Einstellungszusage (Jobangebot) – Muster für Österreich
Präsentation
Die Einstellungszusage (auch Jobangebot oder Anstellungszusage genannt) ist die schriftliche Erklärung eines Arbeitgebers gegenüber einer Bewerberin oder einem Bewerber, sie oder ihn zu im Wesentlichen bestimmten Bedingungen einzustellen. Das österreichische Recht kennt keinen eigenen gesetzlichen Vertragstypus für die Einstellungszusage; rechtlich handelt es sich um ein Vertragsanbot im Sinne der §§ 861 ff. ABGB, das durch vorbehaltlose Annahme des Bewerbers bereits einen (Vor-)Vertrag zustande bringen kann. Bindungswirkung: Eine hinreichend bestimmte Einstellungszusage, die alle wesentlichen Vertragspunkte (Position, Entgelt, Diensteintritt) enthält, kann bei Annahme durch den Bewerber bereits einen bindenden Dienstvertrag begründen – auch wenn ein formeller schriftlicher Dienstvertrag erst später unterzeichnet wird. Es empfiehlt sich daher, klar zu kennzeichnen, ob die Zusage unter dem Vorbehalt bestimmter Bedingungen steht (z. B. erfolgreicher Abschluss einer Vorbeschäftigung, Vorlage bestimmter Nachweise, Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis). Rücktritt vor Dienstantritt: Zieht der Arbeitgeber eine bereits angenommene Einstellungszusage grundlos zurück, bevor der Arbeitnehmer den Dienst angetreten hat, können dem Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche zustehen – etwa für Aufwendungen im Vertrauen auf die Zusage (Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, Übersiedlungskosten). Umgekehrt kann auch der Arbeitgeber bei grundlosem Nichtantritt des Arbeitnehmers unter Umständen Ersatzansprüche geltend machen, wenn dem Arbeitgeber dadurch ein konkreter, nachweisbarer Schaden entstanden ist. Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung: Bei Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU/EWR-Bürgern) ist die Einstellungszusage regelmäßig Voraussetzung für die Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung bzw. Rot-Weiß-Rot-Karte nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bzw. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG); die Zusage sollte in diesen Fällen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen Bewilligung stehen. Übergang in den Dienstvertrag: Die Einstellungszusage soll die wesentlichen Eckpunkte des künftigen Dienstverhältnisses festhalten (Position, Diensteintritt, Entgelt, Wochenarbeitszeit, anwendbarer Kollektivvertrag) und wird üblicherweise durch den eigentlichen, umfassenderen Dienstvertrag ersetzt oder ergänzt. Häufige Fehler: das Fehlen eines ausdrücklichen Vorbehalts (z. B. Bewilligungserteilung, Referenzenprüfung), eine zu detaillierte, unbedingte Zusage, die versehentlich bereits als bindender Dienstvertrag gilt, sowie das Fehlen einer klaren Frist für die Annahme durch den Bewerber.
Anzupassende Informationen
Name/Firma des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers
Name des Bewerbers
Adresse des Bewerbers
Angebotene Position
Voraussichtliches Datum des Diensteintritts
Voraussichtliches monatliches Bruttogehalt in EUR
Voraussichtliche Wochenarbeitszeit in Stunden
Voraussichtlicher Arbeitsort
Beschäftigungsbewilligung/Aufenthaltstitel erforderlich
Frist zur Annahme des Angebots in Tagen
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Unterzeichner
Häufig gestellte Fragen
- Ist eine Einstellungszusage rechtlich bindend?
- Eine hinreichend bestimmte Einstellungszusage, die alle wesentlichen Vertragspunkte (Position, Entgelt, Diensteintritt) enthält, kann bei vorbehaltloser Annahme durch den Bewerber bereits einen bindenden Dienstvertrag begründen, auch wenn der formelle Dienstvertrag erst später unterzeichnet wird.
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zusage grundlos zurückzieht?
- Zieht der Arbeitgeber eine bereits angenommene Zusage grundlos vor Dienstantritt zurück, können dem Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche zustehen, etwa für Vertrauensaufwendungen wie die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
- Wann sollte eine Einstellungszusage unter Vorbehalt stehen?
- Insbesondere bei Drittstaatsangehörigen, die eine Beschäftigungsbewilligung oder einen Aufenthaltstitel benötigen, sollte die Zusage ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bewilligungserteilung stehen.
- Ersetzt die Einstellungszusage den Dienstvertrag?
- Nein, die Einstellungszusage hält lediglich die wesentlichen Eckpunkte fest. Sie wird üblicherweise durch einen ausführlicheren schriftlichen Dienstvertrag ersetzt oder ergänzt, der weitere Details wie Kollektivvertrag und Nebenpflichten regelt.
- Kann der Bewerber Schadenersatz fordern, wenn er den Job im Vertrauen auf die Zusage kündigt?
- Ja, unter Umständen kann der Bewerber Ersatz für Aufwendungen verlangen, die er im berechtigten Vertrauen auf die Zusage getätigt hat, wenn der Arbeitgeber die Zusage danach grundlos zurückzieht.
Zugehörige Vorlagen
Informationen zu dieser Vorlage
- Letzte Aktualisierung
- 31 août 2026
- Land
- AT
- Rechtlicher Hinweis
- Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und muss an Ihre konkrete Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.