Zum Hauptinhalt springen
Certyneo
Unternehmensrecht

B2B-Handelsvertrag: E-Signatur für KMU

Entdecken Sie, wie französische KMU und mittelständische Unternehmen ihre B2B-Handelsverträge elektronisch mit vollständiger Rechtssicherheit signieren können. eIDAS-Konformität, Beweiskraft und konkrete betriebliche Gewinne.

Certyneo-Team15 min Lesezeit

Aktualisiert am

Certyneo-Team

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

a black notebook with a pen on top of it

Einleitung

In einem wirtschaftlichen Umfeld, in dem geschäftliche Reaktionsfähigkeit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil ist, Einen B2B-Handelsvertrag elektronisch unterzeichnen ist kein Luxus mehr, der großen Unternehmen vorbehalten ist: Es ist eine strategische Notwendigkeit für französische KMU und mittelständische Unternehmen. Laut einer im Jahr 2025 veröffentlichten Studie des MEDEF geben 67 % der KMU-Führungskräfte an, mindestens eine Geschäftsmöglichkeit aufgrund zu langer Unterzeichnungsfristen verpasst zu haben. Dennoch zögern viele Unternehmen noch immer, gebremst durch berechtigte Fragen: Welche Rechtswirksamkeit hat ein elektronisch unterzeichneter Vertrag? Welche Signaturstufe soll gewählt werden? Wie lässt sich die Verordnung einhalten? eIDAS Und wie sieht es mit dem französischen Recht aus? Dieser umfassende Leitfaden beantwortet all diese Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Einrichtung eines auf Ihre Unternehmensstruktur zugeschnittenen B2B-Prozesses für elektronische Signaturen.

---

1. Die Rechtswirksamkeit elektronisch unterzeichneter Handelsverträge in Frankreich

Die erste Frage, die sich Führungskräfte von KMU stellen, ist von grundlegender Bedeutung: Ist ein elektronisch unterzeichneter Handelsvertrag in Frankreich rechtsgültig? Die Antwort ist eindeutig: Ja, sofern die gesetzlich festgelegten Bedingungen eingehalten werden.

1.1 Der französische und europäische Rechtsrahmen

Seit dem Gesetz vom 13. März 2000 erkennt Frankreich die elektronische Signatur als gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift an handschriftlich. Diese Anerkennung ist im§ 1366 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach „die elektronische Schriftform die gleiche Beweiskraft hat wie die Schriftform auf Papier“. Artikel 1367 legt die Gültigkeitsvoraussetzungen fest: Die elektronische Signatur muss ihren Urheber identifizieren und dieIntegrität des Dokuments.

Auf europäischer Ebene ist die eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014 (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) definiert drei Stufen der elektronischen Signatur:

  • Einfache elektronische Signatur (SES): Basisidentität, ausreichend für viele gängige Handelsverträge
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft, in der Lage, jede nachträgliche Änderung zu erkennen
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): höchste Stufe, vollständige rechtliche Gleichwertigkeit mit der handschriftlichen Unterschrift in der gesamten EU

1.2 Welche Signaturstufe für Ihre B2B-Handelsverträge?

Für die überwiegende Mehrheit der gängigen B2B-Handelsverträge – Dienstleistungsverträge, Partnerschaftsvereinbarungen, Bestellungen, akzeptierte AGB, Vertriebsverträge – gilt die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bietet ein optimales Gleichgewicht zwischen Rechtssicherheit und reibungslosem Betriebsablauf.

Die qualifizierte elektronische Signatur (SEQ) wird für Rechtsgeschäfte mit hohem finanziellen Risiko (über 100.000 €), Verträge mit dinglichen oder persönlichen Sicherheiten sowie potenziell strittige Rechtsstreitigkeiten empfohlen. Die detaillierten Unterschiede zwischen diesen Stufen finden Sie in unserem Umfassender Leitfaden zur eIDAS-Verordnung 2.0.

