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Regulierung

Unternehmensgründung: Vollständige rechtliche Verfahren 2026

Unternehmensgründung in Frankreich 2026: Wahl der Rechtsform, Kapitalanlage, Eintragung, Satzungen und erste elektronisch unterzeichnete Verträge.

Certyneo-Team7 min Lesezeit

Aktualisiert am

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Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

a pen sitting on top of a pile of papers

Einleitung

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist ein strukturierter rechtlicher Prozess, der eine gründliche Kenntnis der administrativen und rechtlichen Schritte erfordert. Ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine SARL oder eine SAS handelt – jede Rechtsform bringt spezifische Verpflichtungen hinsichtlich der Abfassung der Satzung, der Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) und der steuerlichen Behandlung mit sich. Seit dem Inkrafttreten der vom INPI verwalteten zentralen Anlaufstelle am 1. Januar 2023 wurden die Formalitäten digitalisiert, was den Prozess grundlegend verändert hat. Dieser Leitfaden erläutert detailliert alle rechtlichen Schritte, die zu vermeidenden Fallstricke und die steuerlichen Auswirkungen für jede Unternehmensform, um Ihr unternehmerisches Vorhaben von Anfang an auf eine solide Grundlage zu stellen.

1. Wahl der Rechtsform und Abfassung der Satzung

Die Wahl der Rechtsform bestimmt die gesamte für das Unternehmen geltende Rechtsordnung: Haftung des Geschäftsführers, Besteuerung, Sozialversicherungsrecht und Unternehmensführung. Artikel 1832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert die Gesellschaft als einen Vertrag, was eine sorgfältige Abfassung der Satzung für Handelsgesellschaften (GmbH, SAS, AG) erfordert.

Die Satzung muss zwingend die Firma, den Gesellschaftszweck, den Sitz, die Dauer (maximal 99 Jahre), das Stammkapital und die Funktionsweise enthalten. Für eine SAS bietet Artikel L. 227-1 des Handelsgesetzbuchs große satzungsmäßige Freiheit, wodurch die Befugnisse des Vorsitzenden und der Leitungsorgane individuell gestaltet werden können. Im Gegensatz dazu unterliegt die SARL strengeren Vorgaben gemäß den Artikeln L. 223-1 ff.

Bei der Ausarbeitung muss besonderes Augenmerk auf die Klauseln zur Zulassung, zum Vorkaufsrecht und zum Austritt (Drag-Along, Tag-Along) gelegt werden, die die Gesellschafter schützen. Ein häufiger Fehler besteht darin, die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags zu unterschätzen, der zwar eine Ergänzung zur Satzung darstellt, aber für die Regelung der Beziehungen zwischen den Partnern von entscheidender Bedeutung ist. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers wird dringend empfohlen, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

2. Eintragung und Formalitäten im Handelsregister

Seit dem 1. Januar 2023 werden alle Formalitäten zur Unternehmensgründung über die zentrale Anlaufstelle des INPI abgewickelt (Artikel 1 des PACTE-Gesetzes vom 22. Mai 2019). Diese Plattform ersetzt die früheren CFE (Centres de Formalités des Entreprises).

Die Unterlagen für die Eintragung in das Handelsregister (RCS) müssen enthalten: die unterzeichneten Satzungen, die Bescheinigung über die Einzahlung des Kapitals (bei Kapitalgesellschaften), die Bescheinigung über die Veröffentlichung in einem Amtsblatt (JAL), die Erklärung über die Vorstrafenfreiheit des Geschäftsführers, einen Nachweis über den Geschäftssitz sowie den Ausweis des gesetzlichen Vertreters. Artikel R. 123-53 des Handelsgesetzbuchs legt die erforderlichen Unterlagen fest.

Mit der Registrierung werden die SIREN-Nummer durch das INSEE, die SIRET-Nummer und der APE-Code vergeben. Der Kbis, ein offizielles Dokument zum Nachweis der Rechtspersönlichkeit, wird innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Validierung ausgestellt. Für reglementierte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Immobilienmakler) ist zuvor eine zusätzliche Eintragung in die Berufsvereinigung oder der Erwerb eines Berufsausweises erforderlich.

3. Steuerliche Behandlung und Meldepflichten

Die steuerliche Behandlung hängt eng mit der gewählten Rechtsform zusammen. Der Selbstständige profitiert von der Kleinstunternehmerregelung mit einem pauschalen Freibetrag (71 %, 50 % oder 34 % je nach Tätigkeit) und kann sich für die abgeltende Zahlung der Einkommensteuer entscheiden (Artikel 151-0 des CGI).

GmbHs (SARL) und vereinfachte Aktiengesellschaften (SAS) unterliegen standardmäßig der Körperschaftsteuer (IS) zum ermäßigten Satz von 15 % bis zu einem Gewinn von 42.500 €, danach von 25 % (Artikel 219 des CGI). Für Familien-GmbHs oder SAS ist für maximal 5 Jahre eine Option auf die Einkommensteuer möglich.

Die Mehrwertsteuer wird nach drei Regelungen erhoben: Grundfreibetrag (Schwellenwerte 2024: 36.800 € für Dienstleistungen, 91.900 € für Verkäufe), vereinfachte Regelung oder normale tatsächliche Regelung. Zu den Meldepflichten gehören die jährliche Steuererklärung, die Umsatzsteuererklärungen (monatlich oder vierteljährlich) sowie die CFE (Grundsteuer für Unternehmen).

