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Elektronische Signatur für SARL-Statuten im Jahr 2026

Die elektronische Signatur von SARL-Statuten vereinfacht die Unternehmensgründung und gewährleistet gleichzeitig die rechtliche Conformité. Erfahren Sie mehr über die im Jahr 2026 geltenden eIDAS-Regeln.

Équipe éditoriale Certyneo11 min Lesezeit

Équipe éditoriale Certyneo

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

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Einführung: Entmaterialisierung der SARL-Gründung, eine gefestigte juristische Realität

Seit dem Gesetz PACTE von 2019 und der Verordnung Nr. 2021-1192 vom 15. September 2021, die das Sicherheitenrecht reformiert und die Beweiskraft privater Urkunden mit elektronischer Signatur bestätigt, ist die elektronische Signatur von SARL-Statuten in Frankreich rechtlich gültig. Im Jahr 2026 akzeptieren die meisten Handelsregistergerichte (greffes des tribunaux de commerce) vollständig digitalisierte Anträge über das INPI-Einheitsportal, das seit Januar 2023 verfügbar ist. Für Unternehmer, Gesellschafter und Steuerberater ist es heute eine unverzichtbare Kompetenz, zu verstehen, wann und wie man die elektronische Signatur bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft nutzt. Dieser Artikel detailliert den geltenden Rechtsrahmen, die erforderlichen Signaturstufen, häufige Fallstricke und bewährte Praktiken für eine reibungslose und conforme Unternehmensgründung.

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Warum sich die elektronische Signatur bei der SARL-Gründung durchsetzt

Ein seit 2021 günstiges Regelungsumfeld

Die Verordnung Nr. 2021-1192 hat Artikel 1367 des Zivilgesetzbuches (Code civil) geändert, um die Anerkennung der elektronischen Signatur in rechtlichen Akten, einschließlich Gründungsurkunden von Gesellschaften, zu festigen. Parallel dazu präzisierte das Dekret Nr. 2021-1572 vom 2. Dezember 2021 die Anwendungsmodalitäten für elektronisch unterzeichnete Privaturkunden, die beim Gericht eingereicht werden. Praktisches Ergebnis: eine von allen Gründungsgesellschaftern elektronisch unterzeichnete SARL-Gründungsurkunde hat dieselbe Beweiskraft wie ein Originalschriftstück, sofern die verwendete Lösung die eIDAS-Verordnung und ihre technischen Anforderungen einhält.

In der Praxis ermöglicht das INPI-Einheitsportal seit 2023, die gesamte Gründungsdatei online einzureichen und die elektronisch unterzeichneten Statuten im PDF-Format beizufügen. Die Gerichte behandeln diese Dateien in denselben Fristen wie Papierdateien — oft sogar schneller, da OCR und automatisierte Kontrollen Ablehnungen wegen formaler Fehler reduzieren.

Konkrete Vorteile für Gründer und ihre Berater

Branchenstudien der CPME und der Fédération Nationale des Experts-Comptables schätzen, dass die Digitalisierung des Gründungsprozesses den für die Erfassung und den Versand von Dokumenten erforderlichen administrativen Zeitaufwand um 40 bis 60 % reduziert. Für eine Steuerkanzlei, die mehrere Dutzend Gründungen pro Jahr bearbeitet, bedeutet dies Einsparungen von mehreren hundert Stunden. Für einen Unternehmer, der seine erste SARL gründet, ist die Beseitigung von Hin- und Herbewegungen per Post oder persönlich mit seinen Mitgesellschaftern ein entscheidender Vorteil, besonders wenn diese geografisch verstreut sind.

Der ROI-Rechner von Certyneo ermöglicht es, die realisierbaren Einsparungen je nach Volumen der jährlich bearbeiteten Dateien genau zu schätzen.

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Welche Stufe der elektronischen Signatur für SARL-Statuten?

