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Regulierung

Unternehmensgründung: Abschluss der rechtlichen Verfahren 2026

Redaktion Certyneo7 Min. Lesezeit

Aktualisiert am

Redaktion Certyneo

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

Digitalisation des processus administratifs — équipe en réunion de travail

Einleitung

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich stellt einen strukturierten rechtlichen Prozess dar, der eine fundierte Kenntnis der administrativen und rechtlichen Schritte erfordert. Ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine SARL oder eine SAS handelt, jede Rechtsform bringt spezifische Pflichten hinsichtlich der Satzungserstellung, der Eintragung ins Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) und der Steuerregelung mit sich. Seit dem Inkrafttreten des von der INPI verwalteten zentralen Anlaufstelle (guichet unique) am 1. Januar 2023 wurden die Formalitäten digitalisiert, was den Prozess grundlegend verändert hat. Dieser umfassende Leitfaden beschreibt detailliert alle rechtlichen Schritte, die zu vermeidenden Fallstricke und die steuerlichen Auswirkungen für jede Struktur, um Ihr unternehmerisches Vorhaben von Anfang an rechtlich abzusichern.

1. Wahl der Rechtsform und Erstellung der Satzung

Die Wahl der Rechtsform bestimmt das gesamte für das Unternehmen geltende Regelwerk: Haftung des Geschäftsführers, Steuerregelung, Sozialversicherungsregime und Unternehmensführung. Artikel 1832 des französischen Code civil definiert die Gesellschaft als einen Vertrag, was eine sorgfältige Ausarbeitung der Satzung für Handelsgesellschaften (SARL, SAS, SA) erforderlich macht.

Die Satzung muss zwingend die Firmenbezeichnung, den Gesellschaftszweck, den Sitz, die Dauer (höchstens 99 Jahre), das Gesellschaftskapital und die Funktionsweise enthalten. Bei einer SAS bietet Artikel L. 227-1 des französischen Handelsgesetzbuchs großen gestalterischen Spielraum bei der Satzung und ermöglicht es, die Befugnisse des Präsidenten und der Leitungsorgane individuell zu regeln. Die SARL hingegen ist durch die Artikel L. 223-1 ff. stärker reglementiert.

Bei der Ausarbeitung ist besondere Sorgfalt auf Zustimmungs-, Vorkaufs- und Austrittsklauseln (Mitverkaufsrecht, Mitverkaufspflicht) zu legen, die die Gesellschafter schützen. Ein häufiger Fehler besteht darin, die Bedeutung der Gesellschaftervereinbarung zu unterschätzen – ein ergänzendes Dokument zur Satzung, das jedoch für die Regelung der Beziehungen zwischen den Partnern unerlässlich ist. Es wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, um kostspielige künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Eintragung und Formalitäten beim Handelsregister

Seit dem 1. Januar 2023 werden alle Formalitäten zur Unternehmensgründung über die zentrale Anlaufstelle der INPI abgewickelt (Artikel 1 des Gesetzes PACTE vom 22. Mai 2019). Diese Plattform ersetzt die früheren CFE (Centres de Formalités des Entreprises).

Die Unterlagen für die Eintragung ins RCS müssen enthalten: die unterschriebene Satzung, die Bescheinigung über die Einzahlung der Gelder (bei Gesellschaften mit Kapital), die Bescheinigung über die Veröffentlichung in einem Amtsblatt für gesetzliche Bekanntmachungen (JAL), die Erklärung über die Straffreiheit des Geschäftsführers, einen Nachweis über den Firmensitz sowie den Personalausweis des gesetzlichen Vertreters. Artikel R. 123-53 des französischen Handelsgesetzbuchs legt die erforderlichen Unterlagen im Einzelnen fest.

Die Eintragung führt zur Vergabe der SIREN-Nummer durch die INSEE, der SIRET-Nummer und des APE-Codes. Der Kbis, das offizielle Dokument zum Nachweis der rechtlichen Existenz, wird innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Validierung ausgestellt. Für reglementierte Tätigkeiten (Rechtsanwälte, Ärzte, Immobilienmakler) ist vorab eine zusätzliche Eintragung bei der Berufskammer oder der Erwerb eines Berufsausweises erforderlich.

3. Steuerregelung und Erklärungspflichten

Die Steuerregelung hängt eng von der gewählten Rechtsform ab. Der Einzelunternehmer profitiert vom Mikro-Steuerregime mit einem Pauschalabzug (71 %, 50 % oder 34 % je nach Tätigkeit) und kann sich für die pauschale Abgeltung der Einkommensteuer entscheiden (Artikel 151-0 des allgemeinen Steuergesetzbuchs, CGI).

SARL und SAS unterliegen standardmäßig der Körperschaftsteuer (IS) mit einem ermäßigten Satz von 15 % bis zu einem Gewinn von 42.500 € und darüber hinaus 25 % (Artikel 219 des CGI). Eine Option zur Einkommensteuer ist für Familien-SARL oder SAS für höchstens 5 Jahre möglich.

Die Mehrwertsteuer gilt gemäß drei Regelungen: Kleinunternehmerregelung (Schwellenwerte 2024: 36.800 € für Dienstleistungen, 91.900 € für Warenverkäufe), vereinfachte Regelung oder Regelbesteuerung. Zu den Erklärungspflichten zählen die jährliche Steuerbilanz, die Mehrwertsteuererklärungen (monatlich oder vierteljährlich) sowie die CFE (Gewerbegrundsteuer).

