Zum Hauptinhalt springen
Certyneo
Tutoriels

Komplette Mietverwaltung: Leitfaden für Vermieter

Certyneo3 Min. Lesezeit

Certyneo

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

Digitalisation des processus administratifs — équipe en réunion de travail

Einführung

Die Mietverwaltung stellt eine Reihe rechtlicher, steuerlicher und administrativer Verpflichtungen dar, die alle Vermieter erfüllen müssen, um ihre Immobilieninvestitionen zu sichern. Zwischen der Ausarbeitung des Mietvertrags, dem Einzug der Miete, der Verwaltung der Kaution und der jährlichen Regulierung der Gebühren sind die Schritte zahlreich und werden durch ein umfangreiches Gesetzesarsenal geregelt: Gesetz vom 6. Juli 1989, ALUR-Gesetz von 2014, ELAN-Gesetz von 2018, ohne die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vergessen. Dieser Ratgeber richtet sich sowohl an den Kleinbesitzer mit ein bis drei Objekten als auch an den erfahrenen Investor oder professionellen Verwalter. Es behandelt die wesentlichen Punkte einer gesetzeskonformen, profitablen und nachhaltigen Mietverwaltung und betont bewährte Praktiken und zu vermeidende Fallstricke.

1. Gestaltung und Unterzeichnung des Mietvertrages

Der Mietvertrag ist der Grundstein des Mietverhältnisses. Seit dem ALUR-Gesetz vom 24. März 2014 und seiner Durchführungsverordnung vom 29. Mai 2015 muss der Wohnungsmietvertrag einem verbindlichen Standardmodell für leere (Hauptwohnsitz) und möblierte Mietwohnungen entsprechen. Darin müssen insbesondere die Identität der Parteien, die genaue Beschreibung der Unterkunft, der Wohnraum (Boutin-Gesetz), die Höhe der Miete, die Dauer (3 Jahre für einen leeren Mietvertrag, 1 Jahr für einen möblierten Mietvertrag) und die Änderungsbedingungen angegeben werden.

Dem Mietvertrag müssen mehrere obligatorische Anhänge beiliegen: technische Diagnoseakte (DPE, Bericht über die Risiken einer Bleiexposition, Zustand der natürlichen und technologischen Risiken), Informationsschreiben über die Rechte und Pflichten der Parteien und ggf. Miteigentumsbestimmungen. Seit Juli 2021 unterliegt ein DPE der Klassifizierung F oder G den Beschränkungen der Mietüberprüfung, und seit 2023 ist die Vermietung von Wohnungen der Klassifizierung G+ verboten.

In angespannten Gebieten (28 per Dekret definierte städtische Gebiete) gilt eine Mietpreisbindung, insbesondere in Paris, Lille, Lyon, Montpellier und Bordeaux. Der Vermieter muss unter Androhung verwaltungsrechtlicher Sanktionen eine erhöhte Referenzmiete respektieren.

2. Mietmanagement und jährliche Überprüfung

Die regelmäßige Erhebung der Mieten ist das Herzstück der Mietrentabilität. Der Vermieter muss auf jede Anfrage des Mieters kostenlos eine Quittung ausstellen (Artikel 21 des Gesetzes von 1989). Die Miete kann nur einmal im Jahr an dem im Mietvertrag vereinbarten Datum auf der Grundlage des vierteljährlich von INSEE veröffentlichten Mietreferenzindex (IRL) angepasst werden.

Seit dem Kaufkraftgesetz vom 16. August 2022 ist die Erhöhung des IRL für Wohnungen der Klassen A bis E auf 3,5 % begrenzt und für Thermofilter (F und G) eingefroren. Im Falle unbezahlter Schulden stehen dem Vermieter mehrere Hebel zur Verfügung: Mahnung, Aktivierung der Kündigungsklausel, Zahlungsanweisung durch den Gerichtsvollzieher und Überweisung an den Schlichtungsrichter. Eine Versicherung gegen unbezahlte Mieten (GLI) oder das öffentliche Bürgschaftssystem Visale können das Einkommen sichern.

3. Kaution und Inventar

Die Kaution ist streng geregelt: Sie darf eine Monatsmiete ohne Nebenkosten für einen leeren Mietvertrag und zwei Monate für einen möblierten Mietvertrag nicht überschreiten. Die Rückgabe muss bei ordnungsgemäßer Ausgangsinventur innerhalb eines Monats nach Schlüsselübergabe erfolgen, bei Beschädigung innerhalb von zwei Monaten. Darüber hinaus fallen Strafen in Höhe von 10 % der Monatsmiete pro Monat der Verspätung an.

Die widersprüchlich durchgeführte Bestandsaufnahme der Eingangs- und Ausgangsräumlichkeiten stellt das Schlüsseldokument zur Rechtfertigung eines etwaigen Abzugs dar. Es empfiehlt sich, es mit datierten Fotos und einer detaillierten Bestandsaufnahme der möblierten Unterkünfte zu ergänzen.

4. Regulierung der Gebühren

Der Vermieter kann monatliche Rückstellungen für erstattungsfähige Gebühren (Dekret Nr. 87-713 vom 26. August 1987) verlangen, einschließlich Wasser, Gemeinschaftsheizung, Instandhaltung von Gemeinschaftsräumen und Hausmüllsteuer. Eine obligatorische jährliche Regulierung muss mit Belegen durchgeführt werden, die dem Mieter einen Monat im Voraus mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb von drei Jahren keine Regelung, verliert der Vermieter sein Rücktrittsrecht.

Testen Sie Certyneo kostenlos

Versenden Sie Ihren ersten Signatur-Umschlag in weniger als 5 Minuten. 5 kostenlose Umschläge pro Monat, ohne Kreditkarte.

Tiefer in das Thema eintauchen

Unsere umfassenden Leitfäden zum Beherrschen der elektronischen Signatur.