Obligatorische rechtliche Hinweise E-Commerce: Checkliste 2026
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Im Jahr 2026 ist die Rechtskonformität einer E-Commerce-Website nicht mehr auf eine einfache Seite „Rechtliche Hinweise“ am Ende der Seite beschränkt. Zwischen dem LCEN, der DSGVO, dem seit Februar 2024 in vollem Umfang geltenden Gesetz über digitale Dienste (DSA) und der in französisches Recht umgesetzten Omnibus-Verordnung haben sich die Verpflichtungen vervielfacht. Bei fehlenden rechtlichen Hinweisen drohen E-Händlern Strafen von bis zu 75.000 € für eine natürliche Person und 375.000 € für eine juristische Person (Artikel 6-VI-2 des LCEN). Hier ist die umfassende, aktuelle Checkliste zur Sicherung Ihres Online-Shops.
1. Vollständige Identifizierung des Herausgebers
Jeder Online-Shop muss die Identität des Herausgebers in klarer und zugänglicher Weise angeben, gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 2004-575 (LCEN). Für eine juristische Person: Firmenname, Rechtsform, Stammkapital, Adresse des Hauptsitzes, RCS-Nummer, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Name des Herausgebers der Veröffentlichung. Für einen Selbstständigen: Name, Vorname, Adresse, SIREN-Nummer und ggf. Vermerk „Von der Registrierungspflicht befreit“. Artikel L.221-5 des Verbraucherschutzgesetzes schreibt außerdem eine Telefonnummer (außerhalb des Premiumtarifs) und eine E-Mail-Adresse vor, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht.
Seit dem DSA müssen Plattformen auch eine zentrale Anlaufstelle für Behörden und Nutzer benennen, mit einer erklärten Kommunikationssprache.
2. Gastgeber und technische Dienstleister
Name, Firmenname, Adresse und Telefonnummer des Gastgebers müssen auf der Website erscheinen (Artikel 6-III des LCEN). Geben Sie bei Websites, die ein CDN oder europäische Cloud-Dienste (OVH, Scaleway, AWS Europe) nutzen, den Standort der Server an – Informationen, die seit den Entscheidungen des EuGH (Schrems II) zu Datenübertragungen von entscheidender Bedeutung sind.
3. Allgemeine Verkaufsbedingungen (CGV)
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind im B2C verbindlich (Artikel L.441-1 des Handelsgesetzbuches). Sie müssen Folgendes angeben: Preis inklusive Steuern, Zahlungsbedingungen, Lieferzeiten, 14-tägiges Widerrufsrecht (Artikel L.221-18 Verbraucherschutzgesetz), auf 2 Jahre verlängerte gesetzliche Konformitätsgarantie, Garantie für versteckte Mängel und Verbraucherschlichtungsverfahren (Artikel L.616-1). Seit der Omnibus-Richtlinie muss bei jeder Aktion der niedrigste Preis angezeigt werden, der in den letzten 30 Tagen berechnet wurde.
4. Schutz von Daten und Cookies
Die Vertraulichkeitsrichtlinie muss den Artikeln 13 und 14 der DSGVO entsprechen: Zwecke, Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfristen, Empfänger, Rechte des Einzelnen (Zugriff, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch) und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Ein Cookie-Banner gemäß den CNIL-Richtlinien von 2020 ist zwingend erforderlich: Ablehnung so einfach wie Annahme, keine Cookies von Drittanbietern vor der Einwilligung (außer ausgenommene technische Cookies).
5. Neue Verpflichtungen 2026
Der DSA schreibt nun algorithmische Transparenz für Produktempfehlungen, die Rückverfolgbarkeit von Drittanbietern (Merchant KYC) für Marktplätze und einen Mechanismus zur Meldung illegaler Inhalte vor. Das schrittweise anwendbare KI-Gesetz verlangt Benutzerinformationen, wenn ein Chatbot oder Empfehlungstool generative KI verwendet.
Fazit
Eine strenge Checkliste für rechtliche Hinweise schützt Ihr Unternehmen rechtlich und stärkt das Vertrauen der Kunden – ein messbarer Konvertierungsfaktor. Überprüfen Sie Ihren Standort alle sechs Monate und dokumentieren Sie Aktualisierungen, um Ihre Konformität im Falle einer DGCCRF- oder CNIL-Inspektion nachzuweisen.
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