Die drei eIDAS-Stufen und ihre Anwendbarkeit

Die Verordnung eIDAS Nr. 910/2014, die unmittelbar in französisches Recht anwendbar ist, unterscheidet zwischen drei Signaturstufen:

  • Einfache elektronische Signatur (SES): grundlegende Identifikation des Urhebers, begrenzte Beweiskraft.
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (SEA): eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft, ermöglicht seine Identifikation, erstellt anhand von Daten unter seiner ausschließlichen Kontrolle und erkennt jede nachträgliche Änderung des Dokuments.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (SEQ): höchste Stufe, gleichwertiger einer handschriftlichen Signatur im Sinne des europäischen Rechts, ausgestellt von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (PSCQ), der in der nationalen Vertrauensliste eingetragen ist.

Für SARL-Statuten unter Privatschrift — die häufigste Form — ist die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (SEA) in der Regel ausreichend und stellt den von Rechtsfachleuten empfohlenen Standard dar. Sie bietet ein angemessenes Sicherheitsniveau für Gründungsurkunden bei gleichzeitiger Flüssigkeit und Zugänglichkeit für Unterzeichner.

Besonderheit: SARL mit Sacheinlagen oder notariellen Akten

Wenn die Sacheinlagen Immobilien umfassen, müssen die Statuten notariell beurkundet werden (Artikel L.223-9 des Handelsgesetzbuchs — Code de commerce). In diesem Fall ist es der Notar, der seine eigene qualifizierte elektronische Signatur gemäß den Regeln der Notarkammer verwendet. Die "SaaS"-elektronische Signatur der Gesellschafter ersetzt die erforderliche notarielle Intervention nicht.

Wenn die SARL mit besonderen Formalitäten konfrontiert ist (z. B. regulierter Sektor, der eine vorherige Genehmigung erfordert), sollte man mit einem auf diesen Bereich spezialisierten Juristenteam prüfen, ob besondere Formvorschriften gelten.

Zeitstempel und Archivierung: unterschätzte Pflichten

Neben der Signatur selbst beruht die rechtliche Gültigkeit eines elektronischen Aktes auch auf dem qualifizierten Zeitstempel (Norm ETSI EN 319 422) und der Fähigkeit, einen vollständigen Audit Trail im Streitfall zu erbringen. Eine professionelle Lösung für elektronische Signaturen muss ein fälschungssicheres Audit-Journal generieren, das die Identität des Unterzeichners, die Uhrzeit und das Datum der Signatur, die IP-Adresse und den kryptographischen Hash des Dokuments angibt. Diese Elemente sind unverzichtbar, um die Signatur einem Dritten gegenüber geltend zu machen — einschließlich gegenüber dem Gericht oder der Steuerbehörde.

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Praktischer Prozess: SARL-Statuten online Schritt für Schritt unterzeichnen

Schritt 1 — Vorbereitung des Dokuments

Die SARL-Statuten müssen gemäß Artikel L.223-7 des Code de commerce zwingend folgendes enthalten: die Gesellschaftsform, den Geschäftsgegenstand, die Bezeichnung, den Sitz, das Grundkapital, die Einlagen jedes Gesellschafters, die Verteilung der Geschäftsanteile und die Dauer der Gesellschaft. Es wird empfohlen, ausgehend von Mustern zu arbeiten, die der geltenden Regelung entsprechen. Der AI-Vertragsgenerator von Certyneo bietet aktualisierte Statutsmuster, die für die Einreichung beim INPI-Einheitsportal vorformatiert sind.

Sobald das Dokument finalisiert und in PDF/A konvertiert ist (von der Norm ISO 19005 empfohlenes Langzeitarchivierungsformat), kann es zur Signatur versandt werden.

Schritt 2 — Identifikation der Unterzeichner und Versand

Jeder Gründungsgesellschafter muss eingeladen werden, über die Plattform für elektronische Signaturen zu unterzeichnen. Für eine eIDAS-conforme SEA erfolgt die Identifikation des Unterzeichners in der Regel durch:

  • Einen OTP-Code (Einmal-Passwort), der per SMS an die vorab verifizierte Telefonnummer versendet wird;
  • Eine Überprüfung der Dokumentenidentität (Scan von Personalausweis oder Reisepass) für höhere Beträge oder Einsätze.

