Zum Hauptinhalt springen
Certyneo
Unternehmensrecht

Digitaler Bauleistungsnachweis: Signieren Sie 2026 mit Ihren Kunden elektronisch

Die Digitalisierung von Bauleistungsnachweisen transformiert die Kundenbeziehung im Baugewerbe. Entdecken Sie, wie elektronische Signaturen jede Vor-Ort-Bestätigung sichern und beschleunigen.

Redaktion Certyneo13 min Lesezeit

Aktualisiert am

Redaktion Certyneo

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

a man in a hard hat is looking at a piece of paper

Warum sich digitale Baustellenangebote im Baugewerbe durchsetzen

Der Bau- und Baunebengewerbesektor beschäftigt in Frankreich mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer und erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von rund 150 Milliarden Euro (Daten der Fédération Française du Bâtiment, 2025). Dennoch bleibt die Dokumentenverwaltung dort weitgehend handwerklich geprägt: gedruckte Angebote, persönliche Unterschriften, verlängerte Rücklaufzeiten durch Vor-Ort-Termine. Im Jahr 2026 etabliert sich die Digitalisierung von Baustellenangeboten als unverzichtbarer Wettbewerbsfaktor. In Verbindung mit der elektronischen Signatur für Unternehmen verkürzt sie den Freigabezyklus, verringert Streitfälle und erfüllt die wachsenden Anforderungen öffentlicher und privater Bauherren. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen, Mechanismen und Best Practices zur Einführung des elektronisch signierten digitalen Baustellenangebots in Ihrem Unternehmen.

Die digitale Transformation der Baubranche: Bestandsaufnahme 2026

Laut einer 2024 veröffentlichten Xerfi-Studie hatten nur 38 % der Kleinst- und mittelständischen Bauunternehmen ein Werkzeug zur elektronischen Signatur in ihren Dokumentenfluss integriert. Diese Zahl, obwohl steigend, offenbart einen strukturellen Rückstand. Handwerksbetriebe und Generalunternehmer verlieren im Durchschnitt weiterhin 3 bis 5 Werktage zwischen dem Versand eines Angebots und dem Erhalt einer unterschriebenen Zustimmung. Bei 80 bis 150 jährlich erstellten Angeboten für ein mittelgroßes KMU entspricht dies einem nicht unerheblichen Vollzeitäquivalent an Zeit- und Nachverfolgungsaufwand.

Die europäische Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (2014/55/EU), umgesetzt in französisches Recht, sowie die schrittweise eingeführte Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (in Kraft seit 2026 in mehreren Etappen) drängen die gesamte Subunternehmerkette der Baubranche dazu, digitalisierte Prozesse einzuführen. Das digitale Baustellenangebot wird somit zum ersten Glied einer vollständig digitalen Dokumentenkette.

Hindernisse für die Digitalisierung im Baugewerbe

Drei wesentliche Hindernisse werden von Fachleuten der Branche regelmäßig genannt:

  • Mobilität vor Ort: Bauleiter, Baustellenleiter und Handwerker arbeiten außerhalb eines festen Büros. Signaturlösungen müssen auf Mobilgeräten funktionieren, auch bei schlechter Netzverbindung.
  • Das Misstrauen privater Kunden: Ein Teil der Privatkundschaft steht der Unterzeichnung eines Dokuments auf Smartphone oder Tablet nach wie vor zurückhaltend gegenüber, aus Unkenntnis oder mangelndem Vertrauen in den rechtlichen Wert.
  • Die Integration in die Fachsoftware: ERP- und Baustellenverwaltungssoftware (Batigest, Onaya, Sage BTP usw.) müssen sich über API mit der Signaturlösung verbinden lassen.

Diese Hindernisse werden heute durch eIDAS-konforme Plattformen für elektronische Signaturen überwunden, die Mobile-First-Oberflächen und native Anbindungen an die wichtigsten Branchenprogramme bieten.

---

Elektronische Signatur und Bauangebote: die passenden Sicherheitsstufen

Die eIDAS-Verordnung (Nr. 910/2014/EU) unterscheidet drei Stufen der elektronischen Signatur: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Bei Baustellenangeboten bestimmt die Wahl der Stufe sowohl die Reibungslosigkeit des Kundenerlebnisses als auch die rechtliche Belastbarkeit im Streitfall.

