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Befristeter Dienstvertrag – Muster für Österreich

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Präsentation

Der befristete Dienstvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis, das mit Ablauf einer im Voraus bestimmten Zeit oder mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 19 Abs. 1 AngG bzw. § 1158 ABGB). Die Befristung kann kalendermäßig (fixes Enddatum) oder durch ein objektiv bestimmbares Ereignis (z. B. Rückkehr einer karenzierten Arbeitskraft, Abschluss eines Projekts) erfolgen. Kettenvertragsverbot: Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt die wiederholte Aneinanderreihung befristeter Dienstverträge ("Kettenverträge") kritisch, wenn dafür keine sachliche Rechtfertigung vorliegt (z. B. objektiv begründeter, vorübergehender Bedarf wie Saisonarbeit, Projektarbeit oder Vertretung). Ohne sachliche Rechtfertigung besteht das Risiko, dass die Befristungskette als Umgehung des zwingenden Kündigungs- und Bestandschutzes qualifiziert und das Dienstverhältnis rechtlich als unbefristet behandelt wird. Bei der Neuauflage befristeter Verträge ist daher stets eine sachliche Begründung zu dokumentieren. Automatisches Ende und vorzeitige Auflösung: Ein wirksam befristetes Dienstverhältnis endet mit Fristablauf, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine vorzeitige einseitige Beendigung ist während der Laufzeit nur aus wichtigem Grund möglich (Entlassung gemäß § 27 AngG bzw. vorzeitiger Austritt gemäß § 26 AngG), es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung vereinbart. Kollektivvertrag und Mindestbedingungen: Wie beim unbefristeten Dienstvertrag gilt auch beim befristeten Dienstvertrag der anwendbare Kollektivvertrag mit seinen Mindestbezügen und Einstufungsregeln (Günstigkeitsprinzip); eine Befristung rechtfertigt keine Unterschreitung der kollektivvertraglichen Mindestansprüche. Probemonat: Auch bei befristeten Dienstverhältnissen gelten die ersten 30 Tage kraft Gesetzes als Probemonat (§ 19 Abs. 2 AngG), in dem beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen können. Verlängerung: Wird ein befristetes Dienstverhältnis nach Fristablauf stillschweigend fortgesetzt, gilt es gemäß § 19 Abs. 1 AngG als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht eine erneute, sachlich gerechtfertigte Befristung ausdrücklich vereinbart wird. Häufige Fehler: die mehrfache Aneinanderreihung von Befristungen ohne sachliche Rechtfertigung (Kettenvertragsrisiko), das Fehlen einer klaren Enddatums- oder Ereignisdefinition, sowie die versehentliche stillschweigende Fortsetzung nach Fristablauf.

Anzupassende Informationen

  • Name/Firma des Arbeitgebers

  • Adresse des Arbeitgebers

  • Name des Arbeitnehmers

  • Adresse des Arbeitnehmers

  • Position/Tätigkeitsbeschreibung

  • Anwendbarer Kollektivvertrag

  • Datum des Diensteintritts

  • Datum des Vertragsendes

  • Sachliche Rechtfertigung der Befristung

  • Monatliches Bruttogehalt in EUR

  • Wochenarbeitszeit in Stunden

  • Arbeitsort

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Unterzeichner

Häufig gestellte Fragen

Muss ein befristeter Dienstvertrag in Österreich gekündigt werden?
Nein, ein wirksam befristetes Dienstverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 19 Abs. 1 AngG).
Wie viele befristete Verträge dürfen aufeinanderfolgen?
Es gibt keine feste Höchstzahl, jedoch beurteilt der OGH die wiederholte Aneinanderreihung befristeter Verträge ("Kettenverträge") kritisch, wenn keine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Ohne sachlichen Grund droht die Umdeutung in ein unbefristetes Dienstverhältnis.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach Fristablauf weiterarbeitet?
Wird das Dienstverhältnis nach Ablauf der Befristung stillschweigend fortgesetzt, gilt es gemäß § 19 Abs. 1 AngG automatisch als auf unbestimmte Zeit verlängert.
Kann ein befristetes Dienstverhältnis vorzeitig beendet werden?
Nur aus wichtigem Grund, etwa durch Entlassung (§ 27 AngG) oder vorzeitigen Austritt (§ 26 AngG), sofern nicht ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung vereinbart wurde.
Gilt beim befristeten Dienstvertrag auch der Kollektivvertrag?
Ja, sofern die Branche des Arbeitgebers einem Kollektivvertrag unterliegt, gelten dessen Mindestbezüge und Einstufungsregeln auch für befristete Dienstverhältnisse.

Zugehörige Vorlagen

Informationen zu dieser Vorlage

Letzte Aktualisierung
31 août 2026
Land
AT
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und muss an Ihre konkrete Situation sowie an den anwendbaren Kollektivvertrag angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.