzung von Beschlüssen der Vereinten Nationen, erlassen und gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. In Frankreich setzt die Directeur générale du Trésor nationale Vermögenssperrmaßnahmen um und veröffentlicht das nationale Register der Personen und Unternehmen, die einer Vermögenssperre unterliegen. Jede Person, die Vermögenswerte einer gesperrten Person hält, muss diese unverzüglich einfrieren und dies melden. Die amerikanischen Listen der OFAC haben darüber hinaus eine Reichweite mit extraterritorialer Wirkung, die europäische Akteure betreffen kann, insbesondere bei Transaktionen in Dollar. Die Nichtbeachtung einer Vermögenssperrmaßnahme führt zu schweren strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen.
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- EU-Verordnungen mit restriktiven Maßnahmen: konsolidierte Liste der Unionsanktionen.
- Währungs- und Finanzgesetzbuch (Art. L. 562-1 ff.): Vermögenssperre und Verbot der Bereitstellung von Mitteln.
- Directeur générale du Trésor: nationales Register der Sperren und Umsetzung in Frankreich.
- OFAC (USA): SDN-Listen mit extraterritorialer Reichweite, insbesondere für Transaktionen in Dollar.
Zu überprüfende Elemente für die Sanktionslisten
Die Schritte des Screening
- 1
Zusammenstellung der Referenzlisten
Aggregation und Aktualisierung der Quellen: konsolidierte EU-Liste, nationales Sperrregister, OFAC-Listen und PEP-Quellen.
- 2
Screening beim Eingehen einer Geschäftsbeziehung
Vergleich der Identität des Kunden und seiner Begünstigten mit den Listen, mit Verwaltung von Namensgleichheiten und Aliassen.
- 3
Behandlung von Übereinstimmungen
Analyse der Warnmeldungen, um falsche Positive auszuschließen und echte Übereinstimmungen vor einer Entscheidung zu bestätigen.
- 4
Sperrung, Blockierung und Meldung
Im Fall einer bestätigten Übereinstimmung erfolgt die Immobilisierung der Gelder, Blockierung der Operation und Meldung an die zuständigen Behörden.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist Screening?
- Dies ist der systematische Vergleich der Identität eines Kunden, eines Geschäftsführers oder einer Gegenpartei mit Sanktionslisten, Vermögenssperrregistern und Listen politisch exponierter Personen, um alle Übereinstimmungen zu erkennen, die eine Maßnahme erfordern.
- Welche Listen müssen abgefragt werden?
- Mindestens die konsolidierte Liste der EU-Sanktionen und das französische nationale Register der Vermögenssperrungen. Je nach Exposition müssen auch die OFAC-Listen und Quellen über politisch exponierte Personen integriert werden.
- Was ist bei einer bestätigten Übereinstimmung zu tun?
- Die betreffenden Gelder müssen unverzüglich immobilisiert, die Operation blockiert und es dürfen der betroffenen Person keine Mittel zur Verfügung gestellt werden; dies muss den zuständigen Behörden gemeldet werden, insbesondere der Generaldirektion der Staatskasse.
- Wie werden falsche Positive verwaltet?
- Namensgleichheiten sind häufig. Eine Analyse zusätzlicher Daten (Geburtsdatum, Nationalität, Aliasse) ermöglicht es, falsche Positive auszuschließen. Die Entscheidung, eine Warnung auszuschließen, muss dokumentiert und nachverfolgbar sein.
- Wie oft muss gescreent werden?
- Das Screening findet beim Eingehen einer Geschäftsbeziehung statt und dann kontinuierlich, da die Listen regelmäßig aktualisiert werden. Ein heute konformer Kunde kann morgen auf eine Liste gesetzt werden; ein regelmäßiges Neu-Screening des Portfolios ist erforderlich.
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