AML-CFT-Verpflichtungen: betroffene Einrichtungen, Sorgfaltspflicht und Meldung an TRACFIN
Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML-CFT) verpflichtet die betroffenen Fachleute zu einem umfassenden System: Risikoeinstufung, Sorgfaltspflicht beim Eintritt in die Geschäftsbeziehung und während der gesamten Dauer der Beziehung sowie Meldung verdächtiger Operationen an TRACFIN. Dieser Leitfaden klärt, wer unterliegt und welche konkreten Verpflichtungen sich daraus ergeben.
Rechtsrahmen der AML-CFT in Frankreich
Das französische AML-CFT-System ist in den Artikeln L. 561-1 und folgenden des Währungs- und Finanzgesetzbuchs kodifiziert und setzt europäische Anti-Geldwäsche-Richtlinien um. Es basiert auf einem risikogesteuerten Ansatz: Jede unterliegende Einrichtung muss ihre Risiken kartografieren, die Intensität ihrer Sorgfaltspflicht anpassen und interne Verfahren einführen. Die Kontrolle wird von der ACPR für den Bank- und Versicherungssektor gewährleistet, während TRACFIN, die französische Finanznachrichteneinheit, Verdachtsmeldungen erhält und bearbeitet. Das europäische Anti-Geldwäsche-Gesetzespaket von 2024, das die Europäische Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) schafft, verstärkt die Harmonisierung auf Unionsebene im Zuge ihrer Inbetriebnahme.
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- Währungs- und Finanzgesetzbuch (Art. L. 561-1 ff.): Umfang der unterlegten Einrichtungen und Sorgfaltspflichten.
- Risikogesteuerte Ansatz: Einstufung, interne Verfahren und verhältnismäßige Sorgfaltspflicht.
- TRACFIN: Verdachtsmeldung und systematische Übermittlung von Informationen.
- ACPR: Beaufsichtigung und Sanktionsbefugnis für den Bank- und Versicherungssektor; AMLA auf EU-Ebene.
Komponenten eines AML-CFT-Systems
Die Schritte der Umsetzung der Sorgfaltspflicht
- 1
Risikobewertung
Erstellung einer Risikokartierung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach Kundschaft, Produkten und Kanälen.
- 2
Sorgfaltspflicht bei Geschäftsbeziehungsbegründung
Identifizierung und Überprüfung des Kunden (KYC/KYB), Verständnis des Zwecks der Geschäftsbeziehung und Kalibrierung nach Risikostufe.
- 3
Laufende Sorgfaltspflicht
Überwachung der Transaktionen, Aktualisierung der Kundenkenntnis und Anwendung verstärkter Sorgfaltspflicht bei hohem Risiko.
- 4
Meldung und Aufbewahrung
Meldung jeder verdächtigen Transaktion an TRACFIN, ohne den Kunden zu informieren, und Aufbewahrung der Belege für fünf Jahre.
Häufig gestellte Fragen
- Wer unterliegt dem GwG?
- Insbesondere Banken, Zahlungsinstitute, Versicherer, Verwaltungsgesellschaften, aber auch nichtfinanzielle Berufe wie Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler oder Anbieter digitaler Vermögenswerte, jeweils nach den im Gesetz vorgesehenen Modalitäten.
- Was ist der risikobasierte Ansatz?
- Dies ist das Prinzip, wonach die Intensität der Sorgfaltspflicht proportional zum Risiko sein muss. Ein Kunde mit geringem Risiko unterliegt einer vereinfachten Sorgfaltspflicht, ein Kunde mit hohem Risiko (PEP, Hochrisikoländer) einer verstärkten Sorgfaltspflicht.
- Was ist eine Verdachtsmeldung an TRACFIN?
- Dies ist eine Meldung an die Finanzgeheimdienstelle über eine Summe oder eine Transaktion, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verdächtig ist. Sie ist vertraulich: Es ist untersagt, den betroffenen Kunden zu informieren.
- Welche Rolle hat die ACPR?
- Die Behörde für Bankaufsicht und Abwicklung beaufsichtigt die Organisationen des Bank- und Versicherungssektors, kontrolliert die Wirksamkeit ihrer GwG-Maßnahmen und kann Sanktionen bei Verstößen verhängen.
- Welche Sanktionen bei Verstößen?
- Verstöße führen zu disziplinarischen und geldlichen Sanktionen durch die ACPR, die erhebliche Beträge erreichen können, sowie zu Strafverfolgung für Geldwäscheverstöße.
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