1.3 Die Beweislast im Streitfall

Ein oft übersehener Punkt: Im Falle einer Anfechtung eines elektronisch unterzeichneten Vertrags obliegt es der Partei, die die Unterschrift anficht, den Nachweis für die Unwirksamkeit zu erbringen (Artikel 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Bei einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur, die von einem qualifizierten Vertrauensdienstleister (QTSP) ausgestellt wurde, besteht eine starke Vermutung der Gültigkeit. Die vollständiger Prüfpfad (Zeitstempel, IP-Adresse, verifizierte Identität, Aktionsverlauf) stellt vor französischen Gerichten einen stichhaltigen Beweis dar.

---

2. B2B-Handelsverträge, die für die elektronische Signatur durch KMU in Frage kommen

Ein hartnäckiges Vorurteil besagt, dass bestimmte Handelsverträge nicht elektronisch unterzeichnet werden können. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich für Unternehmen jedoch sehr weit gefasst.

2.1 Verträge, die ohne besondere Formvorschriften unmittelbar anwendbar sind

Im Rahmen der B2B-Beziehungen zwischen Unternehmen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Artikel 1102 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) uneingeschränkt. Die folgenden Verträge können ohne Einschränkung elektronisch unterzeichnet werden:

  • Dienstleistungsverträge (Beratung, IT, Marketing, Schulung)
  • Kaufverträge über Waren zwischen Unternehmen
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) sowie Absichtserklärungen
  • Vertriebs- und Handelsvertreterverträge
  • Unterauftragsverträge (ausgenommen öffentliche Aufträge, die besonderen Formvorschriften unterliegen)
  • AGB/Allgemeine Geschäftsbedingungen und deren Annahme
  • Handelsrechtliche Mandate
  • Wartungsverträge und SLAs

Um direkt auf gebrauchsfertige Vorlagen zuzugreifen, besuchen Sie unsere Bibliothek mit Vertragsvorlagen bietet rechtlich geprüfte Vorlagen an, die auf französische KMU zugeschnitten sind.

2.2 Fälle, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen

Bestimmte Verträge unterliegen besonderen Formalitäten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Verträge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen (Immobilienverkauf, bestimmte notarielle Urkunden): Die elektronische Signatur ist möglich, muss jedoch über einen befugten Notar erfolgen.
  • Öffentliches Auftragswesen: Die papierlose Abwicklung ist für Aufträge über 40.000 € ohne MwSt. verpflichtend, wobei Mindestanforderungen gemäß SEA gelten
  • Bürgschaftsverträge: Seit der Reform des Sicherungsrechts (Verordnung vom 15. September 2021) ist die handschriftliche Unterschrift nicht mehr zwingend erforderlich, was den Weg für die elektronische Signatur ebnet

Unser Vertragsgenerator mit KI hilft Ihnen dabei, automatisch die für jede Dokumentart erforderliche Signaturstufe zu ermitteln.

2.3 Die messbaren betrieblichen Vorteile für KMU

Über die Einhaltung der Vorschriften hinaus sind die betrieblichen Vorteile erheblich:

  • Verkürzung der Unterzeichnungsfrist: durchschnittlich 5 bis 10 Tage bei einem Papiervertrag gegenüber weniger als 24 Stunden in elektronischer Form
  • Direkte Einsparungen: Wegfall der Kosten für Druck, Postversand und physische Archivierung (laut APECA auf 15 bis 30 € pro Vertrag geschätzt)
  • Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Jeder Schritt des Prozesses wird automatisch mit einem Zeitstempel versehen und archiviert
  • Abschlussquote: Plattformen für elektronische Signaturen verzeichnen innerhalb von 48 Stunden eine Signaturquote von über 85 % gegenüber 60 % bei Papierdokumenten

---

3. Wie wählt man als KMU die richtige B2B-Lösung für elektronische Signaturen aus?

3.1 Die wesentlichen Auswahlkriterien

Angesichts der zunehmenden Vielfalt an Angeboten auf dem Markt müssen KMU die Lösungen anhand verschiedener Kriterien bewerten:

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Lösung muss von einem nach eIDAS qualifizierten Dienstleister (QTSP) bereitgestellt werden, der idealerweise in der europäischen Vertrauensliste (eIDAS Trusted List) aufgeführt ist. Vergewissern Sie sich, dass der Dienstleister gemäß den Normen zertifiziert ist ETSI EN 319 132 für XAdES-/PAdES-Signaturen und ETSI EN 319 122 für CAdES.

