Unbefristeter Dienstvertrag – Muster für Österreich
Präsentation
Der unbefristete Dienstvertrag (Arbeitsvertrag ohne Endtermin) begründet ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das grundsätzlich bis zu einer ordnungsgemäßen Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung fortbesteht. Für Angestellte richtet sich das Arbeitsverhältnis in Österreich primär nach dem Angestelltengesetz (AngG), das zwingende Mindestregelungen insbesondere zu Kündigungsfristen und -terminen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Konkurrenzklauseln enthält. Für Arbeiter gelten teilweise abweichende Regelungen, insbesondere zu Kündigungsfristen (§ 1159 ABGB), die jedoch durch die Arbeitsrechts-Novelle zunehmend an das Angestelltenrecht angeglichen wurden. Kollektivvertrag: In Österreich ist die weit überwiegende Mehrheit der Arbeitsverhältnisse durch einen Kollektivvertrag (KV) der jeweiligen Branche erfasst, der zwingende Mindestgehälter (Mindestlohntarif) sowie Einstufungen (Verwendungsgruppen) und teilweise zusätzliche Ansprüche (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) regelt. Der Dienstvertrag darf nicht schlechtere Bedingungen als der anwendbare Kollektivvertrag vorsehen (Günstigkeitsprinzip). Probezeit: Die ersten 30 Tage eines Dienstverhältnisses gelten kraft Gesetzes als Probemonat (§ 19 Abs. 2 AngG bzw. § 1158 Abs. 2 ABGB), in dem beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Frist jederzeit lösen können. Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden pro Woche (Arbeitszeitgesetz, AZG), sofern der Kollektivvertrag keine kürzere Normalarbeitszeit vorsieht (in der Praxis häufig 38,5 Stunden). Überstunden sind gesondert zu vergüten oder durch Zeitausgleich abzugelten. Entgeltfortzahlung und Urlaub: Bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 8 AngG (gestaffelt nach Dienstzeit, mindestens sechs Wochen volles Entgelt im ersten Dienstjahr). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt fünf Wochen pro Arbeitsjahr (§ 2 Urlaubsgesetz, UrlG), ab dem 26. Dienstjahr sechs Wochen. Kündigung: Bei Angestellten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungstermine und -fristen nach § 20 AngG (Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich zum Quartalsende unter Einhaltung einer nach Dienstzeit gestaffelten Frist von sechs Wochen bis fünf Monaten); abweichende, für den Arbeitnehmer nicht ungünstigere Vereinbarungen sind möglich (§ 20 Abs. 3–5 AngG). Häufige Fehler: das Fehlen einer klaren Verwendungsgruppeneinstufung nach dem anwendbaren Kollektivvertrag, unzulässige Unterschreitung der KV-Mindestbezüge, unklare Regelungen zur Überstundenpauschale, sowie das Fehlen einer wirksamen Konkurrenzklausel-Regelung im Einklang mit § 36 AngG.
Anzupassende Informationen
Name/Firma des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
Position/Tätigkeitsbeschreibung
Verwendungsgruppe laut Kollektivvertrag
Anwendbarer Kollektivvertrag
Datum des Diensteintritts
Monatliches Bruttogehalt in EUR
Anzahl Gehaltszahlungen pro Jahr
Wochenarbeitszeit in Stunden
Arbeitsort
Jährlicher Urlaubsanspruch in Wochen
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Unterzeichner
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange dauert die Probezeit bei einem unbefristeten Dienstvertrag in Österreich?
- Die ersten 30 Tage des Dienstverhältnisses gelten kraft Gesetzes als Probemonat (§ 19 Abs. 2 AngG). In dieser Zeit können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist auflösen.
- Muss ein Kollektivvertrag im Dienstvertrag berücksichtigt werden?
- Ja, sofern ein Kollektivvertrag für die Branche des Arbeitgebers gilt, darf der Dienstvertrag keine schlechteren Bedingungen als der Kollektivvertrag vorsehen (Günstigkeitsprinzip). Dies betrifft insbesondere Mindestgehälter und Einstufungen.
- Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer in Österreich zu?
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt fünf Wochen pro Arbeitsjahr gemäß § 2 Urlaubsgesetz (UrlG). Ab dem 26. Dienstjahr erhöht sich der Anspruch auf sechs Wochen.
- Welche Kündigungsfristen gelten für Angestellte in Österreich?
- Für Angestellte gelten die gesetzlichen Kündigungstermine und -fristen nach § 20 AngG: eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt grundsätzlich zum Quartalsende, mit einer nach Dienstzeit gestaffelten Frist von sechs Wochen bis fünf Monaten.
- Was passiert bei Krankheit mit dem Gehalt des Arbeitnehmers?
- Bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 8 AngG, gestaffelt nach der Dauer des Dienstverhältnisses – im ersten Dienstjahr mindestens sechs Wochen volles Entgelt.
Zugehörige Vorlagen
Informationen zu dieser Vorlage
- Letzte Aktualisierung
- 31 août 2026
- Land
- AT
- Rechtlicher Hinweis
- Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und muss an Ihre konkrete Situation sowie an den anwendbaren Kollektivvertrag angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.