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Ärztliche Schweigepflicht und Informationsaustausch: praktischer Leitfaden

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Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

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Ärztliche Schweigepflicht und Informationsaustausch: praktischer Leitfaden

Einführung

Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der Grundpfeiler des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Patienten und medizinischem Fachpersonal. Im Kontext koordinierter Pflege und multidisziplinärer Teams stellt sich jedoch täglich die Frage nach der Weitergabe vertraulicher Informationen. Wie lässt sich die absolute Verschwiegenheitspflicht mit der Notwendigkeit des Datenaustauschs zur Gewährleistung einer optimalen Versorgung vereinbaren? Dieser praktische Leitfaden legt den rechtlichen Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht und die Bedingungen fest, unter denen die Weitergabe von Informationen gesetzlich zulässig ist, basierend auf den Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes und den Empfehlungen der CNIL.

Die rechtliche Grundlage der ärztlichen Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht wird durch Artikel L.1110-4 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen und durch Artikel 226-13 des Strafgesetzbuchs festgelegt, der einen Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro bestraft. Dieses Geheimnis umfasst alle Informationen, die dem Fachmann zur Kenntnis gelangen: Diagnose, Behandlung, Patientenvertrauen, aber auch beobachtete oder abgeleitete Elemente.

Es ist für alle am Gesundheitssystem beteiligten Fachkräfte von wesentlicher Bedeutung: Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker, Hebammen, aber auch Verwaltungspersonal in Gesundheitseinrichtungen. Mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 zur Modernisierung unseres Gesundheitssystems wurde diese Verpflichtung auf Fachkräfte im medizinisch-sozialen Bereich ausgeweitet und ein einheitlicher Rahmen für den Schutz vertraulicher Informationen geschaffen.

Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen Fachkräften

Der Informationsaustausch zwischen Gesundheitsfachkräften ist in Artikel L.1110-4 des CSP geregelt. Es müssen zwei unterschiedliche Situationen unterschieden werden:Innerhalb desselben Pflegeteams ⬥⬥⬥: Die Weitergabe gilt als genehmigt, sofern der Patient informiert wurde und sein Widerspruchsrecht ausüben kann. Das Pflegeteam ist definiert als eine Gruppe von Fachkräften, die direkt an der Pflege desselben Patienten beteiligt sind.

Zwischen Fachkräften, die nicht demselben Team angehören ⬥⬥⬥: Es ist die ausdrückliche und vorherige Zustimmung des Patienten erforderlich, die auf beliebige Weise eingeholt werden kann, auch auf dematerialisierte Weise. Diese Einwilligung muss informiert, konkret und jederzeit widerrufbar sein.Zwischen Fachkräften, die nicht demselben Team angehören ⬥⬥⬥: Es ist die ausdrückliche und vorherige Zustimmung des Patienten erforderlich, die auf beliebige Weise eingeholt werden kann, auch auf dematerialisierte Weise. Diese Einwilligung muss informiert, konkret und jederzeit widerrufbar sein.

Die Weitergabe muss in jedem Fall auf Informationen beschränkt werden, die für die Koordinierung oder Kontinuität der Pflege unbedingt erforderlich sind, im Einklang mit dem Minimierungsprinzip der DSGVO (Artikel 5).

Gesetzliche Ausnahmen von der Schweigepflicht

Bestimmte Situationen gestatten oder erfordern sogar die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Die Meldung von Missbrauch von Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen (Artikel 226-14 des Strafgesetzbuchs), die obligatorische Meldung meldepflichtiger Krankheiten (Artikel L.3113-1 CSP) oder die Übermittlung von Informationen an den Vertrauensarzt der Krankenversicherung stellen gesetzlich vorgesehene Ausnahmen dar.

Andererseits hat die Familie des Patienten kein allgemeines Recht auf Zugang zu medizinischen Informationen. Nur die vom Patienten benannte Vertrauensperson (Artikel L.1111-6 CSP) kann je nach geäußertem Wunsch bestimmte Informationen erhalten.

Tools und bewährte Verfahren

Die Implementierung von Shared Medical File (DMP) und Secure Health Messaging (MSSanté) ermöglicht einen technisch sicheren Austausch. Einrichtungen müssen außerdem eine Sicherheitsrichtlinie für Gesundheitsinformationssysteme (PSSI-S) einführen und einen Datenschutzbeauftragten (DPO) gemäß der DSGVO benennen.

Fazit

Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Hindernis für die Qualität der Versorgung, sondern eine Voraussetzung für das Vertrauen des Patienten. Die Beherrschung der Regeln für die Weitergabe vertraulicher Informationen ermöglicht es den Angehörigen der Gesundheitsberufe, effektiv zusammenzuarbeiten und gleichzeitig ihre ethischen und rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Zur Sicherung dieser Praxen sind regelmäßige Schulungen der Teams und klare Informationen für die Patienten unerlässlich.

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