Datenhosting: Für KMU, die sensible Daten von Kunden oder Partnern verarbeiten, sollten Sie sich für ein Hosting entscheiden in Frankreich oder in der EU, in Übereinstimmung mit der DSGVO. Certyneo hostet seine gesamten Daten auf französischen Servern, die nach ISO 27001 zertifiziert sind.

Integration in Ihr Ökosystem: Eine offene API sowie native Anbindungen an Ihr CRM (Salesforce, HubSpot, Pipedrive), Ihr ERP oder Ihr Dokumentenmanagement-Tool sind entscheidende Unterscheidungsmerkmale.

Erfahrung als Unterzeichner: Eine einfache Benutzeroberfläche, die ohne Konto und von jedem Gerät aus genutzt werden kann, ist unerlässlich, um die Signaturrate auf Kundenseite zu maximieren.

Um die auf dem französischen Markt verfügbaren Lösungen objektiv zu vergleichen, besuchen Sie unsere Vergleich von Lösungen für elektronische Signaturen.

3.2 Unverzichtbare Funktionen für B2B-Verträge

Eine auf die Bedürfnisse von KMU im B2B-Bereich zugeschnittene Lösung muss Folgendes bieten:

  • Signatur mit mehreren Parteien: Verwaltung sequenzieller oder gleichzeitiger Workflows (z. B.: Vertrag, der die Freigabe durch die Geschäftsleitung, den Finanzvorstand und den Kunden erfordert)
  • Wiederverwendbare Vorlagen: Erstellung von Vorlagen für Musterverträge mit dynamischen Feldern
  • Automatische Erinnerungen: Konfigurierbare Erinnerungsbenachrichtigungen für Unterzeichner, deren Unterschrift noch aussteht
  • Rechtskonforme Archivierung: Aufbewahrung der unterzeichneten Dokumente während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre für Handelsverträge gemäß Artikel L110-4 des Handelsgesetzbuchs)
  • Analytics-Dashboard: Echtzeit-Verfolgung des Status von Signaturen

3.3 ROI und Budget: Was KMU einplanen müssen

SaaS-Lösungen für elektronische Signaturen sind für KMU bereits ab einigen Dutzend Euro pro Monat erhältlich. Der Return on Investment wird bei einem aktiven Vertriebsteam in der Regel in weniger als drei Monaten erreicht. Um den für Ihr Unternehmen zu erwartenden ROI genau zu berechnen, nutzen Sie unseren ROI-Rechner für elektronische Signaturen, das Ihr Vertragsvolumen, Ihre aktuellen Kosten und Ihre Unterzeichnungsfristen berücksichtigt.

Um die für Ihre Unternehmensgröße passenden Tarife zu erfahren, besuchen Sie unsere Angebote und Preise von Certyneo.

---

4. Praktische Umsetzung: Einführung der elektronischen Signatur in Ihrem KMU in 5 Schritten

4.1 Prüfung und Bestandsaufnahme Ihrer Vertragsabläufe

Bevor Sie sich für ein Tool entscheiden, sollten Sie zunächst alle Ihre Dokumentenabläufe erfassen: Welche Arten von Verträgen unterzeichnen Sie? Wie oft? Mit welchen Ansprechpartnern (Kunden, Lieferanten, Partnern)? Anhand dieser Bestandsaufnahme können Sie den Umfang Ihrer Lösung festlegen und die Anwendungsfälle identifizieren, deren Digitalisierung oberste Priorität hat.

4.2 Ermittlung der erforderlichen Signaturstufen

Legen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Verwaltungsleitung für jede Vertragskategorie die erforderliche Signaturstufe fest. Halten Sie diese Matrix in Ihrer internen Richtlinie zur elektronischen Signatur fest – ein unverzichtbares Governance-Dokument im Falle einer Prüfung oder eines Rechtsstreits.

