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Glossarbegriff · C

Elektronisches Siegel

Definition

Das elektronische Siegel ist das Äquivalent der elektronischen Signatur für juristische Personen (Unternehmen, Behörden). Es gewährleistet die Herkunft und Integrität eines im Namen einer Organisation ausgestellten Dokuments, ohne dass ein identifizierter menschlicher Unterzeichner beteiligt ist. Die eIDAS-Verordnung erkennt einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Siegel an, gleichgestellt mit Signaturen.

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