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Certyneo
Artikel L441-1 Code de commerce · eIDAS AES

Eine Bestellung online signieren, in weniger als 2 Minuten

Bestellung (BDC) von einem Käufer ausgestellt, elektronisch signiert mit durchsetzbarem qualifiziertem Zeitstempel. Das Signaturdatum bescheinigt die Bestellungsverpflichtung gemäß Artikel L441-1 des Code de commerce und löst die 10-jährige Aufbewahrungspflicht aus (Artikel L123-22). Konform mit Artikel 1366 des Code civil und der eIDAS-Verordnung — erweiterte Signatur empfohlen, Massenversand für Lieferantenvolumina, 10 Jahre Archivierung inbegriffen.

Rechtlicher Rahmen
Artikel L441-1 Code de commerce
Signatur-Ebene
eIDAS AES empfohlen
Rechtliche Archivierung
10 Jahre inbegriffen

Was ist eine elektronisch signierte Bestellung?

Die Bestellung (BDC) ist das Dokument, durch das ein Käufer eine Bestellung bei einem Lieferanten bestätigt: Produktreferenz oder Dienstleistung, Mengen, Einzelpreis, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Artikel L441-1 des Code de commerce schreibt die Erwähnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, und Artikel L123-22 verpflichtet Kaufleute, ihre BDC für 10 Jahre zu Steuerkontrollzwecken aufzubewahren. Die erweiterte elektronische Signatur (AES) versieht die BDC-Ausstellung mit einem Zeitstempel auf einem Beweisebene, der vor dem Handelsgericht durchsetzbar ist. Artikel 1366 des Code civil verleiht dem elektronischen Schriftstück die gleiche Beweiskraft wie dem Papierschriftstück — Certyneo garantiert die Identifizierung des Unterzeichners (OTP-Doppelkanal) und die Integrität des Dokuments (SHA-256-Hash, eingebettet in das PDF).

Warum die Bestellung elektronisch signieren?

Qualifizierter durchsetzbarer Zeitstempel

Der qualifizierte Zeitstempel bescheinigt das Ausstellungsdatum der BDC — Ausgangspunkt für Liefer- und Rechnungsfristen (Artikel L441-9 des Code de commerce). Er verhindert alle Einwände gegen das Bestellungsdatum oder die bestellte Version. Zulässig vor dem Handelsgericht bei Lieferantenstreitigkeiten.

Multi-Unterzeichner Käufer + Genehmiger

Bei BDC mit hohem Betrag fügen Sie einen Genehmiger (Einkaufsleitung, Finanzleitung) als Co-Unterzeichner hinzu. Jede Genehmigung erhält ihren sicheren Link mit OTP SMS — das Audit Trail zeichnet die von Ihrer internen Richtlinie geforderte Genehmigungskette auf.

Automatische 10-Jahre-Aufbewahrung

Artikel L123-22 des Code de commerce schreibt die Aufbewahrung von BDC für 10 Jahre vor. Certyneo archiviert automatisch die signierte BDC und sein eIDAS Audit Trail während dieser gesamten Dauer, zugänglich auf Knopfdruck von Ihrem Dashboard aus für Steuerkontrolle oder Urssaf-Kontrolle.

eIDAS Audit Trail durchsetzbar

Jede signierte BDC wird mit einem Nachweis-PDF geliefert: Identität des Unterzeichners (Email + Telefon OTP), qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP und grobe Geolokalisierung. Durchsetzbar vor dem Handelsgericht bei Einwänden gegen die Bestellung, den Preis oder das Bestellungsdatum.

Eine Bestellung in 4 Schritten signieren

Von der BDC-Ausstellung bis zur Archivierung mit Beweiskraft in weniger als 5 Minuten.

  1. 1. BDC hochladen

    Laden Sie Ihre PDF-Datei hoch (BDC Sage, EBP, Cegid, Pennylane oder Certyneo-Vorlage) oder wählen Sie eine Vorlage. Pflichtangaben: Käuferreferenz, Produkt-/Dienstleistungsbeschreibung, Menge, Netto-Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Ausführungsort.

  2. 2. Unterzeichner und Genehmiger hinzufügen

    Geben Sie Name und E-Mail des Unterzeichners des Käufers an. Bei BDC mit hohem Betrag fügen Sie einen Genehmiger (Einkaufsleitung, Finanzleitung) als Co-Unterzeichner hinzu. Jeder erhält einen personalisierten sicheren Link.

  3. 3. eIDAS-Ebene wählen

    Erweiterte Signatur (AES) wird für B2B-BDC empfohlen: Identitätsverifizierung per OTP SMS, eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel. Konform mit Artikel 26 der eIDAS-Verordnung. Einfache Signatur (SES) bleibt für BDC mit sehr niedrigem Betrag möglich.

