Wann diesen Vertrag verwenden
Sie sind ein in Deutschland registriertes Unternehmen (GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG) oder haben deutsches Recht als anwendbares Vertragsrecht gewählt, und Sie tauschen vertrauliche Informationen aus im Rahmen einer Zusammenarbeit, einer M&A-Transaktion, einer Ausschreibung oder einer Produkt-/Know-how-Präsentation.
Warum ein deutsches Modell — Das BGB sieht Vertragsstrafen ausdrücklich vor (§§ 339 ff BGB) und der § 340 Abs. 2 BGB regelt das Verhältnis zur Schadensersatzforderung explizit. Die salvatorische Klausel (§ 6 unten) ist im deutschen Vertragsrecht Standard und schützt vor der Gesamtnichtigkeit gemäß § 139 BGB. Der Gerichtsstand zwischen Kaufleuten richtet sich nach § 38 ZPO.
Nicht geeignet für — französische/europäische Vertragspartner ohne Wahl des deutschen Rechts (FR-Modell verwenden), Datenverarbeitungs-Auftragsvereinbarungen (separater AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich).
Was diese Vorlage abdeckt
- Breite Definition — technische, kaufmännische, finanzielle Informationen, Know-how, Geschäftspläne, Kundenlisten, Preise.
- Übliche Ausnahmen — Allgemeinheit, Vorkenntnis, Drittanbieter, unabhängige Entwicklung.
- Verpflichtungen — Vertraulichkeit, zweckgebundene Nutzung, Nicht-Weitergabe, Sicherheitsmaßnahmen, Verpflichtung der Mitarbeiter.
- Vertragsstrafe — fester EUR-Betrag pro Verstoß, mit weitergehendem Schadensersatzanspruch nach § 340 Abs. 2 BGB.
- DSGVO + BDSG — Verweis auf separaten AVV nach Art. 28 DSGVO bei Bedarf.
- Salvatorische Klausel — schützt vor Gesamtnichtigkeit.
- Ausschließlicher Gerichtsstand — gemäß § 38 ZPO.
Vor der Unterzeichnung anpassen
- Handelsregister-Nummer (HRB / HRA) und Amtsgericht beider Parteien — überprüfbar im Handelsregister-Informationssystem.
- Vertretungsberechtigung — der Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstand (AG) muss alleinvertretungs- oder gesamtvertretungsberechtigt sein. Bei Gesamtvertretung beide Geschäftsführer unterzeichnen lassen.
- Gegenstand der Zusammenarbeit — präzise. Vage Formulierungen = Beweisprobleme im Streitfall.
- Laufzeit nach Beendigung — 3 Jahre Standard, 5 Jahre für sensible Transaktionen. Über 5 Jahre nur bei sachlicher Rechtfertigung (BGH-Rechtsprechung: unangemessen lange Bindung kann unwirksam sein).
- Höhe der Vertragsstrafe — angemessen. Übermäßige Strafen können vom Gericht herabgesetzt werden (§ 343 BGB für Nicht-Kaufleute).
- Gerichtsstand — konkrete deutsche Stadt (München, Berlin, Hamburg…) angeben, nicht nur "Deutschland".
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES) empfohlen bei Beträgen >100 000 EUR — eIDAS-konforme TSPs verfügbar in Certyneo.