Subunternehmervertrag – Muster für Österreich
Präsentation
Der Subunternehmervertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Generalunternehmer, der einem Auftraggeber gegenüber ein Gesamtwerk schuldet, und einem Subunternehmer, der einen Teil dieses Werkes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführt. Rechtlich handelt es sich regelmäßig um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer, unabhängig vom Hauptvertrag zwischen Generalunternehmer und Endauftraggeber. Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen (§ 27a BUAG, § 82a EStG): Beauftragt ein Unternehmen einen Subunternehmer mit Bauleistungen, haftet der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (BUAG-Zuschläge) und Lohnsteuer des Subunternehmers, sofern dieser nicht in der HFU-Gesamtliste (Liste haftungsfreistellender Unternehmen der Österreichischen Gesundheitskasse) eingetragen ist. Es ist daher vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob der Subunternehmer in der HFU-Liste geführt wird; andernfalls kann eine Direktzahlung von 25 % des Werklohns an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) bzw. das Finanzamt zur Haftungsbefreiung erforderlich sein. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG): Setzt der Subunternehmer Arbeitskräfte aus dem Ausland ein (Entsendung oder Überlassung), sind die Melde- und Bereithaltungspflichten des LSD-BG zu beachten (ZKO-Meldung an die Zentrale Koordinationsstelle), einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung des in Österreich geltenden gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindestentgelts. Verstöße können mit empfindlichen Verwaltungsstrafen geahndet werden, für die auch der Generalunternehmer unter Umständen mithaftet. Kettenwerkvertrag und Weitervergabe: Der Vertrag sollte regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen der Subunternehmer seinerseits Teile der Leistung an weitere Sub-Subunternehmer weitervergeben darf, um die Kontrolle über die Auftraggeberhaftungskette zu wahren. Gewährleistung und Durchgriff: Der Generalunternehmer bleibt gegenüber dem Endauftraggeber für das Gesamtwerk verantwortlich; Mängel des Subunternehmers wirken sich daher unmittelbar auf die eigene Gewährleistungspflicht des Generalunternehmers aus. Es empfiehlt sich, im Subunternehmervertrag Gewährleistungsfristen und -umfang mit dem Hauptvertrag zu synchronisieren. Häufige Fehler: das Unterlassen der Prüfung der HFU-Gesamtliste vor Vertragsabschluss, das Fehlen einer Regelung zur Weitervergabe, unzureichende Abstimmung der Gewährleistungsfristen mit dem Hauptvertrag sowie die Nichtbeachtung der LSD-BG-Meldepflichten bei grenzüberschreitendem Personaleinsatz.
Anzupassende Informationen
Name/Firma des Generalunternehmers
Adresse des Generalunternehmers
Name/Firma des Subunternehmers
Adresse des Subunternehmers
Subunternehmer in HFU-Gesamtliste eingetragen
Beschreibung der Subunternehmerleistung
Bezeichnung des Hauptprojekts/-vertrags
Werklohn in EUR
Fertigstellungstermin
Weitervergabe an Sub-Subunternehmer zulässig
Einsatz ausländischer Arbeitskräfte vorgesehen
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Unterzeichner
Häufig gestellte Fragen
- Was ist die Auftraggeberhaftung nach § 27a BUAG?
- Beauftragt ein Unternehmen einen Subunternehmer mit Bauleistungen, haftet es unter bestimmten Voraussetzungen für dessen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, sofern der Subunternehmer nicht in der HFU-Gesamtliste eingetragen ist.
- Was ist die HFU-Gesamtliste und wie prüfe ich sie?
- Die HFU-Gesamtliste (Liste haftungsfreistellender Unternehmen) wird von der Österreichischen Gesundheitskasse geführt. Ist der Subunternehmer dort eingetragen, entfällt die Auftraggeberhaftung des Generalunternehmers; die Liste sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.
- Was passiert, wenn der Subunternehmer nicht in der HFU-Liste eingetragen ist?
- In diesem Fall kann der Generalunternehmer zur Haftungsbefreiung verpflichtet sein, 25 % des Werklohns direkt an die zuständige Stelle (BUAK bzw. Finanzamt) zu entrichten, anstatt den vollen Betrag an den Subunternehmer auszuzahlen.
- Welche Pflichten bestehen beim Einsatz ausländischer Arbeitskräfte durch den Subunternehmer?
- Der Subunternehmer muss die Melde- und Bereithaltungspflichten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) einhalten, insbesondere die ZKO-Meldung und die Zahlung des in Österreich geltenden Mindestentgelts.
- Darf ein Subunternehmer die Leistung an einen weiteren Subunternehmer weitervergeben?
- Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Generalunternehmers, sofern dies der Vertrag vorsieht – andernfalls ist die Weitervergabe ausgeschlossen, um die Kontrolle über die Auftraggeberhaftungskette zu wahren.
Informationen zu dieser Vorlage
- Letzte Aktualisierung
- 31 août 2026
- Land
- AT
- Rechtlicher Hinweis
- Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und muss an Ihre konkrete Situation angepasst werden. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar, insbesondere nicht zur Prüfung der Auftraggeberhaftung im Einzelfall.