Die Plattform generiert anschließend einen sicheren Signatur-Link, der an jeden Gesellschafter übermittelt wird. Dieser kann von beliebigen Geräten (Computer, Tablet, Smartphone) ohne Softwareinstallation unterzeichnen.

Schritt 3 — Rückgewinnung und Einreichung beim Gericht

Sobald alle Gesellschafter unterzeichnet haben, erstellt die Plattform ein elektronisch unterzeichnetes PDF-Dokument, zusammen mit seinem Signaturzertifikat und seinem Audit Trail. Dieses Dokument kann direkt auf dem Portal guichet-entreprises.fr oder formalites.entreprises.gouv.fr (INPI) eingereicht werden. Das Gericht überprüft die Gültigkeit der elektronischen Signatur anhand der ETSI-Standards und bestätigt die Eintragung.

Für Teams, die viele Gesellschaftsgründungen bearbeiten, ermöglicht die Integration der elektronischen Signatur in einen automatisierten Arbeitsablauf — über API — das Auslösen des Signatur-Versands, sobald die Statuten im Branchensoftware-Tool validiert werden. Dieser Ansatz wird in unserem umfassenden Leitfaden zur elektronischen Signatur im Unternehmen detailliert.

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Häufige Fehler, die bei der elektronischen Signatur von Statuten zu vermeiden sind

Verwendung einer nicht eIDAS-konformen Lösung

Nicht alle Lösungen für elektronische Signaturen sind gleichwertig. Ein einfaches Namenseingabefeld oder ein in ein PDF eingefügtes Parafenenschliff stellen nicht im rechtlichen Sinne eine elektronische Signatur dar. Um durchsetzbar zu sein, muss die Signatur von einem eingetragenen oder eIDAS-Standards entsprechenden Vertrauensdiensteanbieter (PSC) erstellt werden. Im Falle einer Anfechtung wird eine nicht-conforme Signatur vom Gericht abgelehnt, was zur Nichtigkeit des Aktes führen kann.

Es ist daher zwingend erforderlich, eine zertifizierte Lösung zu wählen, wie sie in unserem Vergleich von Lösungen für elektronische Signaturen aufgeführt sind.

Keine Konservierung der Audit-Daten

Das bei der Signatur generierte Audit-Journal muss während der gesamten Lebensdauer der Gesellschaft und mindestens während der auf zivilrechtliche Akte anwendbaren fünfjährigen Verjährungsfrist (Artikel 2224 des Code civil) aufbewahrt werden. Certyneo archiviert unterzeichnete Dokumente und deren Nachweise automatisch für 10 Jahre, gemäß den DSGVO-Anforderungen und den Empfehlungen der CNIL.

SARL und EIRL in Bezug auf Formalitäten verwechseln

Obwohl die EIRL (Entrepreneur Individuel à Responsabilité Limitée) für Neugründungen seit dem Gesetz vom 14. Februar 2022 abgeschafft wurde — ersetzt durch den einheitlichen Status des einzelnen Unternehmers — verwalten einige Fachleute noch bestehende EIRL. Die Formalitäten für Änderungen oder Schließung einer EIRL folgen nicht den gleichen Regeln wie die einer SARL. Für diese Situationen sollte man das Glossar der elektronischen Signatur konsultieren und ggf. einen auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsrat hinzuziehen.

Anwendbarer Rechtsrahmen für die elektronische Signatur von Gesellschaftsstatuten

Grundlegende europäische Texte

Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014, die sogenannte eIDAS-Verordnung, bildet die rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen in Europa. Sie etabliert die drei Signaturstufen (einfach, fortgeschritten, qualifiziert), definiert qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (PSCQ) und schafft nationale Vertrauenslisten, die von den Kontrollbehörden überwacht werden — in Frankreich die ANSSI. Die eIDAS-Verordnung 2.0, die seit 2024 schrittweise eingeführt wird, verschärft die Interoperabilitätsanforderungen und führt die Europäische Brieftasche für digitale Identität (EUDI Wallet) ein.