4.3 Auswahl und Konfiguration der Lösung

Wählen Sie Ihre Lösung anhand der oben genannten Kriterien aus. Richten Sie Ihre ersten Vorlagen, Validierungsworkflows und Integrationen mit den bestehenden Fachanwendungen ein. Certyneo bietet eine spezielle Unterstützung beim Onboarding sowie eine konfigurierbare Benutzeroberfläche ohne Programmieraufwand, die für alle Mitarbeiter zugänglich ist.

4.4 Schulung der Teams und Change Management

Widerstand gegen Veränderungen ist oft das größte Hindernis für den Erfolg einer Einführung. Planen Sie kurze Schulungen (30–45 Minuten) ein, benennen Sie interne Ansprechpartner pro Abteilung und kommunizieren Sie die konkreten Vorteile für jedes Team. Die Vertriebsmitarbeiter werden kürzere Abschlusszeiten verzeichnen, die Rechtsabteilungen profitieren von einer besseren Nachverfolgbarkeit und die Finanzvorstände von einer Senkung der Verwaltungskosten.

4.5 Leistungsüberwachung und Optimierung

Richten Sie bereits bei der Einführung Kennzahlen zur Nachverfolgung ein: Unterzeichnungsquote innerhalb von 24 Stunden, durchschnittliche Bearbeitungszeit, Abbruchquote, Kosten pro unterzeichnetem Vertrag. Analysieren Sie diese Daten monatlich, um Ihre Vorlagen, Ihre Erinnerungsnachrichten und Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Unser Leitfaden zur elektronischen Signatur im Unternehmen beschreibt bewährte Verfahren zur kontinuierlichen Optimierung.

---

5. Sicherheit, Souveränität und DSGVO-Konformität: Was KMU wissen müssen

5.1 Schutz personenbezogener Daten in B2B-Verträgen

Auch im Rahmen von B2B-Handelsverträgen können Dokumente personenbezogene Daten enthalten (Kontaktdaten von Geschäftsführern, gesetzlichen Vertretern und Ansprechpartnern). Der DSGVO Nr. 2016/679 gilt und erlegt dem Anbieter elektronischer Signaturen als Auftragsverarbeiter Verpflichtungen auf: formalisierte Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, begrenzte Aufbewahrungsfrist, Gewährleistung der Rechte betroffener Personen.

5.2 Cybersicherheit und NIS2-Richtlinie

Seit Inkrafttreten der Richtlinie NIS2 (Umsetzung in französisches Recht im Jahr 2024) haben Unternehmen in wesentlichen und wichtigen Sektoren verstärkte Verpflichtungen im Bereich der Cybersicherheit. Ihr Anbieter für elektronische Signaturen muss diese Anforderungen erfüllen: End-to-End-Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), Zugriffsprotokollierung, Notfallplan.

5.3 Rechtliche und beweiskräftige Archivierung

Die Rechtswirksamkeit eines elektronischen Vertrags hängt letztendlich von der Qualität seiner Archivierung ab. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Lösung eine zertifizierter digitaler Tresor die die Integrität, Dauerhaftigkeit und Wiederherstellbarkeit der Dokumente über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinweg gewährleisten. Im französischen Handelsrecht beträgt diese Frist 10 Jahre ab Vertragsende (Artikel L110-4 des Handelsgesetzbuchs).

---

Fazit: Steigen Sie mit Certyneo auf die elektronische B2B-Signatur um

Die elektronische Unterzeichnung von B2B-Handelsverträgen ist für französische KMU und mittelständische Unternehmen keine Option mehr: Sie ist ein Hebel für Wettbewerbsfähigkeit, Compliance und betriebliche Effizienz. Der rechtliche Rahmen ist solide, die Technologien sind ausgereift und SaaS-Lösungen wie Certyneo machen die Einführung für Unternehmen jeder Größe zugänglich.