Konkrete Anwendungsfälle

Fall 1 – Selbstständiger Berater in einem Kleinstunternehmen: Marie, eine Personalberaterin, gründet ein Einzelunternehmen, um ihre Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Prognostizierter Umsatz: 60.000 €. Sie profitiert von der Mehrwertsteuerbefreiung (< 36.800 €, die schrittweise überschritten werden) und einem Steuerfreibetrag von 34 %. Vorgehensweise: Online-Anmeldung über die zentrale Anlaufstelle des INPI in 15 Minuten.

Fall 2 – Gründung einer Familien-GmbH (Gastronomie): Drei Gesellschafter gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 15.000 €, um ein Restaurant zu eröffnen. Entscheidung für die Einkommensteuer über 5 Jahre, da es sich um eine Familien-GmbH handelt. Erstellung der Satzung mit verstärkter Genehmigungsklausel. Gesamtkosten für die Eintragung: ca. 230 € (JAL + INPI).

Fall 3 – Startup in Form einer SAS mit Kapitalbeschaffung: Ein Tech-Start-up entscheidet sich für die Rechtsform „SAS“, um Investoren zu gewinnen. Maßgeschneiderte Satzung mit Vorzugsaktien, BSPCE für Mitarbeiter und detaillierter Gesellschaftervertrag. Anfangskapital von 10.000 € mit Klauseln zur vorrangigen Liquidation.

Rechtliche Konformität und Referenzen

Die Unternehmensgründung unterliegt einem komplexen rechtlichen Rahmen. Das Handelsgesetzbuch (Artikel L. 123-1 bis L. 123-11) regelt die Eintragung und das Handelsregister (RCS). Das Bürgerliche Gesetzbuch (Artikel 1832 bis 1844-17) regelt den Gesellschaftsvertrag. Die Richtlinie (EU) 2019/1151 über die Nutzung digitaler Instrumente hat die Digitalisierung. Für reglementierte Berufe schreibt der Verhaltenskodex für Rechtsanwälte (Dekret Nr. 2005-790) spezifische Verpflichtungen vor, insbesondere hinsichtlich des Berufsgeheimnisses (Artikel 226-13 des Strafgesetzbuchs). Die Normen ISO 9001 können herangezogen werden, um die Qualität der internen Rechtsdienstleistungen zu strukturieren.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann besteht das Unternehmen rechtlich?

Bei der Eintragung, nicht bei der Unterzeichnung der Satzung. Verpflichtungen, die vor diesem Datum eingegangen wurden, erfolgen im Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft und müssen von der Gesellschaft nach ihrer Eintragung ausdrücklich übernommen werden. Erfolgt keine Übernahme, bleibt der Gründer, der – einen Mietvertrag, einen Lieferantenvertrag oder ein Abonnement – unterzeichnet hat, persönlich und endgültig dafür haftbar.

Ist ein Mindeststammkapital erforderlich?

Für die gängigsten Formen wird kein Mindestbetrag vorgeschrieben: Rechtlich gesehen reicht bereits ein Euro aus. Ein symbolisches Stammkapital hat jedoch zwei konkrete Auswirkungen: Finanzpartner berücksichtigen dies, und ein offensichtlicher Mangel im Hinblick auf die geplante Geschäftstätigkeit kann dem Geschäftsführer angelastet werden, sollte sich das Unternehmen als unfähig erweisen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Das gesetzliche Minimum ist nicht das angemessene Minimum.

Können Satzungen elektronisch unterzeichnet werden?

Ja, und die Hinterlegung erfolgt in elektronischer Form. Eine Ausnahme besteht jedoch: Wenn sich eine Einlage auf eine Immobilie bezieht, muss die Urkunde in öffentlich beglaubigter Form vorliegen. Der Schwerpunkt liegt weniger auf der Unterschrift als vielmehr auf der Aufbewahrung – die Satzung wird während der gesamten Lebensdauer der Gesellschaft benötigt, und ihre unterzeichnete Fassung muss auch Jahre später noch überprüfbar sein.

Ist das persönliche Vermögen eines Geschäftsführers geschützt?

Grundsätzlich ja in einer Kapitalgesellschaft, doch drei Ausnahmen treten häufig auf: die von einer Bank oder einem Vermieter geforderte persönliche Bürgschaft, ein Managementfehler, der zur Unterdeckung beigetragen hat, sowie die Haftung für bestimmte Steuer- und Sozialversicherungsschulden. Die Vermögenstrennung schützt den umsichtigen Geschäftsführer, nicht jedoch den fahrlässigen.

Kann man die Rechtsform später ändern?

Ja, durch Umwandlung, ohne Gründung einer neuen juristischen Person – das Unternehmen behält seine Identität, seine Verträge und sein Bestehensalter. Die Folgen sind jedoch nicht unerheblich: Sozialversicherungsstatus des Geschäftsführers, Besteuerung, Mehrheitsregeln. Die voraussichtlichen Entwicklungen bereits bei der ursprünglichen Ausarbeitung der Satzung zu berücksichtigen, ist wesentlich kostengünstiger, als diese unter Zwang nachträglich zu ändern.

Fazit

Die Unternehmensgründung erfordert einen methodischen Ansatz, der die strategische Wahl der Rechtsform, die präzise Abfassung der Satzung und die gewissenhafte Einhaltung der Eintragungsformalitäten vereint. Die Digitalisierung über die zentrale Anlaufstelle hat die Abläufe vereinfacht, doch die steuerliche und sozialrechtliche Komplexität bleibt bestehen. Die Begleitung durch einen Wirtschaftsanwalt oder einen Steuerberater bleibt eine lohnende Investition, um das Projekt abzusichern. Berücksichtigen Sie bereits bei der ersten Ausarbeitung der Satzung zukünftige Entwicklungen Ihrer Unternehmensstruktur (Kapitalbeschaffung, Wachstum, Veräußerung), um kostspielige Umstrukturierungen zu vermeiden.

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