Einfache elektronische Signatur (SES): ausreichend für kleine Angebote?

Die einfache elektronische Signatur beruht auf einem grundlegenden Authentifizierungsmechanismus: einem per SMS versendeten OTP-Code, einem Kontrollkästchen oder einem Bestätigungsklick. Sie ist rechtlich anerkannt, bietet jedoch nur einen begrenzten Beweiswert. Für ein Angebot zum Austausch eines Heizkessels über 1.200 € bei einer Privatperson kann diese Stufe ausreichen, sofern der Vorgang nachvollziehbar ist (Zeitstempel, IP-Protokoll, Zustimmungsnachweis).

Artikel 1367 des Code civil legt jedoch fest, dass die elektronische Signatur die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen und die Unversehrtheit des Dokuments gewährleisten muss. Die einfache Signatur erfüllt diese Anforderung in strittigen Zusammenhängen nicht immer. Für einen erhöhten Beweiswert empfiehlt sich der Rückgriff auf die fortgeschrittene Stufe.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES): der empfohlene Standard für das Baugewerbe

Die fortgeschrittene Signatur ist heute die Referenzstufe für Baustellenangebote mit erheblichem Betrag (ab 5.000 €) oder mit Beteiligung professioneller Bauherren. Sie erfordert:

  • Eine eindeutige Identifizierung des Unterzeichners (verifizierte E-Mail, Telefonnummer, teilweise Identitätsprüfung)
  • Eine kryptografische Verbindung zwischen der Signatur und dem Dokument (mindestens SHA-256-Hash)
  • Eine Erkennung jeglicher nachträglicher Veränderung nach der Unterzeichnung

Die wichtigsten eIDAS-konformen Plattformen der fortgeschrittenen Stufe ermöglichen es Bauunternehmen, ein PDF-Angebot direkt aus ihrer Fachsoftware zu versenden, eine Lesebestätigung zu erhalten und innerhalb von unter 5 Minuten eine Unterschrift des Kunden zu erhalten. Werfen Sie einen Blick auf unseren Vergleich der Lösungen für elektronische Signaturen, um die für Ihr Volumen am besten geeignete Lösung zu ermitteln.

Qualifizierte Signatur (QES): für öffentliche Aufträge und komplexe Verträge

Die qualifizierte Signatur, die auf einem von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, der in der europäischen Vertrauensliste (Trusted List) eingetragen ist, wird bei bestimmten öffentlichen Aufträgen ab von den öffentlichen Auftraggebern festgelegten Schwellenwerten verlangt. Sie setzt eine vorherige Identitätsprüfung voraus, häufig per Video oder persönlich. Für ein Standard-Baustellenangebot ist diese Stufe selten notwendig, kann jedoch bei der Digitalisierung öffentlicher Bauaufträge über zugelassene Vergabeplattformen (PDA) erforderlich sein.

Um die Hierarchie der Stufen und ihre vertraglichen Auswirkungen zu vertiefen, erläutert der vollständige Leitfaden zur eIDAS-Verordnung die Pflichten für jeden Dokumententyp.

---

Der Signaturprozess eines digitalen Baustellenangebots von A bis Z

Die Einführung eines Prozesses für elektronisch signierte digitale Angebote in einem Bauunternehmen folgt einer Logik in fünf Schritten.

Schritt 1: Erstellung und Versand des digitalen Angebots

Das Angebot wird aus der Verwaltungssoftware erstellt (oder direkt aus der Signaturplattform über einen KI-gestützten Vertragsgenerator für Strukturen ohne ERP). Es muss gemäß Artikel L. 111-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) für Verträge mit Privatpersonen zwingend Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Die genaue Beschreibung der Arbeiten
  • Die Materialien und ihre Herkunft
  • Den Nettostückpreis, den anwendbaren Mehrwertsteuersatz (10 % für Renovierungsarbeiten an Wohnungen über 2 Jahre, 20 % für Neubauten)
  • Die Gültigkeitsdauer des Angebots (in der Regel 3 Monate)
  • Die Zahlungs- und Anzahlungsbedingungen
  • Den Hinweis auf gesetzliche Garantien (Zehnjahresgarantie, Garantie für ordnungsgemäße Fertigstellung)

Das Dokument wird anschließend in PDF/A (Format für die Langzeitarchivierung) umgewandelt, bevor es in die Signaturplattform eingebunden wird.

