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Glossarbegriff · I

eIDAS-Interoperabilität

Definition

Die eIDAS-Interoperabilität bezeichnet die gegenseitige Anerkennung digitaler Identitäten und elektronischer Signaturen zwischen EU-Mitgliedstaaten, wie sie durch die eIDAS-Verordnung (Artikel 6 und 25) vorgeschrieben ist. Ein qualifiziertes Zertifikat, das von einem in der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats eingetragenen TSP ausgestellt wird, wird automatisch in allen anderen Mitgliedstaaten als gültig anerkannt. Diese Interoperabilität umfasst die AES- und QES-Stufen. eIDAS 2.0 (EU 2024/1183) erweitert diesen Mechanismus auf den EUDI Wallet.

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