Die DSGVO Nr. 2016/679 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Unterzeichnern (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, möglicherweise biometrische Daten). Anbieter von elektronischen Signaturen müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen, ggf. einen Datenschutzbeauftragten ernennen und die Rechte natürlicher Personen (Zugang, Berichtigung, Löschung) garantieren können.

Nationales Recht

Artikel 1366 des Code civil stellt das Prinzip der Gleichwertigkeit zwischen elektronischem und papierbasierten Schriftverkehr auf: "Eine elektronische Urkunde hat die gleiche Beweiskraft wie eine papierbasierten Urkunde, unter der Voraussetzung, dass die Person, von der sie stammt, ordnungsgemäß identifiziert werden kann und dass sie unter Bedingungen errichtet und aufbewahrt wird, die ihre Integrität garantieren."

Artikel 1367 des Code civil definiert die elektronische Signatur als "die Verwendung eines zuverlässigen Verfahrens zur Identifikation, das ihre Verbindung zur Urkunde, auf die sie sich bezieht, garantiert" und begründet eine Vermutung der Zuverlässigkeit für qualifizierte Signaturen.

Die Verordnung Nr. 2021-1192 vom 15. September 2021 hat die Kohärenz zwischen den Bestimmungen des Code civil und der eIDAS-Verordnung verstärkt, insbesondere bezüglich der Definition von authentischen elektronischen Urkunden und privaten Urkunden mit elektronischer Signatur.

Das Dekret Nr. 2017-1416 vom 28. September 2017 präzisiert die Bedingungen für die Zuverlässigkeit des Verfahrens der elektronischen Signatur für Privaturkunden und schreibt insbesondere die Verwendung von Zertifikaten vor, die den Normen ETSI EN 319 132 (XAdES) oder ETSI EN 319 122 (CAdES) oder ETSI EN 319 142 (PAdES) entsprechen.

Praktische Pflichten und Risiken

Eine nicht-conforme elektronische Signatur setzt die Gründer dem Risiko der Nichtigkeit der Gründungsurkunde aus, was zum Ablehnung der Eintragung durch das Gericht oder später zu einer Anfechtung durch einen Gesellschafter oder Gläubiger führen kann. In Steuerfragen kann die Behörde auch das Datum eines Aktes in Frage stellen, dessen Signatur nicht ordnungsgemäß festgestellt ist. Es ist daher unbedingt erforderlich, einen Anbieter zu wählen, dessen eIDAS-Conformité dokumentiert und geprüft ist, und die gesamten Audit-Nachweise während mindestens der auf die Urkunde anwendbaren Verjährungsfrist aufzubewahren.

Anwendungsszenarien: elektronische Signatur von SARL-Statuten in der Praxis

Szenario 1 — Eine Steuerkanzlei, die Gründungen in Serie bearbeitet

Eine Steuerkanzlei mit etwa zehn Mitarbeitern begleitet durchschnittlich 80 bis 120 Gesellschaftsgründungen pro Jahr, davon überwiegend SARL. Vor der Digitalisierung erforderte jede Datei den Druck, die handschriftliche Signatur und die Digitalisierung der Statuten, gefolgt vom Postversand oder der persönlichen Zustellung an jeden Gesellschafter. Die durchschnittliche Zeit zwischen der Fertigstellung der Statuten und dem Erhalt der von allen Gesellschaftern unterzeichneten Dokumente betrug 7 bis 12 Arbeitstage.