Schritt 2: Versand der Unterschriftseinladung und Kundenerlebnis

Der Kunde erhält eine E-Mail oder SMS mit einem sicheren Link zum Dokument. Sowohl auf Mobilgeräten als auch auf dem Desktop kann er das Angebot vollständig einsehen, gegebenenfalls über eine integrierte Nachrichtenfunktion Fragen stellen und anschließend seine elektronische Signatur anbringen. Die Authentifizierung per SMS-OTP stellt sicher, dass tatsächlich der Empfänger unterschreibt. Die gesamte Sitzung wird in einem zeitgestempelten Prüfprotokoll (Audit Trail) erfasst.

Schritt 3: Verwaltung der Rückläufe und automatisierte Erinnerungen

Einer der größten Vorteile der Digitalisierung liegt in den automatischen Erinnerungen. Anders als bei einem in einem Briefkasten vergessenen Papierangebot versendet die Plattform Erinnerungen an Tag +3 und Tag +7, falls der Kunde noch nicht unterschrieben hat. Branchenstatistiken (Bericht DocuSign State of Agreements 2024) zeigen, dass 60 % der elektronisch signierten Dokumente innerhalb von 24 Stunden nach Versand unterschrieben werden.

Schritt 4: Sichere Archivierung und Beweiswert

Nach der Unterzeichnung wird das Angebot in einem digitalen Tresor gemäß der Norm NF Z42-020 (elektronische Archivierung mit Beweiswert) archiviert. Der elektronische Zeitstempel gewährleistet die zeitliche Vorrangigkeit des Dokuments und dessen Unversehrtheit im Zeitverlauf. Bei einem Streit über den Umfang der Arbeiten oder den vereinbarten Preis gilt dieses unterschriebene Dokument vor den Zivil- und Handelsgerichten als Beweismittel.

Schritt 5: Einbindung in den Rechnungs- und Baustellenverwaltungsprozess

Das unterschriebene Angebot löst automatisch die Erstellung der Bestellung und der Anzahlungsrechnung im ERP-System aus. Diese Synchronisierung eliminiert die manuelle Neuerfassung, eine häufige Fehlerquelle in kleinen Strukturen. Um den Return on Investment einer solchen Automatisierung abzuschätzen, können Sie unseren ROI-Rechner für elektronische Signaturen.

---

Datensicherheit und DSGVO-Konformität im Baugewerbe

Welche Daten werden bei der Unterzeichnung eines Angebots erhoben?

Bei der elektronischen Unterzeichnung eines Baustellenangebots werden mehrere personenbezogene Daten verarbeitet: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des Kunden, IP-Adresse, Sitzungsmetadaten (Browser, Zeitstempel). Diese Daten stellen eine Verarbeitung im Sinne von Artikel 4 der DSGVO (Nr. 2016/679/EU) dar, für die das Unternehmen als Verantwortlicher den entsprechenden Pflichten unterliegt.

Praktische Pflichten für Bauunternehmen

Das Unternehmen muss:

  • Den Kunden informieren über die Erhebung seiner Daten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung (Hinweis im Text der Einladungs-E-Mail oder im Dokument selbst)
  • Eine Aufbewahrungsdauer festlegen, die dem Zweck angemessen ist: Die zehnjährige Aufbewahrung des unterschriebenen Angebots ist durch die Zehnjahresgarantie gerechtfertigt
  • Einen Auftragsverarbeiter (die Signaturplattform) auswählen, der die Daten auf Servern innerhalb der Europäischen Union hostet, gemäß Artikel 44 der DSGVO
  • Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) abschließen mit der Signaturplattform, wie es Artikel 28 der DSGVO vorschreibt

Konforme Plattformen bieten diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung stets an und veröffentlichen ihre Liste nachgelagerter Subunternehmer (Hosting-Anbieter, SMS-Versanddienstleister). Prüfen Sie diesen Punkt bei Ihrer Auswahl, insbesondere wenn Sie Projekte für öffentliche Gebietskörperschaften bearbeiten, die erhöhten Anforderungen an die Datensouveränität unterliegen.

