Zum Hauptinhalt springen
Certyneo

Haftung des Geschäftsführers/Vorstandsmitglieds: Grenzen und RCMS-Versicherung

Zivilrechtliche, strafrechtliche und steuerliche Haftung des Geschäftsführers: Wann haftet er persönlich? Wie schützt die RCMS-Versicherung Unternehmensleiter.

4 min Lesezeit

Certyneo-Team

Redakteur — Certyneo · Über Certyneo

Einleitung

Die Leitung eines Unternehmens ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Ob als Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsvorsitzender einer AG oder Generaldirektor einer SA – die persönliche Haftung des Geschäftsführers kann auf zivil-, straf- oder sogar steuerlicher Ebene in Anspruch genommen werden. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum schützt die juristische Person den Geschäftsführer nicht automatisch: Seine Managementfehler, seine Verstöße gegen die Satzung oder seine Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen können zur unmittelbaren Haftung aus seinem Privatvermögen führen. Das Verständnis der Grenzen dieser Haftung und der Abschluss einer geeigneten Versicherung ist daher ein wichtiger strategischer Punkt für jeden Organ- oder Mandatsträger.

Die drei Ebenen der Geschäftsführerhaftung

Die zivilrechtliche Haftung wird durch Artikel L. 223-22 des Handelsgesetzbuchs für Geschäftsführer von GmbHs und Artikel L. 225-251 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geregelt. Drei Gründe können sie auslösen: die Verletzung von gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, die Verletzung der Satzung und Managementfehler. Die Aktie ut singuli, eingereicht durch einen Gesellschafter im Namen des Unternehmens, ermöglicht es, Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu fordern.

Die strafrechtliche Haftung zielt auf spezifische Straftaten ab: Missbrauch von Gesellschaftsvermögen (Artikel L. 241-3 des Handelsgesetzbuchs, geahndet mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und 375.000 € Geldbuße), Vorlage unrichtiger Bilanzen, Insolvenzstraftaten oder Verstöße gegen Arbeits- und Sicherheitsrecht. Seit dem Fauchon-Gesetz von 2000 erfordert die fahrlässige strafrechtliche Haftung einen charakterisierten Fehler.

Die steuerliche Haftung kann über Artikel L. 267 des Steuerverfahrensgesetzbuchs geltend gemacht werden, das es der Finanzbehörde ermöglicht, vom Geschäftsführer die Zahlung der von der Gesellschaft hinterzogenen Steuern zu fordern, falls es sich um betrügerische Machenschaften oder schwerwiegende und wiederholte Verstöße handelt.

Die Grenzen der Haftung

Die Rechtsprechung hat Schranken gesetzt. Die Entscheidung Seusse des Kassationsgerichtshofs (20. Mai 2003) verlangt, dass der Fehler des Geschäftsführers gegenüber Dritten von seinen Funktionen trennbar ist, d. h. vorsätzlich, von besonderer Schwere und unvereinbar mit der ordnungsgemäßen Ausübung seines Mandats. Andernfalls haftet nur das Unternehmen. Die Verjährungsfrist für die Haftungsklage beträgt 3 Jahre ab dem Schadensfall (5 Jahre bei Verheimlichung). Darüber hinaus hindert die in der Generalversammlung beschlossene Entlastung nicht an einer gerichtlichen Klage.

Die Geschäftsführerhaftpflichtversicherung (RCMS)

Die RCMS-Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Berufsfehlern, die der Geschäftsführer bei der Ausübung seiner Funktionen begeht. Sie trägt die Abwehrkosten (Anwälte, Sachverständige), die verhängten Schadensersatzzahlungen und manchmal zivilrechtliche Geldstrafen, wenn das Gesetz dies zulässt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind: vorsätzliche Fehler, strafrechtliche Geldstrafen und Schäden, die vor dem Versicherungsabschluss entstanden sind. Die jährlichen Kosten liegen zwischen 1.500 € für ein KMU und mehreren zehntausend Euro für große Konzerne, abhängig vom Umsatz, der Branche und den gewählten Deckungen.

Praktische Beispiele

Fall Nr. 1 – Managementfehler in einer GmbH: Ein Geschäftsführer entscheidet sich für massive Investitionen in ein Projekt ohne vorherige Marktanalyse. Das Unternehmen meldet Insolvenz an. Der Liquidator erhebt Klage auf Ausgleich des Fehlbetrags (Artikel L. 651-2 des Handelsgesetzbuchs); der Geschäftsführer wird verurteilt, 200.000 € aus seinen persönlichen Mitteln zu zahlen. Seine RCMS-Versicherung übernimmt die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Fall Nr. 2 – Unzulässige Kündigung: Ein Vorstandsvorsitzender einer AG führt eine Kündigung durch, ohne das Verfahren einzuhalten. Der Arbeitnehmer verklagt den Geschäftsführer persönlich wegen eines trennbaren Fehlers. Die RCMS deckt die Verteidigung und mögliche zivilrechtliche Verurteilungen.

Fall Nr. 3 – Verstoß gegen Umweltschutz: Ein Geschäftsführer eines Industriebetriebs wird wegen illegaler Abfallentsorgung verfolgt (Artikel L. 541-46 des Umweltgesetzbuchs). Die RCMS finanziert die strafrechtliche Verteidigung, aber die Geldbuße bleibt seine Last.

Fazit

Die Haftung des Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist nicht auf die Grenzen der juristischen Person begrenzt. Angesichts der Zunahme von Rechtsstreitigkeiten – von Aktionärsstreitigkeiten, Arbeitskonflikten, Umweltproblemen bis hin zu Steuerfragen – ist der Abschluss einer geeigneten RCMS-Versicherung nicht mehr optional, sondern eine unverzichtbare Maßnahme der Vermögensplanung. Vor jedem Versicherungsabschluss sollte man die spezifischen Risiken seines Sektors genau analysieren und maßgeschneiderte Deckungen mit einem spezialisierten Versicherungsmakler aushandeln.

Certyneo kostenlos testen

Senden Sie Ihre erste Signaturmappe in weniger als 5 Minuten. 5 kostenlose Mappen pro Monat, keine Kreditkarte erforderlich.