Partnerprogramm: Rechtliche Rahmenbedingungen und Verträge 2026
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Affiliate-Marketing etabliert sich als wichtiger Wachstumshebel für Online-Händler und generiert durchschnittlich 15 bis 25 % des Umsatzes erfolgreicher Websites. Hinter dieser kommerziellen Chance verbirgt sich jedoch ein dichter rechtlicher Rahmen, den Werbetreibende beherrschen müssen, um Verwaltungssanktionen, Vertragsstreitigkeiten und Reputationsschäden zu vermeiden. Zwischen dem Verbraucherschutzgesetz, der DSGVO, dem Gesetz Nr. 2023-451 vom 9. Juni 2023 zur Regelung des kommerziellen Einflusses und den europäischen DSA/DMA-Richtlinien ist die rechtliche Strukturierung Ihres Partnerprogramms unerlässlich geworden.
Die rechtlichen Grundlagen des Anschlussvertrages
Der Anschlussvertrag unterliegt überwiegend dem allgemeinen Vertragsrecht (Artikel 1101 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) und ist grundsätzlich als Vertrag über die Erbringung gewerblicher Dienstleistungen zu qualifizieren. Es muss Folgendes angeben: die Identität der Parteien, die Art der beworbenen Produkte oder Dienstleistungen, die Vergütungsbedingungen (CPA, CPL, CPC), die Dauer des Attribution-Cookies, die Kündigungsbedingungen sowie die Klauseln zum geistigen Eigentum der bereitgestellten Marketingmaterialien.
Seit dem Urteil des Kassationsgerichts vom 20. März 2019 bleibt die Umstufung in einen Arbeitsvertrag bei der Charakterisierung des Unterordnungsverhältnisses ein Risiko. Werbetreibende müssen daher darauf achten, die Unabhängigkeit des Affiliate bei der Wahl seiner Werbemethoden zu wahren und gleichzeitig verbotene Praktiken (Markengebote, nicht autorisiertes Cashback, nicht konformes E-Mail-Marketing) streng zu regulieren.
Transparenzpflichten und das Gesetz „Influence 2023“
Das Gesetz vom 9. Juni 2023 hat die Affiliate-Landschaft tiefgreifend verändert, wenn es um Inhaltsersteller geht. Sämtliche kommerzielle Kommunikation muss nun deutlich leserlich und untrennbar mit dem Inhalt durch die Worte „Werbung“ oder „kommerzielle Zusammenarbeit“ gekennzeichnet sein. Artikel 5 dieses Gesetzes verlangt einen schriftlichen Vertrag, sobald die Vergütung einen per Dekret festgelegten Schwellenwert überschreitet, mit obligatorischer Angabe bei Androhung der Nichtigkeit.
Die seit Februar 2024 geltende DSA-Verordnung (Digital Services Act) stärkt auch die Rückverfolgbarkeitspflichten: Affiliate-Plattformen müssen die Informationen professioneller Affiliates aufbewahren und deren Identifizierung ermöglichen. Der Werbetreibende bleibt gesamtschuldnerisch für die unlauteren Praktiken seiner verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel L.121-1 des Verbraucherschutzgesetzes verantwortlich.
DSGVO und Affiliate-Datenverwaltung
Affiliate-Tracking basiert auf Cookies und Identifikatoren, die der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie unterliegen. Die CNIL-Empfehlungen 2020 erfordern die Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung vor der Platzierung nicht notwendiger Zuordnungscookies. Der Vertrag muss die Rollen klar benennen: Grundsätzlich ist der Advertiser für die Verarbeitung verantwortlich, während die Affiliate-Plattform und der Affiliate je nach technischer Ausgestaltung Mitverantwortliche oder Subunternehmer sein können.
Eine DSGVO-Konformitätsklausel ist unerlässlich, in der die Zwecke, Aufbewahrungsfristen (maximal 13 Monate für Marketing-Cookies), Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren im Falle einer Datenschutzverletzung aufgeführt sind.
Wesentliche Vertragsklauseln zur Absicherung
Ein solider Partnervertrag muss Folgendes enthalten: eine angemessene Wettbewerbsverbotsklausel, ggf. eine Gebietsausschließlichkeitsklausel, Strafen im Falle von Betrug (falscher Verkehr, nicht autorisierte Anreize), ein Recht auf Leistungsprüfung und eine Zuständigkeitsklausel. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Vergütungsklausel: genaue Definition des auslösenden Ereignisses, Validierungszeiten (typischerweise 30 bis 60 Tage), Rechnungsstellungsmethoden und Abwicklung von Produktretouren.
Fazit
Die rechtliche Strukturierung Ihres Partnerprogramms ist keine Option mehr, sondern eine strategische Notwendigkeit. Ein gut geschriebener Vertrag schützt den Werbetreibenden vor Missbrauch, klärt die gegenseitigen Erwartungen und erleichtert das nachhaltige Wachstum des Programms. Die Investition in spezialisierte Rechtsberatung von Anfang an vermeidet kostspielige Rechtsstreitigkeiten und stärkt das Vertrauen professioneller Partner.
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