Versicherungsangebot online unterzeichnen
Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer (oder Makler) und einem Versicherten, elektronisch unterzeichnet mit einem Widerrufsrecht von 14 Tagen mit präzisem Zeitstempel. Konform mit Artikel L132-5-1 des Versicherungscodes, der DDA-Richtlinie (Versicherungsvertrieb) und der eIDAS-Verordnung — fortgeschrittene Signatur empfohlen, handschriftliche Erwähnung ersetzbar, 10 Jahre Archivierung enthalten.
- Rechtlicher Rahmen
- Versicherungscode · DDA
- Signaturlevel
- AES eIDAS empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre enthalten
Was ist ein elektronisches Versicherungsangebot?
Das Versicherungsangebot ist der Akt, durch den ein Versicherter die Bedingungen eines von einem Versicherer oder Makler angebotenen Versicherungsvertrags akzeptiert. Für Lebensversicherung (Art. L132-5-1 Versicherungscode) ist ein vorheriger Informationsvermerk erforderlich; für den allgemeinen Versicherungsvertrieb (DDA-Richtlinie 2016/97) muss vor dem Abschluss ein Versicherungsprodukt-Informationsdokument (IPID) ausgehändigt werden, zusammen mit einer dokumentierten Beratungspflicht. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht es, den genauen Zeitpunkt der Aushändigung der vorvertraglichen Unterlagen und den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zu dokumentieren — dies setzt die 14-Tage-Widerrufsfristen in Gang (Art. L112-2-1 für Fernverkauf, L132-5-1 für Lebensversicherung).
Warum elektronisch unterzeichnen?
Widerrufsrecht mit Zeitstempel
Die 14-Tage-Frist (Art. L132-5-1 für Lebensversicherung, L112-2-1 für Fernverkauf) läuft ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Die fortgeschrittene Signatur von Certyneo dokumentiert diesen Moment präzise mit qualifiziertem Zeitstempel — im Streitfall beweiskräftig.
Handschriftliche Erwähnung ersetzbar
Artikel L132-5-1 des Versicherungscodes schreibt eine spezifische handschriftliche Erwähnung bei Lebensversicherung vor. Die neuere Rechtsprechung akzeptiert den Ersatz durch eine Erwähnung, die am Keyboard eingegeben wird + fortgeschrittene Signatur, vorausgesetzt, dass der Audit Trail belegt, dass der Versicherte die Bedingungen kannte.
Dokumentierte Beratungspflicht
Die DDA-Richtlinie schreibt eine dokumentierte Beratungspflicht vor: Begründung der Beratung, Bedarfsermittlung, Produkteignung. Certyneo ermöglicht es, das Beratungsformular elektronisch zu unterzeichnen und mit dem Audit Trail zu archivieren, im Fall einer ACPR-Prüfung beweiskräftig.
Beweiskräftiger Audit Trail
Jedes Angebot wird mit einem Beweis-PDF geliefert: Identität des Unterzeichners durch OTP SMS verifiziert, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, IP. Beweiskräftig vor der ACPR, im Kundenstreit und vor allen Gerichten.
Verfahren in 4 Schritten
Von der Vorbereitung bis zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.
1. Angebot vorbereiten
Laden Sie den Versicherungsvertrag, den Informationsvermerk (Lebensversicherung) oder das IPID-Dokument (andere Versicherungen) und das DDA-Beratungsformular hoch. Allgemeine und besondere Bedingungen einbeziehen.
2. Aushändigung der vorvertraglichen Unterlagen
Versand an den Versicherten mit qualifiziertem Zeitstempel der Aushändigung. Die Plattform garantiert technisch die vorherige Einsicht in die Unterlagen vor Vertragsunterzeichnung.
3. Elektronisch unterzeichnen
Fortgeschrittene Signatur (AES) mit OTP SMS auf dem verifizierten Telefon. Bei Lebensversicherung wird die spezifische handschriftliche Erwähnung am Keyboard eingegeben und mit Zeitstempel versehen.
4. Widerrufsrecht und Archivierung
Die 14-Tage-Frist läuft ab dem Unterzeichnungszeitpunkt, mit qualifiziertem Zeitstempel. Der finalisierte Vertrag + Audit Trail werden 10 Jahre automatisch archiviert.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Versicherungsvertrag elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, einschließlich Lebensversicherung (Art. L132-5-1 Versicherungscode). Die französische Rechtsprechung akzeptiert fortgeschrittene Signatur + Audit Trail als Erfüllung der inhaltlichen und formalen Anforderungen, vorausgesetzt dass die Identität des Unterzeichners verifiziert ist und die Kenntnisnahme der Bedingungen nachverfolgbar ist.
- Ist die obligatorische handschriftliche Erwähnung bei Lebensversicherung mit elektronischer Signatur vereinbar?
- Ja — die Rechtsprechung (Cass. civ. 2e, 2018) akzeptiert, dass die handschriftliche Erwähnung nach Art. L132-5-1 am Keyboard eingegeben werden kann, vorausgesetzt sie ist mit Zeitstempel versehen und wird von einer fortgeschrittenen Signatur begleitet. Certyneo erstellt automatisch das Erwähnungsformular und integriert es in den Audit Trail.
- Wie wird die 14-Tage-Widerrufsfrist eingehalten?
- Certyneo dokumentiert präzise die Vertragsunterzeichnung (qualifizierter Zeitstempel nach eIDAS). Die 14-Tage-Frist läuft ab diesem Zeitpunkt. Die Plattform benachrichtigt automatisch den Versicherten und den Versicherer über den Ablauf der Frist.
- Welche Signaturebene für eine Versicherungszeichnung?
- Fortgeschrittene Signatur (AES) empfohlen: Identitätsprüfung per OTP SMS, einzigartiges Zertifikat, qualifizierter Zeitstempel. Konform mit Artikel 26 der eIDAS-Verordnung und den ACPR-Anforderungen für die Versicherungsverteilung.
- Ist die DDA-Beratungspflicht nachverfolgbar?
- Ja. Certyneo ermöglicht die elektronische Unterzeichnung des Beratungsprotokolls (Bedarfsermittlung, Begründung des empfohlenen Produkts, Angemessenheit). Der Audit Trail beweist die Zustellung an den Kunden und dessen Annahme — gegenüber der ACPR bei einer Überprüfung geltend zu machen.
- Wie lange muss der Vertrag aufbewahrt werden?
- Mindestens 10 Jahre nach Ablauf des Vertrags (Art. L114-1 Versicherungsgesetzbuch für die Verjährungsfrist und ACPR-Anforderungen). Certyneo archiviert den Vertrag und den Audit Trail automatisch für diese Dauer.
- Was passiert, wenn der Versicherte innerhalb von 14 Tagen widerruft?
- Der Versicherte kann ohne Angabe von Gründen per Einschreiben oder auf jede im Vertrag vorgesehene Weise widerrufen (einschließlich elektronisch über Certyneo). Der Versicherer muss die gezahlten Prämien innerhalb von 30 Tagen erstatten. Der Audit Trail beweist das Widerrufsdatum und die korrekte Berechnung der Frist.
- Ist der elektronisch unterzeichnete Vertrag vor Gericht geltend zu machen?
- Ja — die französische Rechtsprechung erkennt die eIDAS-konforme elektronische Signatur einstimmig an. Die Zuverlässigkeitsvermutung des Art. 1367 BGB macht die fortgeschrittene Signatur (AES) ohne weitere Nachweise geltend.
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