Ganz gleich, ob Sie 10 oder 1.000 Verträge pro Monat unterzeichnen – Certyneo bietet Ihnen eine eIDAS-konforme Plattform, die in Frankreich gehostet wird, sich in Ihre Geschäftsprozesse integrieren lässt und darauf ausgelegt ist, Ihre Unterzeichnungsquoten zu maximieren. Schließen Sie sich den 3.500 französischen KMU und mittelständischen Unternehmen an, die Certyneo vertrauen, um ihre geschäftlichen Verpflichtungen abzusichern.

Starten Sie Ihre kostenlose Testversion bei Certyneo Und unterzeichnen Sie Ihre ersten Verträge in weniger als einer Stunde.

Rechtlicher Rahmen für die elektronische Signatur bei B2B-Handelsverträgen

Grundlagen des französischen Rechts

Die rechtliche Gültigkeit der elektronischen Signatur in Frankreich stützt sich auf mehrere grundlegende Rechtsvorschriften. Das§ 1366 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legt den Grundsatz der Gleichwertigkeit zwischen elektronischer und papiergebundener Schriftform fest: „Die elektronische Schriftform hat die gleiche Beweiskraft wie die Schriftform auf Papier, sofern die Person, von der sie stammt, ordnungsgemäß identifiziert werden kann und sie unter Bedingungen erstellt und aufbewahrt wird, die ihre Integrität gewährleisten.“ DieArtikel 1367 definiert die elektronische Signatur als „die Verwendung eines zuverlässigen Identifizierungsverfahrens, das die Verbindung zur Urkunde gewährleistet, an die sie angefügt ist“.

Die eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014

Als Eckpfeiler des europäischen Rechtsrahmens gilt die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification and Trust Services) gilt seit dem 1. Juli 2016 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Sie definiert drei Signaturstufen (einfache, fortgeschrittene, qualifizierte) und legt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung fest: Keine elektronische Signatur darf vor Gericht allein aufgrund der Tatsache, dass sie in elektronischer Form vorliegt, zurückgewiesen werden. Die eIDAS-Revision 2.0 (EU-Verordnung 2024/1183, die schrittweise bis 2026 in Kraft tritt) stärkt die grenzüberschreitende Interoperabilität und führt das europäische digitale Identitätsportfolio (EUDIW) ein.

Technische ETSI-Normen

Die technische Konformität elektronischer Signaturen wird durch die vom ETSI (European Telecommunications Standards Institute) veröffentlichten Normen geregelt: ETSI EN 319 132 für XAdES-Signaturformate (XML), ETSI EN 319 122 für CAdES (CMS/PKCS) sowie ETSI EN 319 142 für PAdES (PDF). Diese Normen gewährleisten die Interoperabilität und langfristige Überprüfbarkeit der Signaturen.

Verpflichtungen gemäß DSGVO und Datenschutz

Der DSGVO-Verordnung Nr. 2016/679 schreibt vor, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die in elektronisch unterzeichneten Verträgen enthalten sind, durch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) gemäß Artikel 28 abgedeckt sein muss. Die Daten müssen in der EU oder in einem Drittland mit einer Angemessenheitsentscheidung gehostet werden. Die Aufbewahrungsfrist muss begrenzt und dokumentiert sein.

NIS2-Richtlinie und Cybersicherheit

Die Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555), die in Frankreich durch das Gesetz Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 umgesetzt wurde, schreibt für Betreiber von kritischer Bedeutung und wesentliche Einrichtungen verschärfte Anforderungen an die Cybersicherheit vor. Qualifizierte Vertrauensdienstleister (QTSP) unterliegen regelmäßigen Audits und müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, die den Risiken angemessen sind.

Rechtliche Risiken bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die Nutzung einer nicht konformen Lösung für elektronische Signaturen setzt KMU mehreren Risiken aus: Anfechtung der Vertragsgültigkeit im Streitfall, Unmöglichkeit, das unterzeichnete Dokument vor Gericht als Beweismittel vorzulegen, DSGVO-Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie die Haftung des Unternehmens im Falle einer Datenschutzverletzung.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein elektronisch unterzeichneter B2B-Handelsvertrag vor einem französischen Gericht anerkannt?

