Die Beweiskraft einer elektronischen Signatur in einer Buchhaltungskanzlei wird auf zwei Ebenen entschieden: der Nachweis der informierten Zustimmung des Mandanten zum Leistungsschreiben (Artikel 151 des Kodex der Berufsethik) und der Nachweis der Authentizität der gemäß Artikel L823-12-1 des Handelsgesetzbuchs ausgestellten Bescheinigungen.
Certyneo stellt für jede Signatur ein Audit-Zertifikat aus, das in das PDF integriert ist und die technischen Beweise zusammenfasst:
- Identität des Unterzeichners (E-Mail + durch OTP verifizierte Telefonnummer)
- Qualifizierter Zeitstempel jeder Aktion (Versand, Ansicht, Unterzeichnung, Ablehnung)
- SHA-256-Kryptographie-Fingerabdruck des unterzeichneten Dokuments
- IP-Adresse und grobe Geolokalisierung des Unterzeichners zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
- Detailliertes Protokoll der Erinnerungen und Benachrichtigungen
Dieses Bündel von Beweisen erfüllt die Anforderungen von Artikel 1366 des Zivilgesetzbuchs (Beweiskraft der elektronischen Schrift) und wird von der französischen Rechtsprechung anerkannt (Cass. com., 13. März 2019). Bei Bescheinigungen, die an Dritte adressiert sind (Bank, URSSAF, Vermieter), erbringt der Audit Trail den Authentizitätsnachweis des von der Kanzlei ausgestellten Dokuments.