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Leitfaden · E-Reporting

E-Reporting: die Übermittlung von Transaktionsdaten

E-Reporting ergänzt die elektronische Rechnungsstellung. Es umfasst die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Verwaltung, die nicht unter die elektronische Rechnungsstellung fallen, wie beispielsweise Verkäufe an Privatpersonen und internationale Geschäfte.

Aktualisiert am

Was E-Reporting umfasst

Während die elektronische Rechnungsstellung inländische B2B-Transaktionen betrifft, zielt E-Reporting auf Transaktionen ab, die diesem System entgehen. Es ermöglicht der Verwaltung, einen umfassenden Überblick über die Wirtschaftsströme zur Verfolgung der Mehrwertsteuer zu erhalten.

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  • E-Reporting betrifft Verkäufe an Privatpersonen (B2C) und Geschäfte mit ausländischen Unternehmen.
  • Es beinhaltet auch die Übermittlung bestimmter Zahlungsdaten für Dienstleistungen.
  • Die Daten werden über eine zugelassene Plattform übermittelt, wie bei der elektronischen Rechnungsstellung.
  • Die Fristen folgen dem gleichen Kalender wie die Ausstellungspflicht, je nach Unternehmensgröße.

Die Arten der übermittelten Daten

Die Daten der B2C-Verkäufe an Einzelpersonen.
Die Daten von Geschäftstransaktionen mit Kunden oder Lieferanten, die im Ausland ansässig sind.
Die mit Dienstleistungen verbundenen Zahlungsdaten zur Verfolgung der Mehrwertsteuer-Fälligkeit.
Die aggregierten oder detaillierten Beträge je nach Art der Transaktion.
Die Informationen zur Identifizierung des Zeitraums und der Transaktionskategorie.
Die Elemente, die für die Abgleichung mit Mehrwertsteuererklärungen erforderlich sind.

So richten Sie E-Reporting ein

  1. 1

    Ihre Transaktionen kartografieren

    Identifizieren Sie die Ströme, die unter das E-Reporting fallen: Verkäufe an Einzelpersonen, internationale Transaktionen, Dienstleistungseinnahmen.

  2. 2

    Ihre Daten strukturieren

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Informationssystem die erwarteten Daten mit dem richtigen Detaillierungsgrad bereitstellt.

  3. 3

    Über Ihre Plattform übermitteln

    Vertrauen Sie die Datenübermittlung an Ihre Partner-Dematerialisierungsplattform an, je nach erforderlicher Häufigkeit.

  4. 4

    Mit der Mehrwertsteuer abgleichen

    Überprüfen Sie die Konsistenz zwischen den übermittelten Daten und Ihren Erklärungen, um Abweichungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen E-Invoicing und E-Reporting?
Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) betrifft den Austausch von B2B-Rechnungen zwischen französischen Unternehmen über eine Plattform. Das E-Reporting betrifft die Übermittlung von Daten für Transaktionen außerhalb dieses Bereichs: Verkäufe an Privatpersonen und internationale Operationen.
Bin ich vom E-Reporting betroffen, wenn ich an Privatpersonen verkaufe?
Ja. B2C-Verkäufe fallen in den Geltungsbereich des E-Reportings. Wenn Sie Operationen mit Privatpersonen durchführen, müssen Sie die entsprechenden Daten über Ihre Plattform an die Behörden übermitteln.
Betrifft das E-Reporting Verkäufe ins Ausland?
Ja. Operationen mit Kunden oder Lieferanten, die außerhalb Frankreichs ansässig sind, unterliegen dem E-Reporting, da sie nicht über den inländischen Rechnungsstellungskreislauf laufen.
Wie oft muss ich die Daten übermitteln?
Die Häufigkeit hängt von Ihrem Mehrwertsteuersystem und der Art der Operationen ab. Sie erfolgt in der Regel regelmäßig; Ihre zugelassene Plattform automatisiert den Versand gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Was passiert, wenn ich das E-Reporting nicht durchführe?
Die fehlende Übermittlung führt zu Sanktionen und untergräbt die Kohärenz Ihrer Mehrwertsteuererklärungen. Die Automatisierung des E-Reportings über eine zugelassene Plattform begrenzt dieses Risiko und sichert Ihre Compliance.
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