Rechtsrahmen für digitale Baustellenangebote

Code civil: Rechtswert des elektronisch signierten Angebots

Artikel 1366 des Code civil bestimmt, dass „das elektronische Schriftstück die gleiche Beweiskraft wie das Schriftstück auf Papier hat, sofern die Person, von der es ausgeht, ordnungsgemäß identifiziert werden kann und es unter Bedingungen erstellt und aufbewahrt wird, die geeignet sind, seine Unversehrtheit zu gewährleisten“. Artikel 1367 präzisiert, dass „die für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erforderliche Unterschrift ihren Urheber identifiziert. Sie bringt seine Zustimmung zu den aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Verpflichtungen zum Ausdruck. Wird sie von einem Amtsträger angebracht, verleiht sie dem Rechtsgeschäft die Beurkundung.“

Für Baustellenangebote begründen diese Artikel die rechtliche Anerkennung der elektronischen Signatur. Ein über eine eIDAS-konforme Plattform unterschriebenes digitales Angebot genießt eine Vermutung der Zuverlässigkeit und ist Dritten gegenüber wirksam.

Die eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014/EU und ihre Weiterentwicklung zu eIDAS 2.0

Die eIDAS-Verordnung schafft den harmonisierten europäischen Rahmen für elektronische Vertrauensdienste. Ihr Artikel 25 legt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung fest: „Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt.“ Die eIDAS-2.0-Verordnung, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt, verschärft die Identifizierungsanforderungen mit der europäischen digitalen Identitäts-Brieftasche (EUDIW), die sich auf die Identitätsprüfungsprozesse bei qualifizierten Signaturen im Bereich öffentlicher Aufträge auswirken wird.

Code de la consommation: Pflichtangaben im Angebot

Artikel L. 111-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes verpflichtet Fachleute der Baubranche, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss vollständige vorvertragliche Informationen bereitzustellen. Die Artikel L. 211-1 ff. regeln die gesetzlichen Garantien. Das Gesetz Nr. 2014-344 vom 17. März 2014 (loi Hamon) hat diese Pflichten für Dienstleistungsverträge im häuslichen Bereich über 150 € verschärft und ein vorheriges schriftliches Angebot verpflichtend gemacht. Das elektronisch signierte digitale Angebot erfüllt diese Anforderung vollständig.

ETSI-Normen und Archivierung mit Beweiswert

Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen gemäß den Normen ETSI EN 319 132 (XAdES), ETSI EN 319 122 (CAdES) und ETSI EN 319 142 (PAdES) für PDF-Dokumente bieten einen kryptografischen Nachweis der Unversehrtheit des Dokuments und der Identität des Unterzeichners. Die Langzeitarchivierung gemäß der Norm NF Z42-020 (AFNOR) gewährleistet den Beweiswert des unterschriebenen Dokuments während der gesamten Dauer der Zehnjahresgarantie (10 Jahre ab Abnahme der Arbeiten, Artikel 1792-4-1 des Code civil) und darüber hinaus.

Haftung im Streitfall

Bei einer Anfechtung des Umfangs der vorgesehenen Arbeiten oder des vereinbarten Preises stellt das unterschriebene digitale Angebot das zentrale Beweisstück im Streitfall dar. Der von der Signaturplattform erzeugte Audit Trail (Protokolle zu Versand, Öffnung, OTP-Authentifizierung und Unterzeichnung, allesamt zeitgestempelt) wird als schriftlicher Anfangsbeweis im Sinne von Artikel 1362 des Code civil anerkannt. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass es diesen Audit Trail jederzeit in einem verwertbaren Format (PDF oder strukturierte Datei) exportieren und vorlegen kann.

Anwendungsszenarien: die elektronische Signatur von Baustellenangeboten in der Praxis

Szenario 1: Ein Klempner- und Heizungshandwerker mit 120 Angeboten pro Jahr

Ein kleines Handwerksunternehmen, spezialisiert auf Sanitär- und Heizungstechnik, bestehend aus 3 Technikern und einem Geschäftsführer, erstellte bis 2024 seine Angebote als per E-Mail versendete PDF-Dateien und wartete auf die Rücksendung per Post oder Scan. Die durchschnittliche Unterzeichnungsdauer betrug 6 bis 8 Werktage, mit einer geschätzten Abbruchquote von 18 % (nie unterschrieben zurückgesendete Angebote).

