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Glossarbegriff · S

SES (Einfache elektronische Signatur)

Definition

Die einfache elektronische Signatur (SES, Simple Electronic Signature) ist die grundlegende Stufe, die in der Verordnung eIDAS definiert ist. Sie erfordert keine spezifischen technischen Anforderungen: ein Klick auf "Ich akzeptiere", ein Signaturabbild oder eine Signatur per E-Mail erfüllen diese Anforderung. Ihr Beweiskraft wird vermutet, kann aber angefochten werden, wenn der Unterzeichner seine Handlung bestreitet. Sie eignet sich für Dokumente mit geringem Rechtsrisiko (Angebote, interne Berichte, Absichtserklärungen). Bei wichtigeren Angelegenheiten sollte man die Stufe AES oder QES bevorzugen.

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