Ja. Artikel 1366 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verleiht der elektronischen Schriftform die gleiche Beweiskraft wie einem Papierdokument. Im Streitfall obliegt es der Partei, die die Unterschrift bestreitet, deren Fehlen nachzuweisen, und nicht der Partei, die sich darauf beruft, diese zu beweisen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur, ergänzt durch einen vollständigen, mit einem Zeitstempel versehenen Prüfpfad, stellt vor französischen Zivil- und Handelsgerichten ein solides Beweismittel dar.

Welcher konkrete Unterschied besteht zwischen einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur und einer qualifizierten Signatur bei einem B2B-Vertrag?

Die fortgeschrittene Signatur identifiziert den Unterzeichner eindeutig und erkennt jede Änderung am Dokument nach der Unterzeichnung; sie eignet sich für die meisten gängigen Handelsverträge. Die qualifizierte Signatur wird durch ein Zertifikat ergänzt, das von einem zugelassenen Vertrauensdienstleister im persönlichen Kontakt ausgestellt wird und in der gesamten Europäischen Union die gleiche Rechtswirksamkeit wie eine handschriftliche Unterschrift hat. Sie ist in der Regel für Urkunden mit hohem finanziellen oder rechtlichen Risiko vorbehalten.

Sind die von einem gewerblichen Kunden elektronisch akzeptierten AGB im Streitfall rechtswirksam?

Ja, vorausgesetzt, die Zustimmung erfolgt ausdrücklich und nachvollziehbar und der Kunde hatte vor der Unterzeichnung Zugang zum vollständigen Text. Ein einfaches angekreuztes Kästchen ohne Möglichkeit zur vorherigen Lektüre kann unzureichend sein. Dagegen stärkt eine Zustimmung, die über einen elektronischen Signaturprozess eingeholt wird, der einen datierten und identifizierten Prüfbericht erzeugt, die Rechtswirksamkeit der AGB vor einem Handelsgericht erheblich.

Gilt die eIDAS-Verordnung für Verträge, die zwischen einem französischen KMU und einem Partner außerhalb der Europäischen Union geschlossen werden?

Die eIDAS-Verordnung gilt europaweit: Sie regelt Signaturen, die innerhalb der EU erstellt oder verwendet werden. Bei einem Vertrag mit einem Partner außerhalb der EU hängt die Rechtswirksamkeit der elektronischen Signatur vom auf den Vertrag anwendbaren Recht ab, wie es durch die Rechtswahlklausel oder, falls diese fehlt, durch die Regeln des internationalen Privatrechts festgelegt ist. Es wird empfohlen, das anwendbare Recht ausdrücklich festzulegen und eine Signaturstufe zu verwenden, die robust genug ist, um in beiden betroffenen Ländern anerkannt zu werden.

Ist die elektronische Signatur für einen Unterauftrag im Baugewerbe gültig?

Ja, bei privaten Unterauftragsverträgen zwischen Gewerbetreibenden ist die elektronische Signatur nach französischem Recht uneingeschränkt gültig. Das Gesetz vom 31. Dezember 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen schreibt keine bestimmte handschriftliche Form vor. Für öffentliche Aufträge gelten spezifische Anforderungen, insbesondere ein Mindestniveau der fortgeschrittenen Signatur gemäß der eIDAS-Verordnung, wobei die genauen Modalitäten je nach Auftragswert und dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber variieren.

Konkrete Anwendungsfälle: Die elektronische B2B-Signatur in der Praxis

Fall Nr. 1 – TechServices Lyon: Verkürzung des Verkaufszyklus um 40 %

Branche: Digitaldienstleistungsunternehmen (ESN) – 85 Mitarbeiter – Umsatz 9 Mio. €