Durch die direkte Integration einer Lösung für die fortgeschrittene elektronische Signatur in seine Baustellenverwaltungssoftware über API konnte der Handwerksbetrieb die durchschnittliche Unterzeichnungsdauer auf unter 48 Stunden verkürzen. Die Abbruchquote sank auf 6 %. Bei 120 jährlichen Angeboten entspricht dies rund 14 zusätzlich konvertierten Angeboten, also einem zusätzlichen Umsatzgewinn in der Größenordnung von 15 bis 25 % gemäß den in Branchenstudien des Handwerkssektors der Baubranche beobachteten Spannen (Bericht CAPEB 2024). Der Zeitgewinn im Verwaltungsbereich (Erinnerungen, Postverfolgung) wird auf 2 Stunden pro Woche geschätzt.

Szenario 2: Ein KMU der Komplettsanierung mit Projekten von 50.000 bis 500.000 €

Ein KMU mit rund zwanzig Mitarbeitern, das umfangreiche Renovierungen (Hotels, Büros, Mehrfamilienhäuser) durchführt, sah sich mit einem komplexen Dokumentenprozess konfrontiert: Mehrpositionsangebote, häufige Nachträge, mehrfache Unterschriften (Bauherr, Architekt, Kontrollstelle). Jeder Nachtrag erforderte einen physischen Unterzeichnungszyklus, der den Baustart im Durchschnitt um 2 bis 3 Wochen verzögerte.

Durch die Einführung eines Workflows für elektronische Signaturen mit Reihenfolgeregelung der Unterzeichner und automatischen Benachrichtigungen konnte das Unternehmen diese Frist auf 3 bis 4 Werktage reduzieren. Alle Dokumente (ursprüngliches Angebot, Auftragsbestätigung, Nachträge, Abnahmeprotokolle) werden nun in einem einzigen, für alle Parteien zugänglichen Dokumentenbereich archiviert. Die verbesserte Nachvollziehbarkeit ermöglichte es, 2025 zwei Kundenstreitigkeiten durch Vorlage der vollständigen Freigabehistorie beizulegen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden, die auf jeweils 15.000 € Kosten geschätzt wurden.

Szenario 3: Ein Bauleitungsverbund bei der Abwicklung öffentlicher Bauaufträge

Ein Architekturbüro mit rund zehn Mitarbeitern, das öffentliche Bauprojekte (Schulen, Mediatheken, Sportanlagen) im Auftrag von Gebietskörperschaften koordinierte, musste die durch die Verordnung Nr. 2016-360 vorgeschriebenen Anforderungen an die Digitalisierung öffentlicher Aufträge erfüllen. Die anbietenden Unternehmen mussten ihre Angebote über zugelassene Plattformen unterschreiben, die je nach Auftragswert Signaturen auf fortgeschrittenem oder qualifiziertem Niveau akzeptierten.

Durch die Standardisierung der Nutzung einer den Anforderungen des öffentlichen Auftraggeberprofils entsprechenden Plattform konnte das Büro die Zahl der Signaturprobleme (abgelaufene Zertifikate, nicht konforme Formate) innerhalb eines Jahres um 40 % senken. Die Prozessvereinfachung verkürzte die Zeitspanne zwischen Auftragsvergabe und tatsächlichem Baubeginn im Durchschnitt um 10 Tage – ein direkter Gewinn für das Liquiditätsmanagement der beauftragten Unternehmen und für die Beziehung zu öffentlichen Bauherren.

Häufig gestellte Fragen

Verpflichtet ein elektronisch unterschriebenes Angebot den Kunden wirklich?

Ja, sofern das Verfahren es ermöglicht, den Unterzeichner zu identifizieren und die Unversehrtheit des Dokuments zu gewährleisten, wie es Artikel 1367 des Code civil vorschreibt. Ein durch elektronische Signatur angenommenes Angebot gilt als Annahme des Angebots und begründet den Vertrag, ebenso wie eine auf der Motorhaube eines Lieferwagens paraphierte Ausfertigung – mit dem Vorteil einer zeitgestempelten Spur, die Papier nicht bietet.

