Eine Transaktionsvereinbarung online in 2 Minuten unterzeichnen
Transaktionsvereinbarung zwischen zwei Parteien zur Beilegung eines Rechtsstreits (Vertragsbruch, Unfall, Forderung, Arbeitskonflikt), elektronisch unterzeichnet mit derselben Rechtskraft wie eine papiergestützte Vereinbarung. Konform mit Artikel 2044 des BGB (gegenseitige Zugeständnisse) und der eIDAS-Verordnung — empfohlene fortgeschrittene Signatur, mehrere Unterzeichner, vor Gericht geltender Audit Trail.
- Rechtlicher Rahmen
- Art. 2044 BGB
- Signaturebene
- AES eIDAS empfohlen
- Rechtliche Archivierung
- 10 Jahre
Was ist eine Transaktionsvereinbarung?
Die Transaktionsvereinbarung (oder "Transaktion" im Sinne des BGB) ist ein Vertrag, durch den die Parteien einen entstandenen Rechtsstreit beilegen oder einen drohenden Rechtsstreit verhindern, durch gegenseitige Zugeständnisse. Sie ist in Artikel 2044 des BGB definiert. Nach der Unterzeichnung hat sie zwischen den Parteien die Kraft einer endgültig entschiedenen Sache (Art. 2052 BGB) — mit anderen Worten, der Rechtsstreit ist endgültig abgeschlossen. Sie kann von einem Gericht homologiert werden (Art. 384 ZPO), um Vollstreckungskraft zu erlangen, wodurch die Gläubigerin oder der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung ohne neuen Rechtsstreit durchführen kann.
Warum eine Transaktionsvereinbarung elektronisch unterzeichnen?
Identische Rechtskraft
Artikel 1366 des BGB erkennt der elektronischen Schrift dieselbe Beweiskraft wie der Papierschrift an. Die Rechtsprechung (Cass. com. 6. Juli 2022) hat die fortgeschrittene elektronische Signatur für Transaktionsurkunden ausdrücklich validiert. Kein spezifisches Formerfordernis ist außer der Unterzeichnung durch die Parteien erforderlich.
Sichere Mehrfachunterzeichnung
Alle Parteien des Rechtsstreits unterzeichnen von ihrem Telefon oder Computer aus, in der von Ihnen festgelegten Reihenfolge. Jede unterzeichnende Person erhält ihren persönlichen SMS-OTP und ihren sicheren Link. Unerlässlich für Transaktionen mit 3 Parteien (Arbeitgeber + Arbeitnehmer + Sozialversicherungsträger, zum Beispiel).
Audit Trail mit Geltung vor Gericht
Jede Signatur wird mit einem eIDAS-Beweiszertifikat geliefert: Identität der Unterzeichner, qualifizierter Zeitstempel, SHA-256-Hash, OTP SMS, IP-Geolokalisierung. Kernbeweis im Falle nachträglicher Anfechtung — vor Gericht oder bei Homologation Art. 384 CPC.
Archivierung 10 Jahre inklusive
Das unterzeichnete Protokoll + sein Audit Trail werden 10 Jahre lang kostenlos archiviert und sind jederzeit von Ihrem Dashboard aus zugänglich. Angeglichen an die Verjährungsfrist des Gemeinen Rechts (Art. 2224 CCiv).
Ein Transaktionsprotokoll in 4 Schritten unterzeichnen
Von der Erstellung des Protokolls bis zur rechtlichen Archivierung in weniger als 5 Minuten.
1. Protokoll vorbereiten
Laden Sie Ihr Protokoll-PDF hoch oder verfassen Sie es mit unserem Vertragsgenerator: Darstellung des Rechtsstreits, gegenseitige Zugeständnisse (der rechtliche Dreh- und Angelpunkt), Verzichtsbestätigung, Geheimhaltungsklausel, Gerichtsstandsklausel.
2. Unterzeichner hinzufügen
Alle Parteien des Streits, ggf. plus ihre Anwälte. Jeder erhält einen personalisierten sicheren Link per E-Mail. Identitätsprüfung per OTP SMS für jeden Unterzeichner (eIDAS AES-Sperre).
3. eIDAS-Niveau wählen
Fortgeschrittene Signatur (AES) wird für ein Transaktionsprotokoll empfohlen: Glaubhaftmachungsvermutung (Art. 1367 CCiv), vor Gericht durchsetzbar bei Antrag auf Homologation Art. 384 CPC. QES ist Transaktionen mit sehr hohem Risiko vorbehalten (> 100.000€).
4. Unterzeichnen und archivieren
Jede Partei unterzeichnet von ihrem Telefon oder Computer aus. Das abgeschlossene Protokoll + das Beweiszertifikat werden 10 Jahre lang automatisch archiviert und sind bereit, dem Gericht bei Antrag auf Homologation oder Zwangsvollstreckung vorgelegt zu werden.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Transaktionsprotokoll elektronisch unterzeichnet werden?