TechServices Lyon, ein auf ERP-Integration für mittelständische Industrieunternehmen spezialisiertes IT-Dienstleistungsunternehmen, unterzeichnete durchschnittlich 12 Dienstleistungsverträge pro Monat, wobei die durchschnittliche Bearbeitungszeit 8 Werktage betrug (Postversand, Mahnungen, Unterzeichnung, Rücksendung des Scans). Durch den Einsatz von Certyneo für alle seine B2B-Verträge – Auftragsschreiben, Rahmenverträge und Nachträge – konnte das Unternehmen diese Bearbeitungszeit bereits ab dem dritten Monat auf durchschnittlich 1,8 Tage verkürzen. Die Unterzeichnungsquote innerhalb von 48 Stunden liegt nun bei 89 %. TechServices Lyon schätzt, dass es im Laufe eines Jahres 14.400 € an direkten Verwaltungskosten eingespart und dank der gesteigerten Reaktionsfähigkeit seines Vertriebsprozesses drei zusätzliche Verträge abgeschlossen hat.

Fall Nr. 2 – Agro-Distribution Nord: Verbesserte Compliance und Rückverfolgbarkeit

Branche: B2B-Lebensmittelhandel – 210 Mitarbeiter – Umsatz 34 Mio. €

Agro-Distribution Nord unterhält Vertragsbeziehungen zu mehr als 180 Lieferanten und 400 Geschäftskunden. Angesichts der Forderung ihrer Großkunden, die Rückverfolgbarkeit der Dokumente und die Compliance ihrer Einkaufsverträge zu verbessern, hat die Geschäftsleitung Certyneo mit einem dreistufigen Freigabe-Workflow (Einkaufsleiter, Finanzvorstand, Geschäftsführung) eingeführt. Ergebnis: 100 % der Lieferantenverträge mit einem Wert von über 50.000 € werden nun per qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet, mit automatischer rechtskonformer Archivierung. Bei einem von einem großen Partner-Einzelhändler durchgeführten Lieferantenaudit konnte das Unternehmen in weniger als 10 Minuten sämtliche Unterschriftsnachweise der letzten drei Jahre vorlegen. Die Rechtsabteilung schätzte den Zeitaufwand für die Dokumentensuche auf 60 % weniger ein.

Fall Nr. 3 – CabinetRH Consult Paris: 100 % digitales Kunden-Onboarding

Branche: Personalberatungsunternehmen – 28 Mitarbeiter – Umsatz 3,2 Mio. €

CabinetRH Consult Paris, spezialisiert auf Beratung im Bereich HR-Transformation für mittelständische Unternehmen, hatte die Unterzeichnung von Auftragsschreiben als einen wesentlichen Engpass in seinem Kunden-Onboarding-Prozess identifiziert. Die Unterzeichnungsfristen konnten bei den am stärksten ausgelasteten Kunden bis zu 15 Tage betragen. Nach der Integration von Certyneo über die REST-API in ihr HubSpot-CRM wird der Versand des Vertrags zur Unterzeichnung nun automatisch nach der kaufmännischen Freigabe ausgelöst. Der Unterzeichner erhält einen Link per E-Mail und SMS und unterschreibt innerhalb von 2 Minuten von seinem Smartphone aus, ohne ein Konto anlegen zu müssen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist auf 4 Stunden gesunken. Die Kanzlei nutzte die Einführung zudem, um ihre 6 Vorlagen für Mandatsvereinbarungen zu standardisieren, wodurch sich der Zeitaufwand für die Ersterstellung um 75 % reduzierte.

Certyneo kostenlos testen

Senden Sie Ihre erste Signaturmappe in weniger als 5 Minuten. 5 kostenlose Mappen pro Monat, keine Kreditkarte erforderlich.

Handeln Sie jetzt

Unterzeichnen Sie Ihren Geschäftsvertrag online

Unterzeichnen Sie dieses Dokument online mit einer eIDAS-konformen elektronischen Signatur.

Jetzt unterzeichnen

Tiefer einsteigen

Unsere umfassenden Leitfäden zur Beherrschung der elektronischen Signatur.

Certyneo-Gemeinschaft

Eine Frage zur elektronischen Signatur?

Treten Sie der Certyneo-Gemeinschaft bei: Stellen Sie Fragen, teilen Sie Antworten und tauschen Sie sich mit Tausenden von Benutzern und unserem Team aus.