Welche Signaturstufe sollte je nach Angebotsbetrag gewählt werden?

Für ein kleines Angebot bei einer Privatperson kann die einfache Signatur ausreichen, sofern der Vorgang nachvollziehbar ist: Zeitstempel, Sitzungsprotokoll, Zustimmungsnachweis. Ab einigen Tausend Euro oder sobald ein professioneller Bauherr beteiligt ist, ist die fortgeschrittene Signatur erforderlich. Manche öffentlichen Bauaufträge verlangen je nach den vom Auftraggeber festgelegten Regeln die qualifizierte Stufe.

Welche Angaben muss ein an eine Privatperson gerichtetes Angebot enthalten?

Das französische Verbraucherschutzgesetz schreibt vollständige vorvertragliche Informationen vor: Identität und Kontaktdaten des Unternehmens, detaillierte Beschreibung der Leistungen, Preis, Ausführungsfristen und Zahlungsmodalitäten. Die Digitalisierung mindert diese Pflichten in keiner Weise. Ein unvollständiges elektronisches Angebot bleibt ein unvollständiges Angebot: Im Streitfall wird der Inhalt geprüft, nicht das Medium.

Was geschieht mit einem unterschriebenen Angebot nach Abschluss der Baustelle?

Es ist in einem Archivierungssystem mit Beweiswert aufzubewahren. Es ist das Dokument, das den genauen Umfang der vereinbarten Arbeiten und den akzeptierten Preis bestimmt – und wird daher bei Streitigkeiten über einen Zusatz oder einen Mangel als Erstes herangezogen. Das Format PDF/A und ein Zeitstempel werden empfohlen, damit das Dokument auch lange nach Baustellenende überprüfbar bleibt.

Welche personenbezogenen Daten werden bei einer Unterzeichnung verarbeitet?

Name, Kontaktdaten, IP-Adresse und Sitzungsmetadaten – Browser, Zeitstempel – stellen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Das Bauunternehmen ist dafür verantwortlich, auch wenn die Erhebung über die Plattform erfolgt. Daraus ergeben sich zwei konkrete Punkte: den Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter und die Überprüfung der eigenen Liste von Subunternehmern, insbesondere des Hosting-Anbieters und des SMS-Versanddienstleisters.

Fazit

Elektronisch signierte digitale Baustellenangebote sind längst keine Option mehr, die großen Bauunternehmen vorbehalten ist: Sie stellen 2026 einen operativen Standard dar, der allen Strukturen zugänglich ist, vom selbstständigen Handwerker bis zum Bauleitungsverbund. Durch die Verkürzung der Freigabefristen, die Stärkung des Beweiswerts der Dokumente und die Einbettung in den soliden Rechtsrahmen der eIDAS-Verordnung und des Code civil verändert die elektronische Signatur die Kundenbeziehung im Baugewerbe grundlegend.

Die Vorteile sind messbar: weniger abgebrochene Angebote, weniger Streitfälle, weniger Verwaltungsaufwand und eine vollständig nachvollziehbare Dokumentenkette. Die Einführung einer konformen, in Ihre Fachwerkzeuge integrierten und DSGVO-konformen Lösung liegt nun in Reichweite aller Unternehmen der Branche.

Bereit, Ihre Baustellenangebote zu digitalisieren? Entdecken Sie die Certyneo-Preise und starten Sie noch heute mit einer kostenlosen, unverbindlichen Testphase.

Certyneo kostenlos testen

Senden Sie Ihre erste Signaturmappe in weniger als 5 Minuten. 5 kostenlose Mappen pro Monat, keine Kreditkarte erforderlich.

Handeln Sie jetzt

Ein Bauangebot online unterzeichnen

Unterzeichnen Sie dieses Dokument online mit einer eIDAS-konformen elektronischen Signatur.

Jetzt unterzeichnen

Tiefer einsteigen

Unsere umfassenden Leitfäden zur Beherrschung der elektronischen Signatur.

Certyneo-Gemeinschaft

Eine Frage zur elektronischen Signatur?

Treten Sie der Certyneo-Gemeinschaft bei: Stellen Sie Fragen, teilen Sie Antworten und tauschen Sie sich mit Tausenden von Benutzern und unserem Team aus.