- Ja, ohne Einschränkung. Artikel 1366 des Zivilgesetzbuchs erkennt elektronischen Schriften die gleiche Beweiskraft wie Papierschriften an. Der Kassationshof (Cass. com. 6. Juli 2022) hat die fortgeschrittene elektronische Signatur für Transaktionsurkunden ausdrücklich validiert. Kein Text schreibt eine handschriftliche Signatur für eine Transaktion vor.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Transaktionsprotokoll und einer gütlichen Einigung?
- Das Transaktionsprotokoll ist in Artikel 2044 des Zivilgesetzbuchs definiert: Es setzt gegenseitige Konzessionen zwischen den Parteien voraus, um einen bestehenden oder künftigen Rechtsstreit beizulegen. Die « gütliche Einigung » ist ein generischer Begriff ohne gesetzliche Definition. Das Transaktionsprotokoll bietet einen starken rechtlichen Schutz (Autorität der Rechtskraft Art. 2052 BGB), kein einfacher Vertrag.
- Welches Signaturniveau: SES, AES oder QES?
- Die fortgeschrittene Signatur (AES) ist der empfohlene Standard für ein Transaktionsprotokoll. Sie bietet die Vermutung der Zuverlässigkeit (Art. 1367 BGB), die Identitätsprüfung durch OTP SMS und ein eindeutiges Zertifikat pro Unterzeichner — Elemente, die im Falle einer Genehmigung durch den Richter erforderlich sind. Die SES ist für kleine Streitigkeiten akzeptabel. Die QES ist für Transaktionen mit sehr hohem Risiko reserviert (Unternehmensveräußerung, kollektive Beendigung von Arbeitsverträgen).
- Was sind die obligatorischen Angaben in einem Transaktionsprotokoll?
- Vollständige Identität der Parteien (und ihrer Vertreter), Darlegung des Streits, gegenseitige Konzessionen jeder Partei (der rechtliche Dreh- und Angelpunkt: ohne gegenseitige Konzessionen ist die Transaktion ungültig, Cass. soc. 17. März 2010), Verpflichtung zur Rücknahme aller Ansprüche, Vertraulichkeitsklausel, Gerichtsstandsklausel (zuständiges Gericht bei Anfechtung), Datum und Ort, Unterschriften.
- Ist das elektronisch unterzeichnete Protokoll im Falle eines Streits durchsetzbar?
- Ja — das ist sogar sein Zweck. Nach der Unterzeichnung hat das Protokoll zwischen den Parteien die Autorität einer endgültigen Rechtskraft (Art. 2052 BGB). Bei Nichterfüllung kann die gläubige Partei deren Genehmigung durch den Richter verlangen (Art. 384 CPC), um Vollstreckungskraft zu erlangen und eine Zwangsvollstreckung ohne neues materielles Verfahren durchzuführen.
- Kann man ein Transaktionsprotokoll nach der Unterzeichnung aufheben?
- Äußerst schwierig. Das Protokoll kann nur aus den Gründen des allgemeinen Vertragsrechts aufgehoben werden (Willensmangel Art. 1130 BGB, Geschäftsunfähigkeit, fehlende gegenseitige Konzessionen). Nach der Unterzeichnung hat es bindende Kraft zwischen den Parteien. Das ist genau der Wert, den eine Transaktion haben soll — den Streit endgültig beizulegen.
- Ist die Intervention eines Anwalts erforderlich?
- Nein, nicht unbedingt. Das Transaktionsprotokoll kann direkt zwischen den Parteien unterzeichnet werden. Bei komplexen Streitigkeiten (Beendigung von Arbeitsverträgen, Handelskonflikte, Familienstreitigkeiten) wird jedoch dringend empfohlen, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um gegenseitige Konzessionen zu strukturieren und Steuermittel vorherzusehen (insbesondere für Arbeitgeber-/Arbeitnehmertransaktionen, die der CSG/CRDS-Regelung unterliegen).
- Wie lange muss das Transaktionsprotokoll aufbewahrt werden?
- Mindestens 10 Jahre, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Verjährung (Art. 2224 BGB). In Steuer- oder Sozialangelegenheiten kann die Aufbewahrung bis zu 30 Jahre betragen. Certyneo archiviert das Protokoll + seinen eIDAS-Audit Trail automatisch 10 Jahre lang und ist jederzeit kostenlos über Ihr Dashboard abrufbar.
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Bereit, online zu signieren?
Kostenlos, ohne Kreditkarte. Multi-Unterzeichner, rechtliche Archivierung inklusive.