Seit der Integration einer fortgeschrittenen Lösung für elektronische Signaturen, die mit ihrer Verwaltungssoftware verbunden ist, ist diese Zeit in über 85 % der Dateien auf weniger als 48 Stunden gesunken. Die Gesellschafter unterzeichnen von ihrem Smartphone aus, unabhängig von ihrem Wohnort. Das Audit-Journal wird automatisch in der Kundendatei archiviert. Die Kanzlei schätzt eine Ersparnis von 3 bis 4 Stunden administrativer Arbeit pro Datei, was einer jährlichen Gesamtersparnis von 240 bis 480 Stunden entspricht, die für eine Beratung mit höherer Wertschöpfung freigestellt werden.

Szenario 2 — Gründungsgesellschafter, die geografisch verteilt sind

Drei Unternehmer wollen ein SARL gründen, um eine Beratungsaktivität zu entwickeln. Der eine wohnt in der Region Paris, der zweite in Bordeaux, der dritte arbeitet von Lissabon aus im Rahmen des digitalen Nomadentums. Ohne elektronische Signatur hätte die Koordination für die Unterzeichnung der Statuten entweder ein gemeinsames Treffen oder aufeinanderfolgende Einschreiben mit unkomprimierbaren Verzögerungen von 10 bis 15 Tagen erfordert.

Dank einer fortgeschrittenen Plattform für elektronische Signaturen erhalten alle drei Gesellschafter gleichzeitig einen Signatur-Link per E-Mail. Jeder identifiziert sich über einen OTP-SMS, konsultiert und unterzeichnet das Dokument in weniger als 5 Minuten. Die Gesamtzeit für die Erfassung der drei Signaturen beträgt weniger als 2 Stunden. Die vollständige Datei wird noch am selben Tag auf dem INPI-Einheitsportal eingereicht, und die Eintragung erfolgt innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage.

Szenario 3 — Eine Begleitstruktur für Unternehmensgründungen

Eine öffentliche Struktur zur Begleitung von Unternehmensgründungen (Incubator oder Accelerator) begleitet jährlich zwischen 50 und 80 Projektträger bei der Gründung ihrer ersten Gesellschaft. Sie bietet einen Rundum-Service an, der die Erstellung von Statuten über einen parametrierbaren Generator und die Erfassung elektronischer Signaturen von Gründungsgesellschaftern einschließt.

Die Integration einer Signature-Electronics-API in ihre Begleitungsplattform ermöglicht es, den Signatur-Prozess automatisch zu starten, sobald die Statuten von einem Berater validiert werden. Die Ablehnungsquoten beim Gericht aus formalen Gründen (fehlende Signaturen, unleserliche Dokumente) sind nach vollständiger Digitalisierung des Prozesses von 18 % auf weniger als 3 % gesunken. Die durchschnittliche Begleitungsdauer bei der Gründung wurde von 22 auf 14 Tage reduziert, was die Zufriedenheit der begleiteten Unternehmer erheblich verbessert.

Fazit

Die elektronische Signatur von SARL-Statuten ist heute eine rechtlich solide, technisch zugängliche und wirtschaftlich vorteilhafte Praktik. Der europäische Regelungsrahmen (eIDAS) und der nationale Rahmen (Code civil, Verordnung 2021-1192) bieten robuste rechtliche Sicherheit, sofern die verwendete Lösung den Standards der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur entspricht. Die Zeiteinsparungen — geschätzt auf 40-60 % des gesamten administrativen Prozesses — und die Beseitigung geografischer Beschränkungen machen die Digitalisierung zu einem wichtigen Hebel für Gründer, Steuerberater und Rechtsanwälte.

Das Wichtigste zum Mitnehmen: Wählen Sie einen eIDAS-konformen Anbieter, verwenden Sie das korrekte Signaturniveau (SEA in der Regel), bewahren Sie die Audit-Nachweise auf und berücksichtigen Sie die Besonderheiten von SARL mit notarieller Sacheinlage.

Certyneo begleitet Sie bei jedem Schritt, von der Erstellung der Statuten bis zu ihrer Signatur und Archivierung. Erstellen Sie kostenlos Ihr Konto und vereinfachen Sie noch heute die Gründung Ihrer SARL.

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