  4. 4. Signieren und archivieren

    Der Käufer (und eventuell Genehmiger) signiert von ihrem Telefon oder Computer. Die validierte BDC + das Nachweis-PDF werden automatisch 10 Jahre archiviert, jederzeit zugänglich von Ihrem Dashboard für Steuerkontrolle oder Lieferantenstreitigkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Bindet eine elektronisch signierte Bestellung den Käufer?
Ja. Die BDC ist ein verbindliches Kaufangebot sobald sie signiert ist. Artikel 1101 des Code civil qualifiziert sie als Einigungsurkunde, die Verpflichtungen begründet. Die erweiterte elektronische Signatur von Certyneo identifiziert den Unterzeichner formal (OTP-Doppelkanal) und garantiert die Integrität der BDC wie ausgestellt (SHA-256-Hash, eingebettet in das PDF). Zulässig vor dem Handelsgericht bei Einwänden des Lieferanten.
Welche Signatur-Ebene wählen: SES, AES oder QES?
Für einen B2B-Kaufauftrag, der die geschäftliche Haftung des Unternehmens begründet, ist die fortgeschrittene Signatur (AES) der Fachstandard – Identitätsprüfung per SMS-OTP, eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel. Die einfache Signatur (SES) bleibt für Kaufaufträge mit sehr geringem Betrag möglich. Die QES ist für gewöhnliche Handelskaufaufträge selten erforderlich.
Wie verwalte ich einen Kaufauftrag mit mehrfacher Validierung (Einkaufsleitung + Finanzleitung)?
Certyneo verwaltet nativ sequenzielle oder parallele Signaturen. Sie konfigurieren die Reihenfolge (z. B.: Einkäufer zuerst, dann Einkaufsleiter, dann Finanzleiter ab 50 k€), jeder Validator erhält seinen Link im richtigen Schritt, und ein einzigartiger Audit Trail dokumentiert alle Signaturen mit ihren jeweiligen Zeitstempeln.
Wie lange müssen Kaufaufträge aufbewahrt werden?
10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, gemäß Artikel L123-22 des Handelsgesetzbuches. Certyneo bewahrt den unterzeichneten Kaufauftrag und seinen eIDAS-Audit Trail während dieser gesamten Dauer kostenlos auf, mit sofortigem Zugriff aus Ihrem Dashboard, um auf eine Steuerprüfung, eine Urssaf-Kontrolle oder einen Audit des großen Anbieters zu antworten.
Erfüllt der elektronische Kaufauftrag die Schriftlichkeitsanforderung für die Rechnungsstellung L441-1?
Ja. Artikel 1366 des Zivilgesetzbuches gibt der elektronischen Schrift die gleiche Beweiskraft wie der Papierschrift. Die fortgeschrittene Signatur (AES) von Certyneo erfüllt die in Artikel 1367 geforderte Identifikation des Unterzeichners. Für die Rechnungsstellung ist der elektronisch unterzeichnete Kaufauftrag ein zulässiges Belegdokument im Sinne von Artikel L441-1 des Handelsgesetzbuches.
Kann ich den Kaufauftrag mit der später ausgestellten Rechnung verbinden?
Ja – der SHA-256-Hash des unterzeichneten Kaufauftrags kann in der später ausgestellten Rechnung referenziert werden (Kaufauftragsnummer + Datum der Ausstellung mit Zeitstempel). Diese Rückverfolgbarkeit erleichtert Lieferantenabstimmungen und Steuerprüfungen, besonders bei Streitigkeiten über Preis oder gelieferte Menge.
Integriert sich Certyneo in mein ERP oder Verwaltungstool?
Ja, über native Zapier- und Make-Konnektoren sowie unsere Webhooks. Sie können automatisch die Erstellung eines Certyneo-Umschlags auslösen, wenn ein Kaufauftrag in Sage, EBP, Cegid, Pennylane, SAP oder einem anderen ERP validiert wird. Unsere REST-API ist auf certyneo.com/developers dokumentiert für individuelle Integrationen.
Ist der elektronisch unterzeichnete Kaufauftrag vor dem Handelsgericht durchsetzbar?
Ja – die französische Rechtsprechung anerkennt einstimmig die eIDAS-konforme elektronische Signatur. Die Zuverlässigkeitsvermutung von Artikel 1367 des Zivilgesetzbuches macht die fortgeschrittene Signatur (AES) ohne weitere Nachweise durchsetzbar, unter Vorbehalt der Vorlage des eIDAS-Audit Trails vor Gericht (Nachweisdatei automatisch von Certyneo bereitgestellt). Anerkannt von französischen Handelsgerichten für Lieferantenstreitigkeiten.

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Kostenlos unbegrenzter Plan (5 Umschläge/Monat), ohne Kreditkarte. Qualifizierter Zeitstempel mit Durchsetzbarkeit. Audit Trail und 10-jährige Archivierung inbegriffen.