Praxisbeispiele

Fall 1 – Selbstständiger Berater als Einzelunternehmer: Marie, HR-Beraterin, gründet ein Einzelunternehmen, um ihre Leistungen abzurechnen. Prognostizierter Umsatz: 60.000 €. Sie profitiert von der Mehrwertsteuerbefreiung (< 36.800 €, mit stufenweiser Überschreitung) und einem Steuerabzug von 34 %. Vorgehen: Online-Anmeldung über die zentrale Anlaufstelle der INPI in 15 Minuten.

Fall 2 – Gründung einer Familien-SARL (Gastronomie): Drei Gesellschafter gründen eine SARL mit 15.000 € Kapital, um ein Restaurant zu eröffnen. Wahl der Einkommensteuer für 5 Jahre, da es sich um eine Familien-SARL handelt. Ausarbeitung der Satzung mit verstärkter Zustimmungsklausel. Gesamtkosten der Eintragung: etwa 230 € (JAL + INPI).

Fall 3 – Startup als SAS mit Kapitalbeschaffung: Ein Tech-Startup entscheidet sich für die Rechtsform SAS, um Investoren aufzunehmen. Maßgeschneiderte Satzung mit Vorzugsaktien, BSPCE für die Mitarbeiter sowie einer ausführlichen Gesellschaftervereinbarung. Anfangskapital von 10.000 € mit Klauseln zur bevorzugten Liquidationserlösverteilung.

Rechtliche Konformität und Referenzen

Die Unternehmensgründung ist in ein dichtes rechtliches Rahmenwerk eingebettet. Das französische Handelsgesetzbuch (Artikel L. 123-1 bis L. 123-11) regelt die Eintragung und das RCS. Der französische Code civil (Artikel 1832 bis 1844-17) regelt den Gesellschaftsvertrag. Die Richtlinie (EU) 2019/1151 über den Einsatz digitaler Werkzeuge hat die Digitalisierung beschleunigt. Für reglementierte Berufe schreibt der Berufsordnungskodex der Rechtsanwälte (Dekret Nr. 2005-790) spezifische Pflichten vor, insbesondere hinsichtlich der beruflichen Schweigepflicht (Artikel 226-13 des französischen Strafgesetzbuchs). Die Norm ISO 9001 kann herangezogen werden, um die Qualität interner juristischer Dienstleistungen zu strukturieren.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann existiert die Gesellschaft rechtlich?

Erst mit der Eintragung, nicht mit der Unterzeichnung der Satzung. Verpflichtungen, die vor diesem Zeitpunkt eingegangen wurden, gelten im Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft und müssen von dieser nach ihrer Eintragung ausdrücklich übernommen werden. Erfolgt keine Übernahme, bleibt der Gründer, der unterschrieben hat – etwa einen Mietvertrag, einen Lieferantenvertrag oder ein Abonnement – persönlich und endgültig dafür haftbar.

Ist ein Mindestgesellschaftskapital erforderlich?

Für die gängigsten Rechtsformen ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben: rechtlich genügt ein Euro. Ein symbolisches Kapital hat jedoch zwei konkrete Auswirkungen – Finanzpartner berücksichtigen dies, und eine im Hinblick auf die geplante Tätigkeit offensichtliche Unzulänglichkeit kann dem Geschäftsführer zum Vorwurf gemacht werden, falls sich die Gesellschaft als unfähig erweist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das gesetzliche Minimum ist nicht das vernünftige Minimum.

Kann die Satzung elektronisch unterschrieben werden?

Ja, und die Hinterlegung erfolgt in digitaler Form. Eine Ausnahme bleibt bestehen: Wenn eine Einlage eine Immobilie betrifft, muss die Urkunde in notarieller Form errichtet werden. Der wichtige Punkt liegt weniger bei der Unterschrift als bei der Aufbewahrung – die Satzung wird während der gesamten Lebensdauer der Gesellschaft verlangt, und ihre unterschriebene Fassung muss noch Jahre später überprüfbar bleiben.

Ist der Geschäftsführer bezüglich seines Privatvermögens geschützt?

Grundsätzlich ja bei einer Kapitalgesellschaft, doch drei Lücken kommen häufig vor: die von einer Bank oder einem Vermieter geforderte persönliche Bürgschaft, das Managementverschulden, das zur Unzulänglichkeit des Vermögens beigetragen hat, sowie die Haftung für bestimmte Steuer- und Sozialversicherungsschulden. Die Vermögenstrennung schützt den vorsichtigen Geschäftsführer, nicht den nachlässigen.

Kann man die Rechtsform später ändern?

Ja, durch Umwandlung, ohne dass eine neue juristische Person entsteht – die Gesellschaft bewahrt ihre Identität, ihre Verträge und ihr Bestehensalter. Die Folgen sind dennoch nicht unerheblich: Sozialversicherungsregime des Geschäftsführers, Besteuerung, Mehrheitsregeln. Wahrscheinliche Entwicklungen bereits bei der ursprünglichen Satzungserstellung zu antizipieren, ist deutlich kostengünstiger als sie unter Zwang später zu ändern.

Fazit

Die Unternehmensgründung erfordert ein methodisches Vorgehen, das die strategische Wahl der Rechtsform, die präzise Ausarbeitung der Satzung und die genaue Einhaltung der Eintragungsformalitäten miteinander verbindet. Die Digitalisierung über die zentrale Anlaufstelle hat die Schritte vereinfacht, doch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Komplexität bleibt bestehen. Die Begleitung durch einen Wirtschaftsanwalt oder Steuerberater bleibt eine lohnende Investition, um das Projekt rechtlich abzusichern. Antizipieren Sie zukünftige Entwicklungen Ihrer Struktur (Kapitalbeschaffung, Wachstum, Übertragung) bereits bei der ursprünglichen Satzungserstellung, um kostspielige Umstrukturierungen zu vermeiden.

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