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Geheimhaltungsvereinbarung — Deutschland

NDA — Deutsches Recht (BGB)

Mustervorlage NDA bilateral nach deutschem Recht: Vertragsstrafe (§ 339 ff BGB), DSGVO-Konformität, salvatorische Klausel und Gerichtsstand. Für GmbH, AG und vergleichbare Rechtsformen.

이 템플릿이 다루는 내용

  • Deutsches Recht — BGB (§§ 241, 305 ff, 339 ff)
  • Vertragsstrafe-Klausel mit Schadensersatz (§ 340 Abs. 2 BGB)
  • DSGVO + BDSG-neu Compliance
  • Salvatorische Klausel + ausschließlicher Gerichtsstand

Wann diesen Vertrag verwenden

Sie sind ein in Deutschland registriertes Unternehmen (GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG) oder haben deutsches Recht als anwendbares Vertragsrecht gewählt, und Sie tauschen vertrauliche Informationen aus im Rahmen einer Zusammenarbeit, einer M&A-Transaktion, einer Ausschreibung oder einer Produkt-/Know-how-Präsentation.

Warum ein deutsches Modell — Das BGB sieht Vertragsstrafen ausdrücklich vor (§§ 339 ff BGB) und der § 340 Abs. 2 BGB regelt das Verhältnis zur Schadensersatzforderung explizit. Die salvatorische Klausel (§ 6 unten) ist im deutschen Vertragsrecht Standard und schützt vor der Gesamtnichtigkeit gemäß § 139 BGB. Der Gerichtsstand zwischen Kaufleuten richtet sich nach § 38 ZPO.

Nicht geeignet für — französische/europäische Vertragspartner ohne Wahl des deutschen Rechts (FR-Modell verwenden), Datenverarbeitungs-Auftragsvereinbarungen (separater AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich).

Was diese Vorlage abdeckt

  • Breite Definition — technische, kaufmännische, finanzielle Informationen, Know-how, Geschäftspläne, Kundenlisten, Preise.
  • Übliche Ausnahmen — Allgemeinheit, Vorkenntnis, Drittanbieter, unabhängige Entwicklung.
  • Verpflichtungen — Vertraulichkeit, zweckgebundene Nutzung, Nicht-Weitergabe, Sicherheitsmaßnahmen, Verpflichtung der Mitarbeiter.
  • Vertragsstrafe — fester EUR-Betrag pro Verstoß, mit weitergehendem Schadensersatzanspruch nach § 340 Abs. 2 BGB.
  • DSGVO + BDSG — Verweis auf separaten AVV nach Art. 28 DSGVO bei Bedarf.
  • Salvatorische Klausel — schützt vor Gesamtnichtigkeit.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand — gemäß § 38 ZPO.

Vor der Unterzeichnung anpassen

  • Handelsregister-Nummer (HRB / HRA) und Amtsgericht beider Parteien — überprüfbar im Handelsregister-Informationssystem.
  • Vertretungsberechtigung — der Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstand (AG) muss alleinvertretungs- oder gesamtvertretungsberechtigt sein. Bei Gesamtvertretung beide Geschäftsführer unterzeichnen lassen.
  • Gegenstand der Zusammenarbeit — präzise. Vage Formulierungen = Beweisprobleme im Streitfall.
  • Laufzeit nach Beendigung — 3 Jahre Standard, 5 Jahre für sensible Transaktionen. Über 5 Jahre nur bei sachlicher Rechtfertigung (BGH-Rechtsprechung: unangemessen lange Bindung kann unwirksam sein).
  • Höhe der Vertragsstrafe — angemessen. Übermäßige Strafen können vom Gericht herabgesetzt werden (§ 343 BGB für Nicht-Kaufleute).
  • Gerichtsstand — konkrete deutsche Stadt (München, Berlin, Hamburg…) angeben, nicht nur "Deutschland".
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) empfohlen bei Beträgen >100 000 EUR — eIDAS-konforme TSPs verfügbar in Certyneo.

이 템플릿은 변호사를 대체하지 않습니다

이 문서는 일상적인 사용을 위한 정보 제공 목적으로 제공됩니다. Certyneo가 검토했지만 개인화된 법적 조언의 가치가 없습니다. 중요한 계약 — 높은 금액, 특별 조항, 국제 상황, 규제 부문 — 의 경우 변호사에게 검증을 받으세요. Certyneo는 이 템플릿의 사용에 대해 책임을 지지 않습니다.

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Guide eIDAS — niveaux de signature et reconnaissance UE

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