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Réglementation

Unternehmensbuchhaltung: Vollständige rechtliche Verpflichtungen

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Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

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Unternehmensbuchhaltung: Rechtliche Verpflichtungen vollständig

Einführung

Die Buchhaltung ist eine wesentliche Säule der Unternehmensführung in Frankreich. Ob Kleinstunternehmen, VSE, KMU oder Einzelunternehmer, jede Struktur unterliegt strengen Buchhaltungspflichten, die im Handelsgesetzbuch, im Allgemeinen Rechnungslegungsplan (PCG) und im Allgemeinen Steuergesetzbuch festgelegt sind. Diese Pflichten beschränken sich nicht nur auf die einfache Buchhaltung, sondern umfassen auch die Aufbewahrung von Belegen, die Führung von Pflichtregistern, die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen. Dieser Säulenleitfaden beschreibt alle geltenden Regeln, die zu beachtenden Schwellenwerte und bewährte Vorgehensweisen zur rechtlichen Absicherung Ihrer Tätigkeit bei gleichzeitiger Optimierung Ihres Finanzmanagements.

1. Obligatorische BuchhaltungsunterlagenArtikel L. 123-12 des Handelsgesetzbuchs schreibt vor, dass alle Händler drei grundlegende Aufzeichnungen führen müssen: dasJournalbuch ⬥⬥⬥, dasHauptbuchund dasInventarbuch(Letzteres wurde für Geschäftsjahre, die seit 2016 eröffnet wurden, gestrichen, das Inventardokument bleibt jedoch obligatorisch). Das Journal erfasst chronologisch alle Vorgänge, die sich auf das Vermögen des Unternehmens auswirken, während das Hauptbuch diese Einträge nach Konten aufgeschlüsselt aufzeichnet.

Für Kleinstunternehmer ist die Regelung vereinfacht: Es ist lediglich einEinnahmenbucherforderlich, ergänzt durch einEinkaufsregisterfür den Verkauf von Waren (Artikel 50-0 des CGI). Diese Register müssen ohne Löschung oder Änderung aufbewahrt werden und können nun gemäß dem Dekret vom 22. März 2017 dematerialisiert werden, sofern die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit der Daten während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gewährleistet sind.

Nachlässigkeit bei der Führung dieser Aufzeichnungen kann zur Ablehnung der Buchhaltung durch die Steuerverwaltung führen, mit schwerwiegenden Folgen: automatische Besteuerung, Zuschläge und Strafen.

2. Rechnungen und Belege: Konformität und Aufbewahrung

Jede ausgestellte Rechnung muss die in Artikel 242 Nonies A des Anhangs II des CGI und Artikel L. 441-9 des Handelsgesetzbuchs aufgeführten obligatorischen Informationen erfüllen: Identifizierung der Parteien, SIREN-Nummer, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, genaue Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, Satz und Höhe der Mehrwertsteuer, Zahlungsbedingungen und Strafen für verspätete Zahlung.

Jede ausgestellte Rechnung muss die in Artikel 242 Nonies A des Anhangs II des CGI und Artikel L. 441-9 des Handelsgesetzbuchs aufgeführten obligatorischen Informationen erfüllen: Identifizierung der Parteien, SIREN-Nummer, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, genaue Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, Satz und Höhe der Mehrwertsteuer, Zahlungsbedingungen und Strafen für verspätete Zahlung.Seit dem Gesetz Sapin II (Gesetz Nr. 2016-1691) und im Rahmen der Reform der elektronischen Rechnungsstellung gemäß Verordnung Nr. 2021-1190 müssen französische Unternehmen zwischen 2026 und 2027 schrittweise auf dieobligatorische elektronische Rechnungsstellung

über die Plattform Chorus Pro oder Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDP) umstellen.Belege (Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Lieferscheine) müssen10 Jahre lang aufbewahrt werdenab dem Ende des Geschäftsjahres (Artikel L. 123-22 des Handelsgesetzbuchs) und6 Jahre

für Steuerdokumente (Artikel L. 102 B des LPF). Ein fehlender Beleg kann einen Buchhaltungseintrag ungültig machen und die Abzugsfähigkeit einer Ausgabe verringern.

3. Buchungseintrag und anwendbare Standards

Der Buchungseintrag muss dem General Accounting Plan (ANC-Verordnung Nr. 2014-03) entsprechen, der die Nomenklatur der Konten und die Bewertungsregeln definiert. KMU, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreiten (4 Millionen Euro Bilanz, 8 Millionen Euro Umsatz, 50 Mitarbeiter), müssen einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.Börsennotierte Gruppen oder Gruppen, die öffentliche Angebote durchführen, wenden dieIAS/IFRS-Standards

gemäß der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 an. Obwohl VSEs/KMUs nicht direkt betroffen sind, müssen sich diejenigen, die mit internationalen Partnern zusammenarbeiten oder Gelder beschaffen möchten, damit vertraut machen.

Die Erfassung muss nach dem Prinzip der doppelten Erfassung mit einem zuverlässigen Prüfpfad erfolgen (Artikel L. 13-0 C des LPF). Die eingesetzte Buchhaltungssoftware muss dem im Falle einer Steuerprüfung geforderten FEC-Format (Accounting Entries File) entsprechen.

4. Spezifische Pflichten je nach Status⬥⬥⬥ Kleinstunternehmenprofitieren von einer stark vereinfachten Buchführung, müssen jedoch unterhalb der Franchise-Schwellenwerte mit dem Vermerk „Mehrwertsteuer nicht anwendbar, Art. 293 B des CGI“ abrechnen. DEREinzelunternehmerim Realregime müssen eine vollständige Geschäftsbuchhaltung führen.VSE/KMUUnternehmen (SARL, SAS) müssen ihren Jahresabschluss ebenfalls innerhalb eines Monats nach der Genehmigung beim Handelsgerichtsregister einreichen (Artikel L. 232-23 des Handelsgesetzbuchs).

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