Glossar-Begriff · M
Handschriftliche Signatur
Definition
Die handschriftliche Signatur ist die Namenszüge, die eine Person von Hand am unteren Rand eines Papierdokuments anbringt und an ihrem persönlichen Schriftzug erkennbar ist. Sie bleibt die historische Referenz des französischen Zivilrechts (Artikel 1367 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die eIDAS-Verordnung etabliert das Prinzip der Nichtdiskriminierung: eine elektronische Signatur, unabhängig von ihrem Niveau, kann nicht allein deshalb als Beweis abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist. Eine qualifizierte Signatur (QES) hat in der gesamten EU die gleiche Beweiskraft wie eine handschriftliche Signatur. Fortgeschrittene Signaturen (AES) bieten oft eine überlegene Rückverfolgbarkeit (Audit-Trail mit Zeitstempel) im Vergleich zu ihrem Papieräquivalent.
Zugehörige Leitfäden
Verwandte Begriffe
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